Fenster von Pflanzen freischneiden - Mieter rechts Frage
Schönen guten Morgen,
ich wohne zur Miete.
An der Strassenseite ist das gesamte Mietshaus - zwei Partein - komplett mit einer art Großblättrigem Wein zugewachsen.
Als ich eingezogen bin war ein großer Teil des Wohnzimmerfensters zugewachsen. Das habe ich entfernt, so das ca. ein 10 cm freier Rand um meinem Wohnzimmerfenster von außen entstanden ist.
Jetzt hat mich meine Vermieterin zum xten mal angesprochen, dass ich das wegschneiden lassen soll und sie gefälligst fragen soll, wenn ich etwas wegschneide.
Nun meine Frage, kann meine Vermieterin bestimmen, was ich dort wegschneiden darf? Ich bin nicht besonders begeistert, wenn mir wieder Licht genommen werden würde und die Spinnen mich im Wohnzimmer wieder besuchen kommen. Vielen Dank für die Hilfe Bettia
9 Antworten
Du darfst das wegschneiden,wenn dir das Licht genommen wird und du zusätzlich Licht einschalten musst ,geht auf die nebenkosten.
richtig, wenn der Wein so wuchert, dass das Fenster dadurch verdunkelt wird und auch immer wieder Viechzeug reinkommt, ist das ein Mietmangel, der aber in erster Linie vom vermieter zu beseitigen ist. Unternimmt er nichts, kann der Mieter sich selbst helfen
Also bei Mieterrechtsfragen gilt allgemein: man hat immer mehr Rechte als man glaubt oder einem gesagt wird. ;) Mittlerweile gibt es ganze Bücher über Mieterrechte und all die falschen Gerüchte und Fehlinformationen. Ich an Deiner Stelle hätte nichts davon weggeschnitten, hätte den Vermieter darum gebeten das Gewächs zu entfernen, mit Angabe Deiner Gründe, am Besten so 2-3 davon.
Und im Falle dessen das er sich weigert, hätte ich einfach auf Mietminderung geklagt. Fertig!
Alles was Dein Wohlbefinden oder Deine Ruhe oder für Dich einfach ein Störfaktor ist, darfst Du beim Mieter anzeigen und darfst ihn bitten etwas dagegen zu tun. Und wenn er sich weigert, kannst Du auf Mietminderung klagen, da ja eben auch Dein Wohnkomfort darunter leidet.
Wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, würde ich einfach mal einen Anwalt zu Rate ziehen.
Nur um sicher zu sein, dass alles rechtens ist.
Außerdem würde ich nochmal einen Blick in den Mietvertrag werfen, ob da irgendwelche Klauseln diesbezüglich drinstehen.
Viel Erfolg.
Hallo, danke für die Antwort. Im Mietvertrag steht nichts dazu. Mit meiner Frage wollte ich einen Vorabinformation einholen um einmal zu erfahren wie der Stand der Dinge ist. Wollte nicht schon wieder sofort meinen Anwalt damit angehen. Der denkt ja ich bin seinen beste Kunden wenn ich sofort alles an ihn weitergebe was so als Idee von meiner Vermieterin zum Thema - was darf ich mit meinem Mieter machen - kommt :-)
Sie hat da manchmal sehr eigenwillige Vorstellungen. Z.B. wo auf meinem gemietetem Garten bzw. Terrasse ich meinen Kübelpflanzen hin stellen muss, damit es für Sie schön von der oberen Wohnung aussieht ;-)
Da kann man froh sein das Leibeigenschaft abgeschaft ist :-)
Tja, wenn du in Frieden in dieser Wohnung leben möchtest, bittest du die Vermieterin um Verzeihung. Ganz einfach. Und bitte sie auch sehr höflich, das Fenster freizuschneiden, denn deine Frau oder du, ihr habt eine Allergie gegen Efeu. ( Das gibts wirklich) Ausserdem wird das Zimmer sehr schnell zu dunkel und du brauchst verstärkt Strom - Licht muss ja angeschaltet sein. Ausserdem oder an Stelle der Efeuallergie hat der Ehepartner eine Phobie gegen Spinnen, die ja durch das Efeu in Massen in die Wohnung stürmen...
Oh, oh... Du hast einfach den Wein abgeschnitten???
Du kannst immerhin die Vermieterin auffordern, Dein Fenster freizuhalten. Nicht mehr und nicht weniger.
Du hast die Pflanze nicht mitgemietet - nur die Wohnung. Also laß auch Deine Finger davon.
Erst wenn der Vermieter der Auffordernung zum Freihalten des Fensters nach Fristsetzung nicht nachkommt, darfst Du selbst schneiden.
Über unsachgemäß geschnittenen Wein würde ich mich als Vermieter auch ärgern!!!
Du hast ja beim Einzug gewußt, daß diese Pflanze dort wächst.
Das Fenster kann auf alle Fälle problemlos von Dir freigeschnitten werden und fragen muß man da auch nicht. Freie Sicht für jedes Fenster muß gewährleistet sein, man wohnt ja nicht in einer Höhle.
Nein, Du kannst das Fenster nicht einfach freischneiden.
Du hättest den Vermieter erst dazu auffordern müssen.
Nein, Du darfst nicht einfach schneiden.
Du dürftest auch nicht einfach einen Baum absäbeln, der zufällig vor Deinem Fenster wächst!