EHRL Auto's mit Blaulicht?

5 Antworten

Blaulicht hat nichts mit Sonderrechten zu tun. Blaulicht mit Martinshorn verschafft das Wegerecht nach §38 StVO.

Wer damit ausgestattet werden darf steht in §57 Abs. 3 StVZO:

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

1.
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4.
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
willwaswissen30  04.06.2016, 07:02

Und was hat diese Antwort jetzt mit der Frage zu tun?

Was machen diese EHRL's ?

1

Die Firma EHRL ist ein privater Sicherheitsdienst wie hunderte andere auch und hat natürlich weder Sonder- noch Wegerecht und aus diesem Grund auch kein Blaulicht auf den Autos.

Um aber "professioneller" rüberzukommen, haben ihre Autos Dachbalken mit dem Firmennahmen, die an den Rändern blau verblendet sind.

Das soll den Eindruck eines Blaulichtbalkens erwecken, ist jedoch nur eine Atrappe...

http://www.autobild.de/artikel/polizei-imitate-933281.html

Sonderrechte und Blaulicht haben nichts miteinander zu tun.

Sonderrechte sind in § 35 StVO geregelt, Blaues Blinklicht in § 38.

In § 38 steht was von "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" Das bedeute das auch Fahrzeuge von Strom- oder Gasversorgern aber auch Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe mit Blauem Blinklicht ausgerüstet werden dürfen. Bei § 38 spricht man oft von Wegerechten obwohl das nicht wirklich korrekt ist. Den Fahrzeugen ist dann zwar Platz zu machen, die sind aber nicht wie Fahrzeuge nach § 35 von der StVO befreit, dürfen also z.B. nicht eine Einbahnstraße in der Gegenrichtung befahren.

Die Firma "EHRL" ist ein Sicherheitsfirma, die bestimmte Objekte bestreift. Bei dem Blaulicht handelt es sich nur um eine Attrape, um seriöser zu wirken. Funktionieren tut das ganze nicht.

Taxis, Müllabfuhr, usw. haben auch Sonderrechte, du meinst bestimmt Wegerechte