Darf ein Supermarkt einen ungepflegten Kunden rausschmeißen?

12 Antworten

Er darf jeden rausschmeißen, auch ohne Grund. Er hat das Hausrecht. Zudem Vertreiben solche Menschen die Kunden also hat er doch noch einen Grund.

Cokedose  08.08.2019, 05:41
auch ohne Grund

Das ist nicht richtig, sonst wäre es Willkür. Aber hier liegt ja ein Grund vor.

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MMARVINN  08.08.2019, 10:00
@Cokedose

Kann man nicht durch das Hausrecht jemand verbieten sich darin aufzuhalten. Auch ohne Grund. Dachte ich jedenfalls.

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Cokedose  08.08.2019, 17:58
@MMARVINN

Nicht wenn du dein Gebäude/Grundstück grandsätzlich für jedermann zugänglich machst. Du kannst zwar von vornherein bestimmte Personen/-gruppen ausschließen (sofern es keine Diskriminierung darstellt), wie es beispielsweise Großmärkte (z. B. Metro) oder Discos machen, aber nicht hinterher einzelne Personen herauspicken, nur weil sie dir nicht gefallen.

Anders sieht es natürlich bei einem befriedeten Besitztum (ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück oder Gebäude) aus. Dazu zählt natülich auch die Wohnung. Hier entscheidest du vorher schon wen du reinlässt und wenn nicht und darfst auch entscheiden wer wann wieder gehen muss.

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Darf er aufgrund des Hausrechts. Aber das muss er nicht per-se aufgrund dessen, dass eine Kontaminierung der Produkte zu befürchten wäre. Denn an und für sich muss der Supermarkt mit baulichen Massnahmen dies verhindern (Glasschutz über offen verkauftem Käse, Fleisch, Wurstwaren). Auch der Verschluss von Verpackungen von Lebensmitteln muss mittels Siegel sichergestellt sein, sonst dürfte er keinen Markt betreiben. Offene Produkte müssen vor dem Verzehr gewaschen werden.
Steht wohl alles haarklein in der Lebensmittelverordnung, wie der Vertrieb von und Umgang mit Lebensmitteln zu gestalten ist. Denn auch ein Kleinkind kann mal beim Herumkrabbeln die Windeln verlieren und eine marktgerechte personelle Kontrolle im Markt muss stattfinden.

Der Supermarkt hat Hausrecht und ja, er darf.

Der Supermarkt hat das Hausrecht und hat somit auch das Recht Personen rauszuwerfen. Allerdings - entgegen manch anderer falscher Antworten - nicht unbegründet. Denn das wäre Willkür und ist verboten.

In diesem beschriebenen Fall liegt jedoch ein Grund zum Ausschluss vor. Nicht nur, dass dieser ungepflegte Kunde möglicherweise eine gesundheitliche Gefahr darstellen kann, er wird vermutlich auch von einem penetranten Geruch begleitet, wodurch er sowohl andere Kunden als auch Mitarbeiter belästigt. Das kann auch zu einem veränderten Kaufverhalten führen (wenn beim Kunden der Appetet durch ein Würgegefühl ersetzt wird), wodurch die bloße Anwesenheit des "Kunden" geschäftsschädigend wirken kann und somit einen Rauswurf rechtfertigt.

Ob er etwas kaufen möchte oder nicht spielt in diesem Zusammenhang absolut keine Rolle, da es hier keinen Kontrahierungszwang gibt, was bedeutet, dass der Supermarkt nicht verpflichtet ist ihm (oder jedem anderen) überhaupt etwas zu verkaufen.