Hilfe beim Elterngeld nach Hochzeit?
Hallo :-)
ich melde mich mit einer Frage zum Elterngeld. Meine Frau und ich haben am 25.05.2019 standesamtlich geheiratet, wir erwarten unseren Nachwuchs zum (geplanten Tag) 17.10.2019.
Die Lohnsteuerklasse habe ich gleich nach der Trauung bei mir auf 5 gesetzt und bei meiner Frau auf 3 das sie mir Netto bekommt und dieses auf ihr Elterngeld postive auswirkungen hat. Nun ist es so das wir zu kurz verheiratet sind, das dieser Vorteil anerkannt wird ?! Gibt es hier eine Möglichkeit trotzdem noch nutzen für uns zu haben? Meine Frau will 12 Monate das volle Kindergeld ab Geburt (oder ca. Geburt) erhalten.
Weitere Frage: wird der Nebenjob den meine frau bis vor 2 Monaten ausgeübt hat, ca. 300 € netto auch angerechnet?
Vielen Dank
Holger