Hallo Freunde?

Ich habe ein Anliegen, wo ich Euren Rat bitte brauche.

Meine Mutter hat jemanden 7000 Euro in bar geliehen.

Ich habe ein unendlich langen Whatsapp Chat, wo die Person zugibt, dass sie uns das Geld schuldet.

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An sich bestehen seine Aufschiebungen/ Lügen aus: 

angeblich mehreren Todesfällen über die Zeit hinweg in der Familie , Verpasste wecker und Anrufe zu jeglichen Verpflichtungen die wir unter ausgemacht hatten, Stress, Probleme, Bankprobleme, Missverständnisse , usw....

Und auch hat die Person mir Screenshots ab und zu geschickt, wie Überweisungen getätigt wurden, obwohl sich kein Geld auf seinem Konto befand... also Täuschungen !

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Nun ist die Frage, wie sind die Chancen beim Gericht zu gewinnen ?

Man könnte ja whatsapp Chats wiederherstellen lassen, falls die Person auf die Idee kommt, den Chat vor einem Gerichtstermin zu löschen, oder ?

Und wie siehts aus, wenn die Person ihr Handy weg schmeissen würde, vor einem Gerichtstermin ?

Habe im Chat auch ein Video geschickt bekommen, wo die Person eine Rolex Uhr zeigt und im Video auch etwas mit ihrer Stimme einen Satz gesprochen hat

Sind das hilfreiche Aspekte fürs Gericht ? im sinne von , dass man die Stimmen miteinander vor Ort vergleicht ?

Und wie sieht es aus, wenn die Person sagt, "Ich wurde gehackt/jemand anderes hat in meinen Namen geschrieben und Dokumente von mir rum verschickt" ? Müsste die Person das dann beweisen ? könnte ein Anwalt ihn rausholen?

Ansonsten hatte die Person im Chat ihren deutschen Personalausweis, Ihren bosnischen Personalausweis und ihren Führerschein mir damals gesendet.

Vielen Dank!

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Bei so einen hohen Streitwert benötigt ihr, wenn ihr klagen wollt, einen Anwalt. Da führt kein Weg daran vorbei.

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Warum wird bei Gerichtsprozessen kein Wert auf Datenschutz gelegt?

Datenschutz wird ja in Deutschland normalerweise sehr ernst genommen und er treibt sogar solch seltsame Blüten, dass man bei Seminaren nicht mal mehr eine Teilnehmerliste ausgehändigt bekommt, auf denen ja nur die Namen stehen.

Bei Gerichtsprozessen jedoch werden sowohl die Namen als auch die komplette Anschrift von Angeklagten, Klägern und Zeugen öffentlich verlesen, wozu überhaupt keine Notwendigkeit besteht und was in jedem Fall wesentlich problematischer ist, weil bei Gerichtsverhandlungen oftmals Emotionen eine sehr große Rolle spielen.

So kann z.B. der Angeklagte oder dessen Freunde/Familie versuchen, auf Kläger oder Zeugen einzuwirken oder sich nachträglich an ihnen zu rächen, wenn diese maßgeblich zu seiner Verurteilung beitragen.

Umgekehrt können auch Kläger oder Zeugen nicht mit dem Urteil zufrieden sein, denn ein Angeklagter ist ja noch kein Verurteilter und kann ggf. auch freigesprochen werden.

Somit besteht dann auch hier die Gefahr, dass sich der mit dem Urteil unzufriedene Kläger beim Angeklagten rächen möchte und zu Selbstjustiz greift.

Warum also werden ausgerechnet in solch sensiblen Fällen alle Daten von Prozessbeteiligten öffentlich bekanntgegeben, wenn dazu überhaupt keine Notwendigkeit besteht?

Es ist doch nur wichtig, dass dem Gericht selbst die Identität aller Beteiligten bekannt ist, aber doch sonst niemandem. Und es ist auch wichtig, alle Beteiligten vor Repressalien der gegnerischen Partei zu schützen, was durch die Bekanntgabe der kompletten Identität aber leichter ermöglicht wird.

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Das Gericht muss zu Beginn der Sitzung die Personalien des Angeklagten feststellen, § 222 StPO

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Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Streitwerts (hier 495,50 €) berechnet.

Für eine Klage mit einem Streitwert von 495,50 € fallen 114,00 € Gerichtskosten an.

Bei der Schlusskostenrechnung handelt es sich nur(!) um eine Abrechnung der Gerichtskosten und nicht um deine eigentlichen Schulden. Hast du die Kosten des Verfahrens zu tragen, kann der Kläger die Gerichtskosten in Höhe von 114,00 € von dir über das Kostenfestsetzungsverfahren einfordern.

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Wenn du von einem anderen Ort anreist, liegt es im Ermessen des Gerichts, welcher Fahrtkostenersatz dir erstattet wird (§ 5 JVEG). Kreuze am besten auf dem Formular an, dass du von einen anderen Ort losgefahren bist und weise den Vorsitzenden vorsichtshalber darauf hin, wenn der Antrag unterschrieben wird. Was du dann beantragst, wird in der Regel auch alles erstattet.

