Bei einem Strafverfahren tritt ein Ehepaar gegen den Angeklagten als Zeugen auf. Wie gilt deren Aussage, als eine Person oder zwei, hat somit der Angeklagte...?

8 Antworten

Wenn 2 Zeugen geladen wurden, sind auch beide einzeln zu befragen.

Natürlich zwei Zeugen, sind ja auch zwei Leute.

Hat mit der Gewichtung allerdings nichts zu tun.

Familienangehörige gelten nichts als gute Zeugen, da sie zur Parteilichkeit neigen.

2 Zeugen natürlich, außerdem gibt es auch nicht wirklich aussagen gegen aussage. Also ein positiver und negativer Zeuge =\= kein Zeuge

Natürlich sind das zwei Zeugen! Allerdings ist nicht alleine die Anzahl entscheidend

Da kommt es wirklich auf die Umstände an, für wie glaubwürdig der Richter die Aussagen einstuft...