Kann ich den Mitarbeiter verklagen oder nur das Geschäft?
Ich wurde in einem o2 Geschäft abgezogen..
Wenn ich meinen Anwalt einschalte, kann ich auch den Mitarbeiter verklagen oder richtet sich die Klage an das Geschäft? Schließlich hat der Mitarbeiter mir das verkauft, oder?
7 Antworten
Du kannst gegen den Mitarbeiter und gegen den Geschäftsführer rechtliche Schritte einleiten. Ob das was bringen könnte, wird dir dein Anwalt sagen. Dem verrätst du bestimmt auch, was überhaupt passiert ist.
wenn du als Abzieher in einer Firma arbeitest, die zB Kabel in ein Haus abziehen um so deinem Kumpel besseren Kabelanschluss zu legen.
wen verklagst der Kumpel da wegen Abziehen, wenn was anders als die Erwartungen ist? Die Firma oder Dich als Person?
Deine Klage würde an den gehen, der im Vertrag als Gegenpartei steht.
Ich gehe von dem Geschäft/Mobilfunkfirma aus.
Im Prinzip beide. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, soll jemand beurteilen, der den Sachverhalt kennt.
Würde in einem o2 Geschäft abgezogen..
Würde ist Konjunktiv, also ist ja noch gar nichts passiert.