Die Steine haben eine bestimmte Druckfestigkeit. Das Format spielt dabei normalerweise keine Rolle. Der Statiker gibt die Mindestfestigkeit des Mauerwerks vor. Was muss die Wand tragen?

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Die Anzahl der Geschosse bezieht sich ausschließlich auf die Kubatur der Gebäude. Auch wenn es kein Vollgeschoss ist, kann es ausgebaut werden, sofern die baurechtlichen Anforderungen an Wohnräume erfüllt werden (Raumhöhe, Belichtung...).

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Noppenbahn hinter Pflanzringe?

Wir haben ein Fenster im Keller einbauen lassen und dafür die Lichthof-Variante gewählt (kein echter Lichthof, aber im Internet unter diesem Namen zu finden - halt kein Lichtschacht, sondern mehr Platz). Die Abböschung wollen wir mit Pflanzringen gestalten. Beim Ausschachten fiel auf, dass am Haus keine Noppenbahn ist bzw. dass diese ca. 25 cm unter dem neuen Fenster endet. Wir wollen nun unter dem Fenster und bis zu dieser Höhe auch hinter den Pflanzsteinen Noppenbahn verlegen. Vor dem Fenster, in und hinter den Pflanzsteinen wird auf dieser Höhe mit Kies aufgefüllt. Nun die Frage: Ergibt es Sinn, oberhalb des neuen Erdniveaus (bzw. Kiesniveaus) auch Noppenbahn zu verlegen? Die Noppenbahn wäre ja nur direkt hinter den Pflanzsteinen und noch ein Stück weiter (ca. 20 cm), denn wir werden nicht das gesamte Haus ausbuddeln. Lohnt es sich, seitlich jeweils ca. 50 cm Noppenbahn zu verlegen direkt hinter den Pflanzsteinen oder ist das Quatsch (die Rolle Noppenbahn ist gekauft, die reicht auch, aber wenn es Quatsch wäre, will ich es nicht machen). D. h. die Wahl ist zwischen: Isolation grenzt an Pflanzsteine und Kies oder Isolation grenzt an Noppenbahn. Pflanzstein 1 und 2 sind direkt übereinander, 3 und 4 auch (wegen Platzmangel), es sind zusammen jeweils 60 cm Höhe. Oder empfehlt ihr gar, wenigstens bis zum zweiten Pflanzsteinring (das wären noch ca. 40 cm zusätzlich lang und ca. 40 cm tief) seitlich auszuschachten, um mehr Noppenbahn zu verlegen? Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Danke, wenn ihr nur antwortet, wenn ihr Ahnung habt (bisher habe ich immer Pech, der Erste, der antwortet hat absolut keine Ahnung und fragt bspw. was Noppenbahn ist ...). Schönen Abend!

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Grundsätzlich würde ich die Noppenbahn in jedem Fall einbauen. Dafür gibt es folgende Gründe:

Die Wärmedämmung ist normalerweise nicht lichtbeständig. Die Noppenbahn schütz vor UV-Strahlung. Ansonsten sollte die Dämmung aber möglichst verputzt werden.

Wenn hinter den Pflanzringen keine Noppenbahn ist, so sicker das Wasser in die Pflanzringe. Die Erde wird dadurch drainiert und man muss wesentlich mehr gießen. Gleichzeitig ist es ein Wurzelschutz.

Wenn ansonsten keine Noppenbahn verlegt wurde, bring es aber auch nichts seitlich weiter auszukoffern als erforderlich.

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Magnetfolie wir für einen Schlüsselbund nicht reichen. Entweder Magnete mit Loch nehemen und festschrauben oder Magnete am besten in einer Bohrung auf das Brett kleben. Einige Beispiele gibt es hier:

https://www.supermagnete.de/Magnetanwendungen/Material/Schluessel

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Ganz grob: Etwa die doppelte Wohnfläche. Bei der kleinen Wohnfläche tendenziell ehr mehr (Warmwasser, relativ große Außenflächen). Genauer kann man es hier nicht beantwortet werden.

Googel mal nach "Auslegung Flächenkollektor". Da findest du unter anderem ein "Infobaltt Nr. 43" in dem das Thema sehr gut beschrieben ist.

