Wie darf ich meine Garage nutzen?
Wir wohnen in einem Mietshaus mit zwei Wohnungen. Jede Wohnung hat einen eigenen Kellerraum, die Waschküche wird geteilt. Die Garage gehört laut Mietvertrag zu meiner Wohnung, dafür ist eine extra Miete im Vertrag ausgewiesen.
Jetzt droht mir die Vermieterin mit der Kündigung, weil wir eine alte Couch und einen Tisch in die Garage gestellt haben, damit mein Sohn (17) mit seinen drei Freunden da am Wochenende immer mal abhängen kann. Die Jungs haben sich noch einen Kühlschrank organisiert und treffen sich dort jedes 2. WE. Sie sind nicht übermäßig laut znd halten sich nach 22 Uhr auch an die Zimmerlautstärke.
Meine Frage, darf mir gekündigt werden mit der Begründung, es wäre nicht erlaubt, aus der Garage einen Partyraum zu machen und dass es in unmittelbarer Nähe keine sanitären Anlagen gäbe? Sanitäre Anlagen sind bei zns in der Wohnung, 2 Treppen rauf. Abends steht mein Auto in der Garage. Die ist sehr groß, wie eine doppelte Garage, nur lang statt breit.
6 Antworten
Ohne Witz, jedes Bundesland hat eine sogenannte Garagenordnung (kann auch etwas anders heißen). Eine Garage darf nur zum Abstellen eines Fahrzeugs genutzt werden. Laut Garagenordnung NRW dürfen zum Beispiel auch keine Reifen o.ä. gelagert werden, Brandgefahr und so.
Das wird natürlich wenig bis gar nicht kontrolliert und wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ihr aber die Garage als solche gemietet habt, ist die Vermieterin im Recht (sonst hätte sie ja auch gleich „Garage als Partyraum zu vermieten“ annoncieren können...).
Es ist nicht erlaubt, aus einer Garage einen Partyraum zu machen. Da darf nur das Auto abgestellt werden oder ähnliche Dinge wie Fahrräder, Reifen, Werkzeug für das Auto etc. Deine Vermieterin darf dir deshalb die Garage kündigen. Das ist Gesetz und das hat sich nicht der Vermieter ausgedacht sondern die Regierung.
Ja die Garage darf nicht als Partyraum genutzt werden. Das ganze hat auch rechtliche Gründe. Dein Vermieter müsste hierfür ggf bei den Behörden eine Nutzungsänderung der Garage beantragen. Außerdem ist das ganze als Garage gemietet worden und nicht als was anderes
In meinem Mietvertrag meiner Garage steht geschrieben, dass nur Fahrzeuge in ihr abgestellt werden dürfen.
Und da ich schon mehrere Garagen mit anderen Vermietern hatte, stand da genau dasselbe geschrieben.
Ist auch nicht erlaubt.
Eine Garage darf zum Unterstellen von Fahrzeugen genutzt werden und nix sonst.