Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht
Es fällt mir bei Einsatzfahrzeugen immer wieder auf, dass diese häufig nur mit Blaulicht fahren, jedoch ohne Martinshorn. Außer an unübersichtlichen Stellen/Unfallschwerpunkten wird das Horn eingesetzt.
In der Fahrschule früher haben wir gelernt, das man, wenn nur Blaulicht eingesetzt ist, nicht wartepflichtig ist bzw. nicht zur Seite fahren muss.
Ich mache natürlich trotzdem Platz. Aber ist das auch Pflicht, wenn kein Horn eingesetzt wird?
9 Antworten
Die Einsatzfahrzeuge haben tatsächlich nur Sonder und Wegerechte mit Blaulicht und Martinshorn zusammen.
Aber aus Rücksichtnahme auf Anwohner wird oft in Bewohnten Gebieten das Martinshorn abgeschaltet.
Also Autofahrer sollte man also trotzdem Platz machen. Eine Gesetzliche Pflicht besteht nur mit Blaulicht jedoch nicht.
Aber ist das auch Pflicht, wenn kein Horn eingesetzt wird?
Nein, aber ist nur logisch trotzdem Platzzumachen. Die fahren nicht aus Spaß nur mit Blaulicht. Also alles richtig.
Nur Blaulicht: Sonderrechte
Blaulicht und Sirene: Wegerecht