Blickwechsel 18. April 2023
Deine Fragen an einen Feuerwehrmann
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Was passiert, wenn man mit einem Einsatzfahrzeug im einsatz geblitzt wird?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dadurch, dass die Straßenverkehrsordnung während der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten für den Einsatzfahrer nicht mehr gilt, ist auch das Blitzerfoto hinfällig. Soweit ich weiß wird dann der Leitstelle einfach kurz Bescheid gesagt, das wird dokumentiert, sodass bei späteren Rückfragen, ob das Fahrzeug mit Sonderrechten unterwegs war, Antwort gegeben werden kann.

Jedoch gilt auch unter Sonderrecht das Maß der Verhältnismäßigkeit, mit dem 15t schweren Löschfahrzeug mit 90 durch die Ortschaft zu rasen ist alles andere als verhältnismäßig.

Ist übrigens alles schon Mal vor Gericht gelandet. Wie hier ja schon geantwortet würde kommt es auf die Verhältnismäßig drauf an.

In der freiwilligen Wehr sitzen wir ja nicht immer auf der Wache sondern fahren privat zur Gerätehaus. Auch auf dieser Fahrt besitzt man gewisse Sonderrechte aber kein Wegerecht.

Auch hier kannst du Blitzer dann überfahren und unter Umständen nicht belangt werden. Es sollte aber passen. 20 Prozent drüber würde mir Mal beigebracht wobei immer die Dringlichkeit betrachtet werden muss. Für eine Katze im Baum brauchst du nicht mit 60 im Ort fahren wobei ein Brennendes Haus mit Personen drin sicher etwas mehr Spielraum lässt.

Wir haben bei uns in der Wehr Anweisung nicht zu rasen und das ist auch gut so. Lieber eine Sekunde später vor Ort als gar nicht. Bei einem Unfall ist der Einsatz für dich gelaufen und wenn es blöd läuft bist du dann trotz Sonderrechte trotzdem dran.

Es passiert (logischerweise) nicht's, da man ansonsten als Führer eines Einsatzfahrzeuges andauernd mit Fahrverboten bis hin zu einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen hätte.

Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und anderer Institutionen, sind gemäß §35 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Vorschriften dieser Verordnung, also von den Vorschriften der StVO befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Was "hoheitliche Aufgaben" dieser Institutionen im Einzelnen sind, das ist wiederum nicht in der StVO selber sondern in den entsprechend anwendbaren Landesgesetzen geregelt, zum Beispiel in den Feuerwehrgesetzen und in den Polizeigesetzen (PolG) der Länder. Eine gewisse "Sonderstellung" nehmen diesbezüglich die Fahrzeuge des Rettungsdienstes ein. Diese sind nach §35 Absatz 5a StVO von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, fällt hierunter auch die Abwendung eines starken Schmerzzustandes, da auch dessen unnötige zeitliche Verlängerung laut Einschätzung des BGH einen schweren gesundheitlichen Folgeschaden darstellt. Bei jeder Einsatzfahrt, dürfen die Sonderrechte von allen Institutionen "nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden", geregelt in §35 Absatz 8 StVO. Die Sonderrechte stellen also keinen "Freibrief" zum rücksichtslosen Fahren dar. So hat die Rechtsprechung bereits entschieden, dass sich der Einsatzfahrer beim Überqueren von Ampelkreuzungen bei Rotlicht davon zu überzeugen hat, dass der Querverkehr das Einsatzfahrzeug wahrgenommen hat und entsprechend warten wird. In unklare Verkehrssituationen, darf er sich nur vorsichtig und nur mit Schrittgeschwindigkeit hineintasten.

Link zu §35 StVO:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html&ved=2ahUKEwjNnsy6zrP-AhXQg_0HHVpzBSMQFnoECAkQAQ&usg=AOvVaw1texWo9cDp69gagrOLCix3

Mfg

Normalerweise bloß ein bisschen Papierkram. Ich hoffe aber, du achtest beim fahren immer auf deine Sicherheit, und die der anderen.

ForumLibhaber 
Fragesteller
 06.02.2024, 13:24

Habe kein Auto und auch noch keinen Führerschein!

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