Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht

9 Antworten

Die Einsatzfahrzeuge haben tatsächlich nur Sonder und Wegerechte mit Blaulicht und Martinshorn zusammen.

Aber aus Rücksichtnahme auf Anwohner wird oft in Bewohnten Gebieten das Martinshorn abgeschaltet.

Also Autofahrer sollte man also trotzdem Platz machen. Eine Gesetzliche Pflicht besteht nur mit Blaulicht jedoch nicht.


tomdooley55 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 16:05

Vielen Dank

Aber ist das auch Pflicht, wenn kein Horn eingesetzt wird?

Nein, aber ist nur logisch trotzdem Platzzumachen. Die fahren nicht aus Spaß nur mit Blaulicht. Also alles richtig.

Nur Blaulicht: Sonderrechte
Blaulicht und Sirene: Wegerecht


tomdooley55 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 16:08

Vielen Dank

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