Einsatzfahrzeuge Nahverkehrsspur benutzen?

Ja 97%
Nein 3%

29 Stimmen

7 Antworten

Ja

Bei einer Einsatzfahrt dürfen die jeden Weg benutzen, der sicher zu benutzen ist, ja! Und gerade Bus- und Fahrradspuren bieten sich da an, weil Fahrräder einfacher aus dem Weg können, als Autos.


Lachenpur  26.12.2024, 14:18

Jeden, außer den Gehweg ;-)

guitschee  26.12.2024, 14:22
@Lachenpur

Theoretisch auch den, wenn der leer ist. Sollten sie allerdings von absehen, weil die baulich nicht für schwere Fahrzeuge ausgelegt sind.

Peppie85  26.12.2024, 14:57
@Lachenpur

jeden, auch den gehweg. Allerdings gilt auch für Fahrzeuge mit Blaulicht nach wie vor §1 der StVO Man wird wahrscheinlich nie erleben, dass ein Polizeiauto, Rettungswagen oder Löschzug mit 90 über den Bürgersteig brettert, weil immer von überall ein Fußgänger hinter einem Hindernis auftauchen könnte, der nicht damit rechnet.

aber wenn der Gehweg breit genug ist, und die straße mit Autos versopft, dann haben die Einsatzkräfte so wohl die Erlaubnis als auch kein Problem damit über Bürgersteige etc. auszuweichen wenn möglich.

apfelbus  27.01.2025, 17:41
@Lachenpur

Irrtum, auch der darf benutzt werden wenn Fußgänger nicht gefährdet werden.

Ja

Natürlich. Bei Signalhorn und Blaulicht haben Einsatzfahrzeuge Sonderrechte.

Wir haben eine langgezogene Hst wo es vom Stadtrandbus zur Tram geht seitlich nur eine Autospur an der Ampel....Bäume und Fahrradständer verhindern das man auf den Fußweg kann. Denen bleibt also nur die Hst. zumal sie da direkt neben der eigentlichen Linksspur sind und Damit auch ohne das jemand links neben ihnen steht zum KH abbiegen können.

Das ging letztens fast schief. Vertieft in Handymusik und was auch immer am Handy dackelte eine Jugendlich quer rüber. Ignorierte Krach und das Blaulicht gnadenlos. die hat ein Passant auf den Haltestellensteig gezogen. Sonst hätten sie einen 2. KW gebraucht.


Leony2000  26.12.2024, 16:08

Auch ohne Blaulicht und Signalhorn haben Einsatzfahrzeuge Sonderrechte, die Sonderrechte sind personen- bzw. organisationsbezogen, dies ist §35 StVO. Die Wegerechte, also Blaulicht und Trompete, sind fahrzeugbezogen. Das ist §38 StVO.

guitschee  26.12.2024, 14:57

Die war zu weit weg für mich, sonst hätte ich sie festgehalten, aber ich habe auch schon mal gesehen, wie ein RTW in die Eisen gehen musste, wegen so einem ... in dem Fall asozialen Miststück, sorry, für die Wortwahl, aber die hat das Blaulicht gesehen, und ist trotzdem über die Straße, weil, war ja Grün für die Fußgänger...

Ja

Grundsätzlich mit Sonderrechten nach §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ja, denn diese Vorschrift, befreit ja gerade unter den darin genannten Voraussetzungen von den ansonsten geltenden Straßenverkehrsvorschriften nach der StVO, also auch davon, dass die Nahverkehrsspuren ausschließlich vom öffentlichen Personennahverkehr benutzt werden dürfen. Wie immer, muss allerdings die öffentliche Sicherheit und Ordnung dabei gebührend berücksichtigt werden, also eine angepasste Geschwindigkeit, damit rechnen, dass sich (logischerweise) Straßenbahnen oder Busse auf der Spur befinden können undsoweiter.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das Blaulicht allein dient lediglich "zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden". Es entbindet aber nicht von den Regeln der StVO. Daher muss man die Frage "Dürfen Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht die Nahverkehrsspur von Bus und Straßenbahn benutzen?" eigentlich mit Nein beantworten.

Bei "Blaulichtfahrten" werden aber in der Regel auch Sonderrechte gemäß § 35 StVO wahrgenommen. Diese Sonderrechte entbinden von den Regeln der StVO und dann darf auch auf der "Nahverkehrsspur" gefahren werden. Von außen ist aber nicht erkennbar, ob gerade Sonderrechte in Anspruch genommen werden, weil es kein wahrnehmbares Erkennungszeichen dafür gibt.

Auch ohne Blaulicht kann ein Einsatzfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Ja

Klar, das ist absolut zulässig. Natürlich nur unter gebührender Rücksicht, so wie sonst aber auch