Muss der Pflegedienst einen Leistungsnachweis auch an die Patientin geben?
Eine Person hat Pflegegrad 1. Sie ist bei einem Pflegedienst, der direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Die 125.- € pro Monat werden nicht überschritten.
Hat die zu pflegende Person ein Recht auf das Zusenden einer Übersicht der geleistete Leistungen des Pflegedienstes?
Von der Krankenkasse bekommt sie eine Aufstellung, was die Kasse an den Pflegedienst gezahlt hat.
Sie hat aber keine Auflistung, was der Pflegedienst alles bei der Krankenkasse abgerechnet hat.
Ich habe zwei Meinungen gehört.
1. Der Pflegedienst ist verpflichtet, auch der zu pflegenden Person, eine Rechnung zur Einsicht zu schicken.
2. Der Pflegedienst ist nicht dazu verpflichtet. Er kann das auf freiwilliger Basis tun.
Was stimmt jetzt?
Sollte der Pflegedienst verpflichtet sein, auch der zu pflegenden Person eine Kopie der Rechnung zu kommen zu lassen, wo ist das gesetzlich zu finden.
Danke für Eure Hilfe und Meinungen!
5 Antworten
Bei meiner Mutter lag die "Pflegemappe" immer in ihrer Wohnung und wir konnten täglich kontollieren wann was geleistet wurde, da nach der verrichtung mit Namen und Uhrzeit abgezeichnet wurde
Zum einen werden die zusätzlichen Entlastungsleistungen n. § 40 - SGB XI
NICHT mit der Krankenkasse, sondern mit der Pflergekasse abgerechnet.
Der Höchstbetrag ist mtl. 125€.
Angesammelte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30.6. des Folgejahres mit verbraucht werden.
Dann sollte eine Dokumentationsmappe beim Pflegebedürftigen liegen.
Neben anderen Formularen ist dort auch ein sogenannter Leistungsnachweis enthalten.
In diesem Leistungsnachweis träg sich die Pflegekraft mit der von ihr erbrachten Leistungen ein.
Der Pflegebedürftige/Angehörige haben jederzeit einblick in diese Akten.
Zum Monatswechsel unterschreibt der Pflegebedürftige den Leistungsnachweis. Dabei hat er zu kontrolieren ob die eingetragenen Leistungen stimmen.
Der ambul. PD ist bei der Beanspruchung von zusätzlichen Entlastungsleistungen und einer erteilten Abtretung NICHT verpflichtet eine Rechnungs - u. Leistungsnachweiskopie an den Pflegebedürftigen zu schicken.
Das wäre ein Serviceleistung des PD.
Ohne Abtretungerklärung bekäme der Pflegebedürftige die Rechnung und den Leistungsnachweis. Er muss dann die Rechnung direkt an den Pflegedienst begleichen und die Rechnung mit Leistungsnachweis an seine Pflegekasse zur Ersttung des Rechnungbetrages einreichen.
( Anders sieht es aus, wenn die Leistungen über Kombileistung ab Pflegegrad 2 erbracht würden.dann erhält der Pflegebedürftige automatisch immer eine Rechnungskopie, zumal dann auch die Investitionskosten vom Pflegebedürftige zubezahlen wären)
Grüße von einem Krankenpfleger und Pflegedienstleitung
Nachtrag: dazu gibt es keine Gestze. Diese Reglungen findest du in den Versorgungs - und Honorarverträgen zwischen Pflegeeinrichtungen und den Pflege - und Krankenkassen.
Wozu brauchst Du eine Rechnung, wenn die direkt mit der Kasse abrechnen? Beim Arzt bekommst Du doch auch keine Kopie davor, was er abrechnet?!
Ich kenn es aus eigener Erfahrung nur so, dass die am Monatsende einen Bericht unterschreiben lassen wo drauf steht was sie gemacht haben ( 30 x Ankleidehilfe, 15 x baden, 10 x Haare waschen etc) und danach rechnen die ab. Die eigentliche Rechnung habe ich auch nie zu sehen bekommen
Ein Anspruch auf eine Kopie der Abrechnung besteht nicht. Aber der Kunde muss die erbrachte Leistung abzeichnen.
Bei Zweifel an der Abrechnung kann man sich natürlich auch an seine Krankenkasse wenden.
Das was der Pflegedienst abrechnet ist identisch mit dem was die Kasse zahlt nehme ich an. Was die Kasse nicht zahlt kann der Pflegedienst nicht von der Kasse verlangen.
Um zu sehen, ob richtig mit der Kasse abgerechnet wird.
Wenn ich das vom Arzt will, bekomme ich eine Kopie der Rechnung.