Recht – die neusten Beiträge

Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe

Retoure kam zurück - was nun?

Hallo zusammen,

ich habe mir im Internet einen Pool bestellt. Dieser wurde von einem deutschen Händler verkauft, jedoch direkt vom Hersteller aus Frankfreich verschickt. Das Pkaet (ungefähr 40 KG) kam per Spedition. Da das Paket beschädigt ankam und der Pool am Folgetag der Lieferung über 100€ günstiger angeboten wurde (Warenwert dann 250€), wollte ich den Pool zurückschicken. Der Händler schickte mir ein Retourelabel für DHL. Darauf sah ich schon, dass das Paket zurück nach Frankreich sollte.

Das Paket habe ich bei DHL abgegeben. 10 Tage später kam unser Postbote und sagte, dass er einen Pool für mich dabei hat. Ich schaute mit Ihm in den Lieferwagen

und sah mein verschicktes Paket völlig beschädigt im Wagen liegen. Der komplette Boden des Pakets war aufgerissen und es fehlten schon Teile.

Das Paket wurde von DHL nach Frankreich gebracht, aber die französchische Post hat es nicht wegen des Gewichtes angenommen. Also ist es wieder zurück zu uns gekommen (insgesamt ca. 2000 KM).

Ich habe direkt eine Schadensmeldung aufgegeben und das Paket angenommen. Nun steht der Pool in der Garage und der Händler will eine Spedition vorbeischicken. Diese Aussage ist nun aber auch wieder eine Woche her.

Bezahlt wurde per Klarna-Rechnung und aufgrund der Retoure wurde das Geld nicht abgebucht und die Bestellung abgeschlossen. Nun habe ich das Geld und den Pool.

Was würdet ihr nun machen? Ich kann ja wohl kaum einfach den Pool behalten? Wie lange sollte ich warten, bis ich das Paket umlagern/verschenken/verkaufen kann? Er nimmt halt

den Garagenparkplatz weg...

Beste Grüße und schönes Wochenende!

Recht, DHL, Retoure

Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht

Arbeitskollege stellt mich beim Umzug vor vollendete Tatsachen?

Unsere Firma siedelt demnächst in ein neues Büro um. Heute bei der Begehung der neuen Räumlichkeiten, wurde einem Kollegen und mir ein gemeinsames Büro zugeteilt. Dieses hat zwei gegenüberliegende Arbeitstische, wobei einer die Wand im Rücken hat, der andere seitlich hinter sich die Türe. Eine andere Positionierung der Tische ist aufgrund der Fenstersituation nicht praktikabel.

Mein Kollege sagte dann gleich zum Chef und vor versammelter Mannschaft "Als Älterer von uns beiden, nehme ich den Tisch da hinten mit der Wand im Rücken, Zugluft bekommt mir nicht so gut."

Der Chef meinte gleich "Ich bin mir sicher, das wird möglich sein."

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es hier nicht nur um die Zugluft geht, sondern darum, dass natürlich jeder Arbeitnehmer gerne seine Privatsphäre hat und nicht mit einer Tür schräg hinter sich sitzen möchte, wo jeder der vorbei kommt, einen Blick auf den Arbeitenden werfen kann.

Ich mache auf der Arbeit nichts verbotenes, aber es macht mich tierisch nervös, wenn ich ständig das Gefühl habe, jemand könnte hinter mir auftauchen und finde es respektlos, dass mein Kollege einfach so bestimmt, wer wo sitzt, zumal er zwar der Ältere und positionsmäßig ein wenig Höhergestellte ist, ich aber bereits viele Jahre länger als er in dieser Firma bin.

Aus der Reaktion des Chefs schließe ich, dass ich das jetzt wohl einfach akzeptieren muss?

Arbeit, Recht, Sozialleben

Lehrer ruft keinen Krankenwagen - ist das ok?

Hallo,

von einer bekannten war die Tochter (12J.) mit ihrer Klasse plus 2 Lehrer auf einer Ausflugsfahrt in ein anderes Bundesland.

Die Tochter soll bei einem städtischen Spaziergang von einen elektro Rad angefahren worden sein. Sie wurde dadurch auf die Straße geschleudert und fiel mir dem Kopf auf den Fußboden.

Einige Momente soll sie bewusstlos liegen geblieben sein. Der Radfahrer beschwerte sich warum sie nicht aufpassen könne und fuhr davon.

Eine unbekannte Zeugin hat einen Rettungswagen gerufen. Als die Schülerin zu sich kam, fragten die Lehrer ob alles ok sei? Letzten Endes ließen sie die Schülerin in den Bus setzen und wollten sie so mit nach Haus nehmen.