Üblicherweise läuft es ja so, dass der Kollektor vom Heizungsbauer auf Grundlage des Energiebedarfs (Energieausweis) bemessen wird. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass hier jeder etwas anders bemisst (Rohrdurchmesser, Leitungsabstand, Leitungslänge...). Daher sollte man sich

1) Referenzen zeigen lassen,

2) Sich selbst überlegen ob es passen kann, also informieren und selbst mal etwas Rechnen z.B. mittels https://www.haustechnikverstehen.de/auslegung-sole-wasser-waermepumpe-erdwaermekollektoren/#Waermeentzugsleistungfuer_Erdwaermekollektoren und

3)  sich der Hilfe eines Fachplaners zu bedienen (auch hier ist Erfahrung = Referenzen notwendig!).

Aber es bringt auch nichts, das bis ins letzte auszutüften, denn letztlich kennt keiner die exakten Bodeneigenschaften und den tatsächlichen Wärmebedarf. Außerdem kann man ja nur ganze Kollektorkreise bauen, so dass es eh Schritte mit +-10% sind. Im Zweifel lieber einen Kreis mehr bauen und die vorhandene Fläche nutzen!

Hat im Extremfall den Vorteil, dass man einen defekten Kreis zumindest kurzzeitig kompensieren kann und nicht gleich den ganzen Garten umgraben muss.

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Die Fragestellung ist etwas wie Kaffeesatzlesen, denn es ist weder klar was gebaut wird noch weshalb die Erschließung nachzuweisen ist. Üblicherweise müssen Energieversorger durch ihren Konzessionsvertrag alle Grundstücke mit Energie versorgen.

Wenn die Baubehörde nun einen Nachweis verlangt kann das verschiedene Gründe haben. Ich würde davon ausgehen, dass ein geeigneter Anschluss nachzuweisen ist. D.h. der gemäß Elektroplanung erforderliche Stromanschluss muss vom Energieversorger bestätigt werden. Bei einem normalen 35 A - Anschluss sollte das kein Problem sein, schwieriger wird es wenn eine wesentlich höhere Leistung oder gar ein Mittelspannungsanschluss notwendig ist.

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Zum Beheizen: Ist die Garage dauerhaft beheizbar, so fällt sie unter die Vorschriften der ENEV. Damit muss die Garage gedämmt werden, was nach unten zum Erdreich aber praktisch unmöglich sein dürfte. Die angebrachte Innendämmung ist bauphysikalisch sehr schwierig, da an der darüberliegenden Decke Feuchtigkeit kondensieren kann, wenn keine Dampfsperre vorhandne ist.

Das Aufstellen einer Kühltruhe in der Garage ist im Übrigen eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, die nicht erteilt werden kann wenn die Garage ein notwendiger Stellplatz ist. Zudem entfällt das sog. Garagenprivileg, das gewisse Ausnahmen bei der Bebauung eines Grundstücks erlaubt.

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Leider gibt es keine Angabe zur Bauweise von Decken und Wänden. Grundsätzlich ist der Bodenaufbau eigentlich: Dämmung, Abdichtung, FBH und Estrich.

Die Dämmung ist ein elastisches Material (i.d.R. Styropor) das sich setzen kann. Die Setzung kann durchaus 5% der Dämmstärke betragen.

Ein Spalt zwischen Bodenfliesen und Wandfliesen ist zwingend erforderlich. Dieser sollte elastisch verfugt werden. Aber auch die Verfugung kann ur eine begrenzte Bewegung aufnehmen.


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Leider kenne ich die Sollnhofer Platten nicht in bruchrau nicht. Auch hast Du nicht geschrieben wo im Bad (Boden, Wand, Dusche) die Platten eingebaut werden sollen.

Letztlich ist es (wie das Material selbst) eine Geschmacksfrage: Wenn euch aus optischen Gründen der Aufpreis zu hoch ist, würde ich bruchrau nehmen. Bruchrau hat den (minimalen!) Vorteil, dass der Stein an einer Schwachstelle gebrochen ist und damit meist eine gute Oberfläche hat. Das Bürsten legt teilweise Poren etc. frei, so dass die Oberfläche inhomogen wird. Dafür ist sie ebener. Technisch sehe ich in gebürstet keinen Vorteil.

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Die Frage beantwortet Art. 6 (8) der BayBo:

Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht

1. [...]

2. untergeordnete Vorbauten wie Balkone und eingeschossige Erker, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes,höchstens jedoch insgesamt 5 m, in Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten und
c) mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,

Zwar kann 2. a) vermutlich eingehalten werden, bei b) gelingt das aber sicher nicht. Damit ist die Treppe bei den Abstandsflächen zu berücksichtigen.

Und zum 2. Rettungsweg: Es ist fast immer ein 2. Rettungsweg erforderlich. Dieser kann auch ein (Dreh-)leiter der Feuerwehr sein (siehe Art. 31 BayBo).