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Das ist quasi eine "Kopie" des Beschlusses.

Die Urschrift, die der Richter/Rechtspfleger persönlich unterschrieben hat, bleibt in der Akte bei Gericht.

Eine Ausfertigung ist ein Abdruck des Beschlusses, auf den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle einen Vermerk anbringt und unterschreibt, mit dem nach außen versichert wird, dass der Beschluss (Ausfertigung) mit der Urschrift übereinstimmt.

Im Rang darunter gibt es noch die beglaubige Abschrift und eine Abschrift.

Der Inhalt des Beschlusses ist immer derselbe. Wenn du den Beschluss bei einer bestimmten Stelle vorlegen musst, benötigst du - je nachdem - eine Ausfertigung oder "nur" eine beglaubigte Abschrift oder Abschrift.

Ob du eine Ausfertigung oder Abschrift in Händen hältst, kannst du ganz oben auf der ersten Seite erkennen.

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Das ist unterschiedlich und kommt auf die Sitzungssaalbelegung an. Solche Anhörung finden gerne in Dienst- oder Anhörungszimmern statt. Ich habe aber auch schon welche in ganz normalen Sitzungssälen erlebt.

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Vielleicht eine Kosmetik-/Kulturtasche (Drogerie, Fachgeschäft oder online)

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Schreibe an das Gericht zum angegebenen Aktenzeichen, dass du zum Termin nicht erscheinen kann, weil du zu der Zeit im Krankenhaus bist und füge wenn möglich Belege bei.

Gib am Besten deine Telefonnummer an, damit man dich ggf. für Rückfragen erreichen kann.

Ob der Termin dann verlegt wird oder auf deine Aussage verzichtet wird, entscheidet der Richter.

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Wird ein Urteil in Strafsachen verkündet, kannst du binnen 1 Woche Rechtsmittel einlegen, erst dann ist das Urteil rechtskräftig.

Beispiel: Urteil wurde am 11.12 24 verkündet - rechtskräftig am 19.11.

Wird von allen Seiten im Termin auf die Einlegung von Rechtsmittel verzichtet, ist das Urteil ab der Verkündung rechtskräftig.

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Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Der Jugendrichter kann dir zwar in Jugendstrafverfahren die Kosten des Verfahrens auferlegen, wenn es zu einer Verurteilung kommt, aber es werden noch viele verschiedene Faktoren zusätzlich berücksichtigt (Höhe der Vergütung, Ausgaben, Sparziele wie ein Führerschein, Wohnverhältnis, etc.)

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1. Richter, Vertreter der Staatsanwaltschaft, Protokollführer, Angeklagten, ggf. Verteidiger, Jugendgerichtshilfe, Zuschauer, Presse

2. Er erhält eine Liste mit den Beweisen in der Ladung

3. Beide Ladungen gehen in der Regel zur gleichen Zeit in den Auslauf

4. Ja

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Kann ich selbst vollstreckbare Ausfertigungen anfordern?

Hallo,

habe ein Auskunftsverfahren gewonnen im Familienrecht. Für meine Unterlagen und zur eigenen Sicherheit möchte ich für beide Teilbeschlüsse die vollstreckbare Ausfertigung anfordern. Das wohl auch gehen, aber wie muss ich das formulieren?

Der erste Anerkenntnisbeschluss hat diesen Inhalt (leicht abgeändert):

...1. Die Antragsgegnerin wird verurteilt, dem Kläger gegenüber Auskunft über ihren Studiengang zu erteilen durch Übersendung einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigungen für das XXX. Semester des Studiengangs XYZ und ZYX an der Universität ABC.

2. Die Antragsgegnerin wird verurteilt, jeweils alle sechs Monate zu Beginn des neuen Semesters (erstmals zum 01.10.2024) dem Kläger eine Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils neue Semester unverzüglich zu übersenden.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Im Teil-Anerkenntnis-und-Schlussbeschluss wurde folgendes festgesetzt:

...Die Antragsgegnerin wird ferner verurteilt, den Antragsteller alle sechs Monate über ihre Fortschritte in regelmäßigen Abständen zu unterrichten und ihm qualifizierte Belege über die im jeweiligen Semester besuchten Lehrveranstaltungen und Prüfungsergebnisse sowie insbesondere eine Gesamtübersicht der bereits erreichten Credit Points jeweils zu Ende eines Semesters, erstmals zum 30.09.2024 zukommen zu lassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Wie fordere ich nun für beide Beschlüsse eine vollstreckbare Ausfertigung an?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus, bevor ich wieder einen teuren Anwalt nehmen muss.

Vielen Dank.

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Wie fordere ich nun für beide Beschlüsse eine vollstreckbare Ausfertigung an?

Du schreibst an das Gericht in etwa "Ich beantrage die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (ggf. mit Rechtskraftzeugnis)."

Aktenzeichen und deine Adresse angeben.

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Hattest du in der Zeit einen Verdienstausfall => Antrag vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und mit einreichen.

Wenn du keinen Verdienstausfall hattest, brauchst du das Formular nicht. Die Entschädigungsformulare, die du zugeschickt bekommen hast, werden standardmäßig mit ausgegeben.

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