Verkehrsunfall Probezeit?

4 Antworten

Die spannende Frage wäre, ob die Kurve mit 80 km/h sicher zu befahren gewesen oder ob diese Geschwindigkeit einfach zu hoch war.

Denn das mit dem Bremsen und dem Untersteuern passt nicht zusammen. Wenn man scharf bremst, neigt das Auto eher zum Übersteuern, also es zieht stärker in die Kurve rein. Weiterhin ist es kaum möglich, noch mit 60 km/h am Baum einzurasten, wenn man bei 80 km/h noch auf der Straße eine Vollbremsung einleitet. Normalerweise käme man da ja innerhalb von 25-30 m zum kompletten Stillstand, was eine erstaunlich kurze Strecke ist, wenn man sich mal daneben stellt.

Dafür sehe ich zwei mögliche Erklärungen.

Einmal überhöhte Geschwindigkeit. Wenn man zu schnell in die Kurve geht und dann eher hektisch am Lenkrad reißt, neigt das Auto zum Untersteuern. Sprich, es geht eher geradeaus. Das Reifenquietschen könnte dann von den quer gestellten Vorderrädern kommen, die geradeaus gerutscht sind. In der Panik dann zwar den Fuß aufs Bremspedal gestellt, aber dieses nicht so mit Gewalt aufs Bodenblech geknallt wie es notwendig gewesen wäre. Damit eben auch nicht die erwartete Bremswirkung bekommen.

Die andere Erklärung wäre, dass du tatsächlich kräftig angebremst hast, aber das ABS ausgefallen ist und deine Räder blockiert haben. Sich dein Auto damit in einen kaum kontrollierbaren Schlitten verwandelt hat. Nun fällt das ABS sehr selten aus... Ist also eher die unwahrscheinlichere Erklärung.

Was kommt in Folge dessen auf einen nun zu?

Unangepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge ist definitiv ein A-Verstoß. Sprich, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Kostet nebenbei 145 € und einen Punkt.

Ich halte die von dir beschriebene Tatsache, das gleichzeitig Lenkung und Bremse ausgefallen sind für sehr unwahrscheinlich.

Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass du zu schnell gefahren bist und dann falsch reagiert hast. Du beschreibst ein klassisches Untersteuern, das ist genau das von dir beschriebene Verhalten eines Fahrzeuges wenn man zu schnell in die Kurve fährt.

Auf dich wird noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zukommen. Wahrscheinlich A Verstoß, also Probezeit Verlängerung und Aufbauseminar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

SDJ05 
Beitragsersteller
 23.06.2025, 21:51

Na Mahlzeit...

Wie sehe es wiederrum aus wenn das abs oder sonst irgendwas am Auto versagt hätte?

HfPol110, UserMod Light  23.06.2025, 22:42
@SDJ05

Dann wahrscheinlich nicht. Dann kann man dir kaum ein Vorwurf machen.

Aber nur, wenn das eben der Grund für den Unfall war

SDJ05 
Beitragsersteller
 24.06.2025, 06:55
@HfPol110, UserMod Light

Wird man sehen was sie sagen. Hoffe nur das sie sich das auch angeschaut haben falls da wirklich was am Fahrzeug war.

Wenn die nix finden dann mein Fehler und gut ist✌🏻

Zudem meinte die Polizei ein Strafantrag oder sowas wird gestellt aber fallengelassen wenn der Beifahrer nix anzeigt.

Völlig normal, die fahrlässige Körperverletzug ist ein Offizialdelikt und MUSS von Amts wegen verfolgt werden

aber fallengelassen wenn der Beifahrer nix anzeigt.

Darüber entscheidet der zuständige Staatsanwalt. Die Polizei kann hier lediglich von Erfahrungswerten ausgehen, das aber nie mit Bestimmtheit behaupten.