Als der RTW kam, wurde die Schülerin sofort in ein Krankenhaus vor Ort gebracht und später mit einem Krankentransport in das heimische Krankenhaus transportiert.

Letzten Endes liegt die Schülerin seit 1 Tag im KH mit einem zersplitterten Knochen im Arm (OP steht evtl an) dazu mehrere Prellungen und einer Gehirnerschütterung.

Es wurde weder die Polizei gerufen noch die Daten der Zeugin aufgeschrieben. Die Mutter wurde benachrichtigt als die Tochter in ein KH gebracht wurde.

Hat sich der Lehrer hier richtig verhalten? Und welche mögl. gesundheitlichen Folgen müssten hier von wem getragen werden?

Kennt jemand hier eine Vorgehensweie?

Müsste man evtl noch Anzeige gegen unbekannt stellen aufgrund des weggefahrenen elektr. Radfarhers?

Schule, Unfall, Recht

Was bedeutet Haftempfindlichkeit und wie kann man diesen groben Unfug aus der Strafgesetzordnung entfernen?

Moinsen,

im letzten Jahr ging es durch die Presse, dass ein Richter die Haftstrafe gegen einen Algerien deutlich nach unten korrigiert hat, da dieser an Haftempfindlichkeit leide.

Was ist das für ein menschenverachtender Unfug und wie man diesen wieder schnellstmöglich aus dem Strafgesetz entfernen?

Ein Mann wird verurteilt, Staatsanwalt fordert 10 Jahre, Richter verhängt 5 Jahre - man ist sich einig und das Urteil ist rechtsgültig.

Jetzt kommt ein Berufungsgericht um die Ecke. Der Verurteilte ist Algerier und daher per se schon "haftempfindlich", eine 5 jährige Haftstrafe sei dem Verurteilten, der über kaum Deutschkenntnisse verfügt, nicht zuzumuten. Also nur noch 2 Jahre auf Bewährung.

Wie kann das denn sein? Er wurde doch rechtskräftig verurteilt???????? Damit ist das vorangegangene Urteil doch sofort Makulatur oder etwa nicht? Der Verurteile hat einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt aber für eine Gefängnisstrafe ist er haftempfindlich?? Das kann man weder mit gutem Willen, anthroposophischem Gesinnungsansatz, Humanität und mit nichts auf der Welt erklären.

HAFTEMPFINDLICHKEIT - so etwas dürfte es meiner Meinung nach nicht geben. Klingt für mich nach Unrechtsjustiz. Nach Beweislage überführt, rechtskräftig verurteilt und dann wieder doch nicht??!!??

Das hätte ich gerne einmal erklärt.

Politik, Recht, Gericht, Gerechtigkeit, Gesellschaft, Jura, Justiz, Kriminalität, Strafgesetzbuch, Philosophie und Gesellschaft

Wann darf ich das Schokoticket fristlos kündigen?

Hallo ich habe ein kleines Problem, durch eine Fehlinformation vom Kundencenter. Ich beginne bei einem Verkehrsunternehmen meine Ausbildung und bekomme ein kostenloses Ticket von denen. Nur ich habe noch nicht mein Schokoticket gekündigt, weil das Kundencenter meinte, ich muss das nicht machen, weil dies automatisch geschieht.

Es wird aber schwer es zu beweisen mit der Fehlinformation, deswegen Frage ich hier nach.

Ich habe dies gefunden, nur verstehe ich den Abschnitt nicht. Ich würde ja gerne fristlos kündigen, aber keine Ahnung ob ich das darf, weil ich den Text halt nicht verstehe.

B) Fristlose Kündigung  

Das Recht des Abonnenten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Abonnenten ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises, des Wegfalls der Berechtigung i. S. d. § 97 oder § 118 Abs 3 Schulgesetz NRW, oder eines Schulwechsels in eine nicht dem SchokoTicket-Verfahren angeschlossene Stadt gegeben. Der Abonnent oder der gesetzliche Vertreter kann bei einer Änderung des Abonnementpreises das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Hierzu bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. In jedem Falle wird die pauschale Bearbeitungsgebühr bei Kündigungen im ersten 12-Monats-Zeitraum nicht erhoben. 

Kann mir jemand bitte dabei helfen?

Kündigung, Recht, SchokoTicket, VRR, VRR ticket

FSJ, ist es möglich wegen ehemaligen SvV abgelehnt zu werden?