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Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Meist ist bei Büschen und Hecken ein Pflanzabstand von 50 cm von der Grenze einzuhalten. (I.d.R. im "Ausführungsgesetzt zum BGB" geregelt)

Näher als 25 cm solltem man an die Pflanzen nicht heranbetonieren, da diese sonst nicht standfest werden. Außerdem bring es wenig zu betonieren, wenn es dann von der Hecke zugewachsen wird. Die Hecke lässt sich sicher nicht auf 30 cm Stärke schneiden. Ich würde mindestens 75 cm (1/2 Breite der Hecke + Grenzabstand = 50cm / 2 + 50 cm) vorsehen.

Eine massive Betonfahrbahn wird von Wurzeln kaum geschädigt, jedoch entzieht die notwenige Frostschutzschicht (die einen Überstand hat!) den Pflanzen die notwendige Feuchtigkeit.

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Fertigbeton gibt es meines Wissens nur als Sackware und nicht im Silo, da die Gefahr der Entmischung sonst zu groß wäre. Die Hersteller verkaufen nicht an Privat, frag bei mehreren Baustoffhändlern an. Die Lieferung ist oft teurer als die Palette voll Beton. Abgerechnet wird hier übrigens nach Masse (kg oder t).

Wieso lässt Du nicht Frischbeton vom Betonwerk liefern? - Die Ersparnis ist es wohl nicht wert selbst zu mischen.

Für den C30/37 ist ohnehin eine Eigen- und Fremdüberwachung (Überwachungsklasse 2) erforderlich, so dass dies nur ein geeignetes Bauunternehmen einbauen kann.

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Das Problem ist, dass die Abstandsfläche nicht ausreichend ist. Der Nachbar muss die fehlenden 50 cm übernehmen (wie das formal geht ist je nach Bundesland unterschiedlich).

Brandschutz kann nicht das Problem sein, wenn die geplante Garage auch an der Grenze möglich wäre. Evtl. ist eine Brandwand erforderlich.

Da aber auf jeden Fall ein Bauantrag erforderlich ist, benötigt ihr ohnehin einen Architekten (oder sonstigen Planvorlageberechtigten) der Euch auch bzgl. der Übernahme alles erklären kann.

Ob der Aufwand gerechtfertigt ist sei mal dahin gestellt.

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Ihr habt Euch ja auf den Schadensersatz und dessen Zahlungsbedingungen geeinigt. Wenn ihr nicht zufrieden seid solltet ihr das Unternehmer mitteilen und den Schadensersatz neu verhandeln. Dafür solltet ihr aber einen tatsäclich höheren Schaden nachweisen können.

Zum Zahlungstermin: Ihr baut, wenn ihr dann nicht kurzzeitig mit 1500 € in Vorleistung gehen könnt, habt ihr i.d.R. ein Problem. Schließlich ist im Gegenzug die Schlussrechnung des Unternehmers noch nicht fällig. Sollte der Unternehmer nicht zahlen, könnt ihr den Schadensersatz immernoch von der Schlussrechnung einbehalten.

Der Unternehmer ist schließlich mit wesentlich mehr in Vorleistung.


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Umgangssprachlich mag es die Bezeichnung 2 1/2-geschossig geben. Baurechtlich sind es entweder 2 oder 3 Geschosse. Ob das Dach ein sog. Vollgeschoss ist, hängt von der Geschosshöhe ab. Geregelt ist das in der jeweiligen Landesbauordnung. Meist muss die Geschosshöhe über 3/4 der Geschossfläche mindestens 2,3 m betragen.

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Wie sollen 30 cm normal sein? - Da hat sich der Vertreter vermutlich grob vermessen oder der Kalkulator vertippt. Weist die Firma darauf hin, da ihr so die Angebote nicht vergleichen könnt und später einen Nachtrag bekommt.

Zwischen Fenster und Wand wird eine Fuge benötigt um einen fachgerechten Anschluss herstellen zu können. Damit kann man 1 bis 2 cm ausgleichen ansonsten bekommt man die Fuge nicht dicht.

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Darauf berufen kann man sich natürlich. Aber eine Befreiung ist immer für den Einzelfall zu begründen. Es hat sicher einen Grund, warum die GFZ so niedrig festgesetzt ist dies sollte auch in der Begründung des B-Plans stehen. Wenn man einmal die Voranfrage ohne Begründung gestellt hat, ist es immer schwierig eine Begründung nachzuschieben.

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