Nach gericht nochmal zeugen aussage ändern für anderes urteil?

9 Antworten

du hast ausgesagt - er wandert ein. was willst nachträglich an deiner Aussage ändern? hast ne uneidliche Falschaussage abgeliefert? https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

wenn, dann brauchst nur mit seinem Anwalt reden und gestehen - erst kommt dein Freund erneut vor Gericht, dann DU

Als Zeuge wird man darauf hingewiesen, dass man wahrheitsgemäß antworten muss. Will man die Aussage ändern, so bedeutet dies logischerweise, dass eine der beiden Aussagen wissentlich unwahr gewesen ist oder dass man etwas im Brustton der Überzeugung behauptet hat, dessen man sich doch nicht sicher gewesen ist.

Dadurch hat man sich selbst strafbar gemacht.

Bei dir klingt es so, als hättest du den Angeklagten so schwer belastet, dass er mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen hat.

Falls deine belastende Aussage wahr gewesen ist, warum willst du jetzt widerrufen? Du würdest dich einer Falschaussage schuldig machen. Wie schlimm die Straftat gewesen ist, und wie sie zu ahnden ist, müssen die Richter beurteilen. Wenn dein Kumpel wirklich das begangen hat, was du geschildert hast, dann muss er die Konsequenzen dafür tragen. Das ist nicht als "Verrat" von deiner Seite zu werten, sondern du bist einfach verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Falls deine belastende Aussage falsch gewesen ist, warum hast du sie getätigt? Das hättest du nicht tun sollen. Es ist verständlich, wenn du nun Gewissensbisse bekommst. Vielleicht solltest du dir einen Rechtsbeistand besorgen, um abzuklären, wie du am besten weiter vorgehen kannst. Am saubersten wäre es, deine Falschaussage möglichst schnell zuzugeben und die Konsequenzen dafür zu tragen.

Also nochmal für alle, Im Grunde ging es darum dass er angeklagt wurde dass er mir und einem anderen mehrmals gras verkauft haben soll, was ja auch nicht stimmt und geklärt wurde, Aber ich bin einer der bei Gericht und Polizei immer sehr schnell unter Stress leidet, und daher unsicher redet ob wohl es dazu kein Grund gäbe, nun soll er aber wegen 0,5 Gramm in die JVA für 6 Monate gehen, was ich ziemlich unfair finde da ich letztens selber erst Gericht hatte wegen gras was bei einem 1 gekauften Gramm und mehrmaligem Konsum ging. Wofür ich aber nur 20 Sozialstunden bekam, Findet ihr das auch nicht etwas unfair. Ich hatte damals ende April etwas streit mit ihm und habe dann mit n Kumpel gesagt er hätte mal bei einem treffen dieses halbe Gramm dabei gehabt haben solle. Was ja auch der Fall war aber er hatte ne menge vorgehabt und er wurde ja auch fast freigesprochen. Ich und der andere Kumpel hatten. Jetzt halt vor mit der Richterin zu reden und es klar zustellen. Das wir damals etwas streit mit ihm hatten und halt es gesagt haben. Also würde ja dann ein neues Gerichtsverfahren kommen und wieder alles geklärt werden. Sollen wir uns da dann an den Rechtsanwalt wenden oder direkt an die Richterin? Was könnte dann auf uns zu kommen? Mehr Sozialstunden oder sogar JVA??

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Paguangare  25.10.2019, 09:12

Du meinst also, du hast wahrheitsgemäß angegebenen, dass der Angeklagte, dir einmal 0,5 g "Gras" verkauft hat, und alleine deswegen wird er nun zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt? Das kann ich mir kaum so vorstellen.

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Geiloooo 
Fragesteller
 25.10.2019, 16:13
@Paguangare

Ich mir auch nicht, weil er soll uns ja mehrmals etwas verkauft haben 7-10mal was der wo das behauptet hat aber zugegeben hat dass es nicht stimmt

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Das geht natürlich nicht.

Wenn du nicht gelogen hast und jetzt sauer auf dich bist da du dein Kumpel nicht geschützt hast, solltest du nichts ändern. Lügen bringt nur Ärger und wenn dein Freund was falsch gemacht hat, musstet dafür bestraft werden.