Sanierungsarbeiten Mietshaus welche Rechte als Mieter?

4 Antworten

Sanierungsarbeiten müssen vom Vermieter über Schreiben/Aushänge angekündigt werden .Auch muss angegeben werden, wie lange die Sanierungsmaßnahme an sich dauert ( von-bis ) und wie die Baufirmen täglich arbeiten werden ( z.B. von 07.00-17.00 Uhr )

Der Vermieter ist damit seiner Informationspflicht nachgekommen und die Mieter haben das zu akzeptieren, solange die Sanierungsmaßnahmen nicht 3 Monate übersteigen.

Eine Mietminderung greift eigentlich erst ab dem Punkt, wo Deine Wohnung , oder einzelne Räume aufgrund von Arbeiten (Lärm, Dreck, Baustelle etc. ) nicht bewohnbar sind. D.h. es muss dann irgendetwas "innerhalb" Deiner Wohnung passieren , das z.B. Dein Badezimmer grundsaniert wird , o.ä.

Du wirst nichts erwirken können, was das Gerüst betrifft, da die Arbeiter dieses für Ihre Arbeit benötigen. Allerdings kannst Du ja mal nett einen der bauarbeiter oder den Polier fragen, ob die Reklame unbedingt vor deinem Fenster hängen muss und nicht ggf. vor dem "Balkon" oder einer anderer Ecke des Hauses. Sollte ein Umhängen nicht möglich sein, darum bitten, das es mit zusätzlichen Kabelbindern fixiert wird, damit es weniger "flattert".

Ein Versuch ist es Wert und kostet nix.

Grüße

User975321 
Fragesteller
 14.05.2021, 14:08

Die Sanierungsarbeiten wurde Schriftlich am 18.3.2021 angekündigt mit Beginn der Bauarbeiten am 29.3.2021 Ende vorraussichtlich Mitte Mai 2021.. Das sind gerade mal 11 Tage dazwischen soviel zum Thema rechtzeitig angekündigt.

Meines wissens ist der Vermieter verpflichtet solche Baumaßnahmen 3 Monate im vorraus Schriftlich anzukündigen.

Es wird das Dach Saniert und da ich im obersten Stockwerk wohne bin ich einer direkten Lärmquelle ausgesetzt.

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wolfman74  14.05.2021, 14:19
@User975321

Bei baulichen Erhaltungsmaßnahmen ( Instandsetzung- und Instandhaltungshaltungsarbeiten) sind Mieter auch ohne Ankündigung zur Duldung verpflichtet .

Nur Modernisierungsmaßnahmen sind mit 3 Monaten Vorlauf anzukündigen.

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Nein das ist kein Mangel, denn es beeinflußt Deine Wohnqualität ja gar nicht.

Ein Gewitter wäre ja auch kein Mangel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
User975321 
Fragesteller
 14.05.2021, 13:55

Wenn ich permanent einer Lärmquelle ausgesetzt bin beeinträchtigt das sehr wohl die Wohnqualität!

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Du solltest das deiner Hausratversicherung melden. Wenn über das Gerüst bei dir eingebrochen wird, hast du ein Problem mit deiner Versicherung.

Und notwendige Arbeiten am Gebäude musst du dulden.

Wie DerHans schon schrieb, stellt ein Gerüst vor dem Fenster eine Risikoerhöhung dar. Um den vollen Versicherungsschutz zu bewahren, ist die Hausratversicherung unbedingt darüber in Kenntniss zu setzten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung