Hilfe beim Elterngeld nach Hochzeit?
Hallo :-)
ich melde mich mit einer Frage zum Elterngeld. Meine Frau und ich haben am 25.05.2019 standesamtlich geheiratet, wir erwarten unseren Nachwuchs zum (geplanten Tag) 17.10.2019.
Die Lohnsteuerklasse habe ich gleich nach der Trauung bei mir auf 5 gesetzt und bei meiner Frau auf 3 das sie mir Netto bekommt und dieses auf ihr Elterngeld postive auswirkungen hat. Nun ist es so das wir zu kurz verheiratet sind, das dieser Vorteil anerkannt wird ?! Gibt es hier eine Möglichkeit trotzdem noch nutzen für uns zu haben? Meine Frau will 12 Monate das volle Kindergeld ab Geburt (oder ca. Geburt) erhalten.
Weitere Frage: wird der Nebenjob den meine frau bis vor 2 Monaten ausgeübt hat, ca. 300 € netto auch angerechnet?
Vielen Dank
Holger
1 Antwort
Für die Berechnung des Elterngeldes werden alle Einkünfte eingerechnet. Dazu gehört auch der Nebenjob.
Durch die Heirat und die Steuerklasse hat sie sie bis das Kind da ist ein höheres Einkommen und somit mehr Elterngeld als ohne die Steuerklasse.
Bei Steuerklasse 5 und 3 kann es aber sein, dass ihr eine Nachzahlung leisten müsst. Ich kenne etliche Paare bei denen es so war und das war nicht wenig.
LG
Durch die Lohnsteuerklasse ist das Nettoeinkommen höher. Es wird dann einfach das Einkommen der letzten 12 Monate berechnet, wo dann schon das höhere Nettoeinkommen auf Grund es Wechsels der Steuerklasse enthalten ist. Mir ist keine Frist bekannt. Zur Not ruft doch einfach mal bei der Elterngeldstelle an, die können euch da sicherlich besser Auskunft geben. :)
Danke! Aber wird die Umstellung der Lohnsteuerklasse eingerechnet (gibt es eine Frist) ? So meinte ich die Frage und was machen wen ja?