Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?
Guten Tag,
kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.
Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".
Fragen:
- warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
- ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
- Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
- ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.
... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.
Gruß
7 Antworten
Dein Text ist für mich nachvollziehend!
Du beschwerst dich über die Nachbarin und erwartest, dass dein Vermieter ihr kündigt, ohne dass er beweisbare Unterlagen von weiteren Zeugen vorlegen kann.
Ich verstehe auch nicht, weshalb du beim Ordnungsamt oder bei der Polizei deine Nachbarin nicht wegen Diebstahl, Beleidigung, Lärmbelästigung usw. angezeigt hast.
Wenn ich dein Vermieter wäre, würde ich euch beiden entweder kündigen, oder mich um euren Streit überhaupt nicht mehr kümmern.
Daher der 1. Teil meines letzten Satzes.
Nur muss man die Geschichte zuerst selbst mal in Augenschein nehmen und auch beide Seiten anhören.
llleider geht Dein Plan nicht auf, nicht bei unseren Gerichten!
Die Zuständigkeiten für "Störungen" sind klar und einfach geregelt.
Das macht dann ggf. ein Gericht, das dann auch noch mehr Seiten anhören würde. U. a., wenn vorgeschlagen, auch den früheren Mieter.
Hast du auch den weiteren Kommentar des TE gelesen:
ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch.
Daher frage ich mich, ob er nur den Vermieter aufstacheln möchte und Streit im Haus erreichen möchte.
Und sollte dann tatsächlich das Gericht eingeschaltet werden, dann zieht sich der TE zurück mit den Worten "ich weiß von nichts"
Ich nenne sie immer FS (=Fragesteller). Warum sollte sich FS zurück ziehen, wenn das Gericht eingeschaltet wird? Dann wäre es doch von vornherein sinnlos, überhaupt hier eine Frage zu stellen, denn dann bleibt doch sowieso nur die Suche nach einer anderen Wohnung.
Auch wenn der Kommentar nicht von mir kommt, antworte ich trotzdem mal.
"ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch."
Sie WILL nicht vor Gericht - auch nicht als Zeugin. Sie will lediglich, dass der Vermieter spurt und ihr Ruhe verschafft.
Wie genau er das machen soll bleibt ihr Geheimnis...
Die Wege wurden ihr aufgezeigt. Letztlich hat der Vermieter ohne Mitwirkung keine Chance. Als Vermieter würde ich mir in diesem Fall überlegen, inwieweit noch Spielraum besteht, beiden Kontrahenten eine kräftige Mieterhöhung wegen dauerndem Ärger machens abzuverlangen. Was wollen, aber selbst nicht mit tun, macht nur Ärger und Mehraufwand. Dafür braucht man eine Gegenleistung.
Du erwartest hier reichlich viel, deshalb bist Du beim Mieterbund, bzw. Mieterverein sicher besser aufgehoben als in einem Laienforum.
... was hat denn Dein Vermieter mit Deiner Privatfehde am Hut?
Bei uns sind zuständig die Ordnungsbehörden und gut ist!
Zitat:
Lautes Schreien, Zetern und Zanken, das über einen längeren Zeitraum andauert, ist eine Ordnungswidrigkeit und ein Fall für das Ordnungsamt. Fliegen bei den Nachbarn regelmäßig die Fetzen, sollte ein Lärmprotokoll angefertigt und an den Vermieter oder die Ordnungsbehörden weitergegeben werden.
warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
Der Vermieter muss die Mieterin erst einmal abmahnen um kündigen zu können. Da er damit rechnet, dass die Mieterin Widerspruch gegen die Kündigung einlegt, will er natürlich vor Gericht gewappnet sein
Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
Ein weit verbreiteter Irrtum. Nicht die Nachbarin muss beweisen, dass sie nix gemacht hat - der Vermieter muss beweisen, dass sie gemacht hat. Je mehr unabhängige Zeugen desto besser
Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen?
Einer Vorladung zum Gericht ist Folge zu leisten. Aber bist du es nicht, die sich gestört fühlt und ihre Ruhe will? Sorry, es mutet etwas merkwürdig an, sich zu beschweren und dann nicht mitwirken zu wollen und den Vermieter im Regen stehen zu lassen. Von so einem Mieter würde ich mich als Vermieter schnellstmögich trennen.
ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch.
Du kannst aber nicht erwarten, dass der Vermieter zaubern kann, der Nachbarin kündigt und die dann brav auszieht.
Der Vermieter wäre bereit, der störenden Mieterin die Kündigung zu erteilen. Respekt!
Natürlich muß er sich rückversichern, dass er vor Gericht Beweise in Form verläßlicher Zeugenaussagen hat. Wo ist denn da dein Problem?
Wenn ich Vermieter wäre, würde ich mich darum kümmern, dass wieder dauerhaft Frieden im Haus herrscht und versuchen, lästige Störer ein für allemal loszuwerden.