Wie sieht eine Vorladung als Zeuge aus?
Steht in einer Vorladung als Zeuge für ein Gerichtsverfahren (über einen Verkehrsunfall) drinnen, für WEN ich der Zeuge bin, wenn ich der Beifahrer war?
oder gilt in dem Dall auch Datenschutz? (Die Person steht in keinem Bezug zu mir)
5 Antworten
Als Zeuge hast du die Pflicht zur Aussage. Es sei denn, du würdest dich selbst damit einer Straftat bezichtigen. Dann darfst du schweigen.
Dabei würde ist es eher so ausdrücken, dass du Zeuge eines Vorfalls bist. Nicht Zeuge einer Person.
Gruß S.
Nein. Der Vorfall wird nicht genaustens geschildert sein. Es geht ja darum, dass der Vorfall möglichst genau vor Gericht geklärt wird. Wäre er bereits bekannt, bräuchte man ja deine Aussage nicht.
Auf der Ladung steht der Name des Angeklagten. Wenn du ihn nicht kennst: um so besser, dann ist deine Aussage auch frei von taktischen Überlegungen.
Sowas wie Datenschutz gibt es vor Gericht nicht. Du musst dich und Familienangehörige nicht durch deine Aussage der Strafverfolgung aussetzen. Das war's aber auch schon!
Grundsätzlich erhältst du eine neutrale Ladung. Die Ladung enthält zwar neben dem Aktenzeichen auch die Namen der Parteien bzw. des Angeklagten. In Zivilsachen kann es passieren, dass man anhand der Formulierung des Beweisthemas oder Sachverhalt vermuten kann, um welche Partei es geht.
Nein, das steht nicht drin, da ein Zeuge nicht einer bestimmten Person zugeordnet ist. Der Name des Beschuldigten steht aber natürlich drin.
Du bist der Zeuge für den Unfall und für das Gericht. Deine Aufgabe ist es, den Vorfall wahrheitsgemäß zu schildern, nicht Partei für die ein oder andere Seite zu ergreifen.
Viel dank! Und kennst du dich vielleicht auch damit aus, ob das Kennzeichen des Autos drin steht
und wird der Vorfall genauestens geschildert sein im Brief