Ich bin w/17 und kämpfe seit 5 Jahren mit Selbstverletzendem Verhalten. Damals begann alles damit, dass ein Freund mich mehrmals sexuell genötigt hat und ich dadurch versucht habe damit klar zukommen. Ab da habe ich es öfter getan.

Seit einem Jahr mache ich aufgrunddessen (und Panikattacken) eine Therapie. War auch in der Psychiatrie und habe Medikamente genommen, aber das war so naja.

Durch den Psychiatrieaufenthalt musste ich mein Abi vorzeitig beenden, ich soll wegen dem Stress auch nicht weiter machen. Nun habe ich endlich eine FSJ Stelle bekommen und alles scheint besser zu werden, aber ich habe Angst.

Erster habe ich Angst, dass meine FSJ Stelle mich kündigt wenn sie bei der Betriebsärzlichenuntersuchung von meinem SvV erfahren. Der Vertrag ist schon unterschrieben und die Untersuchung ist an meinem 11 Arbeitstag, kann man mich da deshalb kündigen?

Ich habe mich durch die Hilfe meiner Therapeutin bereits 2 Monate nicht mehr selbstverletzt. Können alte Narben ein Problem sein?

Arbeite in der Pflege für Menschen mit Behinderung. Würde so gerne diesen Job ausführen, da ich wirklich gerne mit Menschen arbeite.

Der Drang zur Selbstverletzung ist immer noch groß, aber ich arbeite daran. Ich will nun auch endlich voran kommen und nicht wieder in die Klinik.

Ich habe eher wenige oberflächliche Narben, da ich meistens eher blaue Flecke hatte. Die sind aber wieder geheilt.

Darf ich deshalb abgelehnt werden? Habe da hospitiert und die meinten, ich würde da super reinpassen.

Arbeit, Recht, Gesetz, Psychologie, Freiwilliges Soziales Jahr, Gesundheit und Medizin, Ritzen, SVV, Ausbildung und Studium

Wie gehe ich gegen unseriöse Lotterie-Briefe vor?

Hallo zusammen!

Kürzlich habe ich in einer anderen Frage bereits erwähnt, dass ich momentan mit Werbeanrufen, und inzwischen auch unseriösen Schreiben, belästigt werde.

Nun, nachdem ich Briefe von vermeintlichen Inkassobüros über angeblichen Forderungen die nie existiert haben erhalten habe, bekam ich nun ein Schreiben eines Lottounternehmens. Hier stand auf der ersten Seite, dass ich eine E-Mail mit den angegebenen Stichwörtern schreiben soll, damit ich stets informiert bin, und auf der zweiten Seite so etwas wie Vielen Dank für die Teilnahme, hier sind Ihre Lottozahlen, die Spielteilnahme unterliegt unseren AGB. Darunter waren mehrere Lottozahlen aufgelistet.

Ich habe mich im Internet versucht schlau zu machen, aber alles was ich in den Suchergebnissen gefunden habe war, wie man die Lotterie kündigt. So stand dort, dass man per Einschreiben Widerruf einlegen sollte. Allerdings stand dort nicht, ob dies nur die machen sollten, die gar nie an einer Lotterie teilgenommen haben, oder die, die wirklich freiwillig teilnahmen. Zudem habe ich die Seite des Lotterieunternehmens besucht. In den AGB stand folgendes:

Sollten Sie sich dafür entschieden haben, nicht mehr an der Spielgemeinschaft teilzunehmen oder wünschen Sie die Teilnahme an einer anderen Spielgemeinschaft, senden Sie uns bitte einfach eine E-mail an X. Liegt uns am 15. des laufenden Monats keine Kündigung vor, verlängern wir Ihren Anteil automatisch in die nächste Spielperiode.

Für mich sieht das Ganze nach versuchtem Datendiebstahl aus. Ich möchte weder eine E-Mail angeben (auch da es so eventuell zu versteckten Kosten kommen könnte), noch möchte ich einen Brief schreiben, und diesem Unternehmen die Adresse noch zu bestätigen. Nun weiß ich nicht, ob ich den Brief einfach ignorieren soll, oder ich nicht wirklich automatisch an einer Lotterie teilnehme, wenn ich keinen Widerruf einlege. Immerhin sieht die zweite Seite durch den oben aufgeführten Satz wie eine Teilnahmebestätigung aus.

Ich bitte um guten Rat und hoffe auf Antworten von denen, die bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder sich mit dem Rechts bestens auskennen. Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.

Betrug, Gewinnspiel, Recht, Lotterie, Lotto

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