Wenn ich eine Vorladung zum Gericht bekomme als Angeklagte, wann berufe ich mein Zeuge mit ein?

5 Antworten

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du direkt zum Gericht vorgeladen wirst, ohne vorherige polizeiliche Vernehmung, in der du weitere Personen benennen kannst, die Angaben zur Sache machen und dich z.B. entlasten können, kommt es zur Anklage, werden die in der Regel dann automatisch mit als Zeugen zur Verhandlung geladen.

Solltest du einen Zeugen, der hilfreiche Angaben machen kann, in der Vernehmung vergessen haben, oder nicht sicher sein, ob er als Zeuge geladen wurde, kannst du das über deinen Anwalt erwirken, dieser kann mit seiner Möglichkeit zur Akteneinsicht prüfen, ob er geladen wurde und ggf. die Anhörung des Zeugen beantragen, wenn das noch nicht der Fall sein sollte

Die Vorladung erfolgt nicht "zum Gericht" sondern von der Polizei. Du kannst, musst aber nicht etwas zur Sache aussagen. Z.B. Entlastungszeugen angeben.

Dann entscheidet der Staatsanwalt, ob Anklage erhoben wird.

Wenn das der Fall ist, gibt es einen Gerichtstermin und das Gericht wird auch die Zeugen einladen. Spätestens dann solltest du eine Anwalt haben, der dich berät.

Du kannst den bei deiner Vernehmung benennen.

Außer vielleicht bei ner RTL II Sendung. Da schneien die auch plötzlich aus heiterem Himmel zufällig in die Verhandlungen rein... ;-)

Wenn du Zeugen hast, die für dich aussagen sollen, musst du das schon VORHER dem Staatsanwalt und Gericht mitteilen, damit diese ebenfalls zum Termin geladen werden können.

nanfxD  18.03.2022, 10:46

Das stimmt nicht so nicht, siehe 245 II StPO

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DerHans  18.03.2022, 11:11
@nanfxD

Woher soll der Staatsanwalt/Gericht wissen, dass er Entlastungszeugen aufbieten kann?

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Du musst, am besten vorher, einen Beweisantrag formulieren „wer soll was beweisen und warum kann er das“