Mietvertrag - Personalausweis des BÜRGEN abgelaufen?

3 Antworten

Das sollte kein Problem sein. Er kann sich schliesslich auch mit einem abgelaufenen Personalausweis ausweisen.

Aus dem gleichen Grunde waere es sicher auch kein Problem, wenn dein Personalausweis abgelaufen waere.

Unabhaengig davon sollte dein Vater aber moeglichst schnell einen neuen Personalausweis beantragen. Zumindest dann, wenn er keinen gueltigen Reisepass besitzen sollte. Allein schon, um ein drohendes Bussgeld zu vermeiden (wenn es dafuer nicht bereits zu spaet ist).

Wer überhaupt für jemanden bürgt ist nicht zu helfen! So schaufelt man sich sein Grab..

UkmeleKnsassi  10.08.2019, 00:38

er bürgt für seine tochter

für kinder kann man bürgen

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