Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

7 Antworten

Dein Text ist für mich nachvollziehend!

Du beschwerst dich über die Nachbarin und erwartest, dass dein Vermieter ihr kündigt, ohne dass er beweisbare Unterlagen von weiteren Zeugen vorlegen kann.

Ich verstehe auch nicht, weshalb du beim Ordnungsamt oder bei der Polizei deine Nachbarin nicht wegen Diebstahl, Beleidigung, Lärmbelästigung usw. angezeigt hast.

Wenn ich dein Vermieter wäre, würde ich euch beiden entweder kündigen, oder mich um euren Streit überhaupt nicht mehr kümmern.


bwhoch2  08.08.2019, 16:44

Wenn ich Vermieter wäre, würde ich mich darum kümmern, dass wieder dauerhaft Frieden im Haus herrscht und versuchen, lästige Störer ein für allemal loszuwerden.

Unterfranke61  08.08.2019, 16:46
@bwhoch2

Daher der 1. Teil meines letzten Satzes.

Nur muss man die Geschichte zuerst selbst mal in Augenschein nehmen und auch beide Seiten anhören.

schleudermaxe  08.08.2019, 16:57
@bwhoch2

llleider geht Dein Plan nicht auf, nicht bei unseren Gerichten!

Die Zuständigkeiten für "Störungen" sind klar und einfach geregelt.

bwhoch2  08.08.2019, 17:00
@Unterfranke61

Das macht dann ggf. ein Gericht, das dann auch noch mehr Seiten anhören würde. U. a., wenn vorgeschlagen, auch den früheren Mieter.

Unterfranke61  08.08.2019, 17:08
@bwhoch2

Hast du auch den weiteren Kommentar des TE gelesen:

ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch.

Daher frage ich mich,  ob er nur den Vermieter aufstacheln möchte und Streit im Haus erreichen möchte.

Und sollte dann tatsächlich das Gericht eingeschaltet werden, dann zieht sich der TE zurück mit den Worten "ich weiß von nichts"

bwhoch2  08.08.2019, 17:31
@Unterfranke61

Er will gar nichts. Sie will!

Streit und Unfriede gibt es schon.

Wer ist TE?

bwhoch2  09.08.2019, 14:31
@ErsterSchnee

Ich nenne sie immer FS (=Fragesteller). Warum sollte sich FS zurück ziehen, wenn das Gericht eingeschaltet wird? Dann wäre es doch von vornherein sinnlos, überhaupt hier eine Frage zu stellen, denn dann bleibt doch sowieso nur die Suche nach einer anderen Wohnung.

ErsterSchnee  09.08.2019, 14:48
@bwhoch2

Auch wenn der Kommentar nicht von mir kommt, antworte ich trotzdem mal.

"ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch."

Sie WILL nicht vor Gericht - auch nicht als Zeugin. Sie will lediglich, dass der Vermieter spurt und ihr Ruhe verschafft.

Wie genau er das machen soll bleibt ihr Geheimnis...

bwhoch2  09.08.2019, 15:16
@ErsterSchnee

Die Wege wurden ihr aufgezeigt. Letztlich hat der Vermieter ohne Mitwirkung keine Chance. Als Vermieter würde ich mir in diesem Fall überlegen, inwieweit noch Spielraum besteht, beiden Kontrahenten eine kräftige Mieterhöhung wegen dauerndem Ärger machens abzuverlangen. Was wollen, aber selbst nicht mit tun, macht nur Ärger und Mehraufwand. Dafür braucht man eine Gegenleistung.

Lotta1965  09.08.2019, 18:15
@bwhoch2

Ehrlich - wenn sich bei mir ein Mieter über einen anderen beschwert, dann im Ernstfall jegliche Mitwirkung verweigert und mich als Vermieter im Regen stehen lässt - dann finde ich Mittel und Wege, diesen Mieter schnellstmöglich wieder los zu werden!

Du erwartest hier reichlich viel, deshalb bist Du beim Mieterbund, bzw. Mieterverein sicher besser aufgehoben als in einem Laienforum.


... was hat denn Dein Vermieter mit Deiner Privatfehde am Hut?

Bei uns sind zuständig die Ordnungsbehörden und gut ist!

Zitat:

Lautes Schreien, Zetern und Zanken, das über einen längeren Zeitraum andauert, ist eine Ordnungswidrigkeit und ein Fall für das Ordnungsamt. Fliegen bei den Nachbarn regelmäßig die Fetzen, sollte ein Lärmprotokoll angefertigt und an den Vermieter oder die Ordnungsbehörden weitergegeben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?

Der Vermieter muss die Mieterin erst einmal abmahnen um kündigen zu können. Da er damit rechnet, dass die Mieterin Widerspruch gegen die Kündigung einlegt, will er natürlich vor Gericht gewappnet sein

Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?

Ein weit verbreiteter Irrtum. Nicht die Nachbarin muss beweisen, dass sie nix gemacht hat - der Vermieter muss beweisen, dass sie gemacht hat. Je mehr unabhängige Zeugen desto besser

Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen?

Einer Vorladung zum Gericht ist Folge zu leisten. Aber bist du es nicht, die sich gestört fühlt und ihre Ruhe will? Sorry, es mutet etwas merkwürdig an, sich zu beschweren und dann nicht mitwirken zu wollen und den Vermieter im Regen stehen zu lassen. Von so einem Mieter würde ich mich als Vermieter schnellstmögich trennen.

ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch.

Du kannst aber nicht erwarten, dass der Vermieter zaubern kann, der Nachbarin kündigt und die dann brav auszieht.

Der Vermieter wäre bereit, der störenden Mieterin die Kündigung zu erteilen. Respekt!

Natürlich muß er sich rückversichern, dass er vor Gericht Beweise in Form verläßlicher Zeugenaussagen hat. Wo ist denn da dein Problem?