Vor Gericht schreiben?

3 Antworten

Nein, das kannst Du nicht. Der Richter möchte sehen, wie Du dich bei der Zeugenaussage verhälst. Mimik und Gestig spielen bei Gesprächen eine ganz entscheidende Rolle. Da kann man nämlich schön erkennen, ob jemand die Wahrheit sagt, oder nicht. Da musst Du durch.

Als Beschuldigter musst Du mit dem Gericht überhaupt nicht reden. Du musst antanzen und die Fragen zu den Personalien kannst Du auch noch beantworten. Und danach kannst Du einfach schweigen. Du hast das Recht, dass Dich dabei jemand dabei unterstützt. Das muss kein Anwalt sein. Der könnte Deine Aussage verlesen.

Nein. Du musst hin. Mündlichkeitsprinzip.