Richter glaubt zeugen nicht?
Hallo leute,
ich habe eine Frage.
Wenn beschuldigter A vor gericht muss wegen Betrug und es gegen ihn 2 Zeugen gibt, der richter aber nur einem der Zeugen glaubt weil der andere Zeuge erst als beschuldigter galt. Wie handelt ein Richter dann?
8 Antworten
Am Ende geht es nicht nur um eine Zeugenaussage, sondern um das Gesamtbild, das sich aus allen Begleitumständen, Indizien usw. ergibt. Der Richter wird den Beschuldigten dann und nur dann schuldig sprechen, wenn er unter Würdigung all dieser Umstände zu der Überzeugung (!) gelangt ist, dass er schuldig ist.
Wie handelt ein Richter dann?
Nach seinem Gewissen, er glaubt dem 2. Zeugen nicht - muss er auch nicht, wenn ihm dessen Aussage als nicht oder wenig glaubwürdig erscheint.
Er spricht den Angeklagten schuldig. Dadurch, dass ein Zeuge unglaubwürdig wird, entstehen keine erheblichen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Der verbleibende Zeuge kann den Richter überzeugt haben.
Wenn er Zweifel hat, dass es vielleicht auch der andere gewesen sein könnte und gemeinsame Täterschaft ausscheidet, dann muss er freisprechen (im Zweifel für den Angeklagten). Schuldig sprechen darf er nur, wenn er keine Zweifel an der Schuld hat.
Er kann sogar den anderen Zeugen wegen Gerichtlicher Falschaussage verknacken, wenn er glaubt der Zeuge hat gelogen.
Steht der Staatsanwalt über dem richter? Weil während einer Verhandlung leitet der richter ja sozusagen die verhandlung und sitzt ja auch direkt in der mitte
Der StA klagt an, und kann ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Das kann jeder Richter anders entscheiden. Richter sind unabhängig in ihren Entscheidungen
Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung. Wenn er einem Zeugen nicht glaubt, dann glaubt er diesem nicht.
Kann er denn den anderen Zeugen einfach wieder als beschuldigten darstellen?