Dacharbeiten am Mietshaus.?
Ein 7 Fam.-Haus wird neu eingedeckt. D.h. Gerüstaufbau und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Mieter. Das Dach wird eingedeckt. Alle Arbeiten beschädigen Vorgarten und Hof. Frage : Muss der Vermieter die Mieter vorher informieren? Wie lange darf nach Beendigung der Arbeiten das Gerüst stehen bleiben Wie lange muss der Mieter die verursachten Schäden im Umfeld dulden? Wie sind die evtl. ges. Bestimmungen?
5 Antworten
Da das Gerüst jeden Tag kostet, den es steht, wird es schon im Interesse des Bauherrn liegen, dieses zeitnah wieder abbauen zu lassen.
Die Gerüstbauer haben zurzeit aber gut zu tun, weshalb evtl. ein paar Tage Verzug eingeplant werden müssen.
Sind Vorgarten und Hof Teil der Mietsache? Wenn nicht, ist es allein Sache des Eigentümers, ob und wann er das wiederherstellen lässt.
ulkig ist, daß man auch der Hausratversicherung melden muß. Es besteht durch das Gerüst erhöhte Einbruchgefahr durch die Bohlen, Layher Gerüste und Leitern auch in oberen Geschossen
Manchmal dauert das durch Fehlen div. Baustoffe auch Monate. Dann ist jetzt schlechtes Wetter für zusätzliche Dämm-Maßnahmen mit Fassadenfarben auf Wasserbasis
Zum Nachbargrundstück gibt es ein Hammerschlagrecht. Auch Befestigungen an Nebengebäuden sind demnach zulässig
das ist ja nicht meine Versicherung. Lediglich ein Hinweis: Hier mal R&V
Das kenne ich auch, diese Abzocke dann, weil angeblich der Dieb und so.
Wechseln zu seriösen Versicherungen und gut ist.
Ich kenne keinen, der bei einem Umzug alles über ein Gerüst praktiziert, weil es darüber einfacher geht. Alleine die schmalen Bretter und Leitern, also nee.
es ging ja um mögliche Risiken zu Einbrüchen und "vereinfachtem" Zugang zu Wohnungen auch in oberen Geschossen bei Gerüsten am Haus
Nein, du musst nicht informiert werden.
Und es dauert so lange, bis es fertig ist.
Du kannst die Miete in der Zeit u.U. mindern.
Wenn Vorgarten udn Hof nicht mitgemietet sind haben die Mieter hier auch keinerlei Rechte. Eine Vorabinformation ist nett, aber nicht rechtserforderlich
Es gilt das, was die lieben Mieter vereinbaren. Schaue ggf. einfach in Deine Urkunde, was da so steht zu diesem Thema.
Steht da nichts, möge das Ding zwischen den Ohren sich an den Abschluss erinnern, da war doch alles so was von allerbest.
Intelligenz- Bestien wie Du, sollten auf solche einfachen Fragen eigentlich keine Antworten geben, damit das Ding zwischen Deinen Ohren nicht überlastet wird.
Ich habe die Frage nicht gestellt, ich bin auch nicht überlastet, mit solchen Mietern schon gar nicht.
Auch mir ist bekannt, nach dem Einzug gehts meist los, warum auch immer es auch noch einseitig sein soll.
Schön wäre es, wenn der Mieter schon ein Telefon hat/bedienen kann, um solch banale Angelegenheiten direkt klären kann, zumal sie keinen weiteren stören.
Was hast Du denn für eine Versicherung da an der Backe? Meine kennt so eine Orgie nicht.
Die Beiträge sind auch gleich, für den im Erdgeschoß oder dem in den oberen.