Nachbarn abschleppen lassen?

7 Antworten

Darf ich ihn abschleppen lassen

Eventuell.

ohne die Gebühr dafür zu zahlen?

Die "Musik" bezahlt zunächst immer noch derjenige der sie bestelt hat. Dafür kannst Du dann aber die Kosten von ihm zurückverlangen, er wird sie wahrscheinlich liebend gerne zahlen.

Da wir nur Mieter des Objektes sind,

Lass einfach die Finger davon und wende Dich an den Vermieter.

Es ist des öfteren schon vorgekommen, dass er sein Auto bei uns auf dem Parkplatz abstellt. Da es nur ein Parkplatz für unsere Besucher ist

Die Frage ist, wessen Parkplatz das denn nun ist. Sofern dieser Parkplatz eurer Mietsache vertraglich zugeordnet ist, könnt ihr aufgrund Besitzstörung (§862 BGB) entweder abmahnen oder abschleppen lassen. Letzteres allerdings zunächst auf eigene Kosten; die müsstet ihr dann zivilrechtlich einfordern.

Fall hingegen der Stellplatz ganz allgemein dem Objekt zugeordnet ist, welches ihr nur bewohnt, ohne dass also ein vertraglicher Anspruch eurerseits auf die alleinige Nutzung vesteht, dann habt ihr gar keine Handhabe gegen dieses Verhalten. Ihr könnt dies nur dem VM melden, damit dieser gegen den Störer vorgeht.

Darf ich ihn abschleppen lassen ohne die Gebühr dafür zu zahlen?

Nein. Das ist auch gar nicht möglich, denn wenn ihr den Abschleppdienst bestellt, seid ihr auch Auftraggeber und somit zahlungspflichtig.


YuriaCharlie 
Fragesteller
 07.06.2021, 09:18

Super danke. Eigentlich ist der Parkplatz eine Einfahrt zu der Garage. Die aber nicht genutzt wird, da unser Vermieter alles vollgestellt hat.

Dann können wir mal hoffen, dass unser Vermieter sich auch darum kümmert... der wohnt nämlich 500km weit weg und kümmert sich hier um nichts. Naja hoffentlich klärt sich das iwie mit den Mülltonnen, denn die sind jetzt rappelvoll und der nächste Abholtermin ist in 3 Wochen...

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FordPrefect  07.06.2021, 09:27
@YuriaCharlie
Eigentlich ist der Parkplatz eine Einfahrt zu der Garage.

Dann handelt es sich nicht um einen Stellplatz, sondern um die Zufahrt zur Garage. Und da ist das Abstellen von KFZ generell unzulässig. Egal, ob für den Mieter der Garage oder Dritte - es sei denn, ihr hättet das gesamte Objekt inklusive aller Flächen gemietet, dann vielleicht. Ansonsten ist der Bereich vor der Garage Gemeinschaftseigentum.

Die aber nicht genutzt wird, da unser Vermieter alles vollgestellt hat.

Dann habt ihr sie auch nicht gemietet. Ergo habt ihr weder Nutzungs- noch Räumingsansprüche gegen Dritte, denn eine Garage als Abstellplatz für Sonstiges zu nutzen ist ebenso unzulässig. In einer Garage dürfen genau KFZ/Motorräder und Zubehör untergebracht sein. Und nichts anderes.

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Wendet euch an euren VM, der muss sich kümmern, auch in Bezug auf die dadurch nicht gelehrten Tonnen.

Notfalls muss er Ketten anbringen zu denen nur die Mieter Schlüssel haben um ihren Besuch dort einzulassen.

Beteiligung des Vermieters wäre sicher hilfreich.

Es handelt sich hier um eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§§ 858, 862 BGB). Da kann man dem Falschparker eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zukommen lassen.

Parkt er dann weiterhin dort, wird für jeden Verstoß die Vertragsstrafe fällig.

Am besten Fotografieren und Dokumentieren und als Beweise festhalten.

Normalerweise muss der Abgeschleppte bezahlen. Ihr zahlt ja auch schließlich Miete für den Stellplatz.

Durch sein Verhalten habt ihr ja auch einen Schaden bezüglich nicht geleerter Mülltonnen.

Am besten rufst Du mal bei der Polizei an. Die kann Dir sagen wie Du Dich verhalten sollst.