Mietvertrag - Personalausweis des BÜRGEN abgelaufen?
Sonntag werden wir einen Mietvertrag unterschreiben. Mein Freund und ich sind die zukünftigen Mieter.
Mein Vater ist mein Bürge. Er muss in die Bürgschaftserklärung seine Personalausweisnummer eintragen.. Allerdings ist ihm aufgefallen, dass der Ausweis seit drei Monaten abgelaufen ist.
Ist das sehr schlimm?
Ich meine ich bin ja der Mieter. Es wäre doch "schlimmer", wenn meiner abgelaufen wäre, oder nicht?
3 Antworten
sollte eigentlich klar gehen
Das sollte kein Problem sein. Er kann sich schliesslich auch mit einem abgelaufenen Personalausweis ausweisen.
Aus dem gleichen Grunde waere es sicher auch kein Problem, wenn dein Personalausweis abgelaufen waere.
Unabhaengig davon sollte dein Vater aber moeglichst schnell einen neuen Personalausweis beantragen. Zumindest dann, wenn er keinen gueltigen Reisepass besitzen sollte. Allein schon, um ein drohendes Bussgeld zu vermeiden (wenn es dafuer nicht bereits zu spaet ist).
Wer überhaupt für jemanden bürgt ist nicht zu helfen! So schaufelt man sich sein Grab..