Darf mann Einsatzfahrzeuge,die mit Blaulicht fahren, überholen?

14 Antworten

Da die Einsatzfahrzeuge auf der Straße immer Vorrang haben, würdest du sie mit einem Überholkommando nur behindern. Mit Blaulicht wird schon schnell gefahren, im Stadtbereich auch schneller als erlaubt.....vielleicht beim Fernsehen bei "Alarm für Cobra 11". Aber sonst: Füße vom Gas runter. Die Leute könntest du eines Tages auch einmal brauchen, da will man doch nicht noch einen Unfall verursachen, oder?

davon ausgehend, dass diese Fahrzeuge selten 20 kmh unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren (außer auf freigegeben Autobahnen vielleicht) und auch wohl kaum deutlich langsamer als die Situation es generell erlaubt, dürfte ein Überholen sowieso ausscheiden, vom Blaulich mal abgesehen. Davon abgesehen, hat man aber die Straße, sofern auch das Martinshorn eingeschaltet ist frei zu geben, damit das Fahrzeug ungehindert passieren kann. Es zu behindern oder zu gefährden, in dem man es überholt wäre kontraproduktiv. Denn als nächstes müsstest Du ja wieder aus dem Weg fahren.

Guckst Du § 38 StVO.

aber selbst bei "nur Blaulich" dürfte sich das verbieten - kaum bist du vorne, wird einmal das "tatü" eingeschaltet.

Eine andere Frage wäre, warum man ein Rettungsfahrzeug im Einsatz überholen will. Das entzieht sich vollständig meinem Verständnis.

Zum korrekten Verhalten gibts aber auch schicke Tipps im Netz, z.b. hier:

http://www.feuerwehr-cottbus.de/blaulichtfahrten.html

Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht UND HORN sind immer vorbei zu lassen nach zu lesen in der stvo.Hier sind ganz wichtig und für jeden Nachlesbar Der Straßenverkehrszusatzverordnung §35 Sonderrechte und §38 Blaues Licht und Gelbes Licht.(Der Paragraf heißt wirklich so).Desweiteren sind die Fahrer unter so einem Stress und ich selber habe schon zwei PKW Fahrer angezeigt.der eine ist nicht rechts rangefahren obwohl er genug Platz hatte der mußte dann 50€strafe zahlen und bekahm einen Punkt in Flensburg. der andere hat mich Überholt und wurde von mir Angezeigt der wurde Fußgänger weil er das schon Öfter gemacht hat.Hoffe damit sind alle Fragen Geklährt

Gehe doch einfach mal davon aus Dein Kind hat einen Baustein verschluckt und bekommt keine Luft mehr!Droh zu ersticken.Du stehst an der Haustür und wartes auf den Rettungswagen.Minuten vergehen wie Viertelstunden! Es kommt aber kein Rettungswagen auf der Schnelle,weil andere Farzeuge es auch eilig haben.Feierabend,Kinobesuch Verabredung! Das sind doch sicher auch wichtige Argumente??? Und dann kommt so ein blödes Auto mit Tatü,tata und will sich vordrängeln. Die machen das doch nur um Autofahrer zu Ärgern!!! Oder??? Frage beantwortet: ??? ein Berufsfeuerwehrmann & Rettungsatitäter

Lt. StVO ist Fahrzeugen mit Sondersignal "freie Fahrt" zu gewähren. Im Einzelfall kann das auch ein Überholen sein. Wenn alle Beteiligten z.B. im Stau stehen und ich dem Fahrzeug mit Sondersignal nur dadurch Platz machen kann, indem ich dieses Fahrzeug und ggf. noch andere überhole, macht das schon Sinn. Habe ich selbst schon erlebt...