Ebay Käufer zahlt nicht, Anwalt oder Polizei einschalten?

20 Antworten

Du kannst den Kaufpreis natürlich einklagen, aber ist es das wert?

Sinnvoller ist das hier:

Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen.

Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.

Gleichzeitig meldest Du bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt und Du bekommst Deine Gebühren zurück.

Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Du hast den Artikel noch nicht versandt. Also ist dir noch kein Schaden entstanden. Es besteht lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Kunden.

Wenn der Kunde erst die Ware haben möchte, weil er dich zum Versand auffordert, wäre ich vorsichtig. Du verschickst den Artikel und der Kunde ist zahlungsunfähig, was dann ? Dann gehen die Probleme los.

Der Kunde soll das Geld auf ein Treuhandkonto überweisen. Du kannst den Artikel verschicken. Wenn der Kunde die Ware hat, dann wird das Geld für dich freigegeben. Das wäre eine Möglichkeit.

Die andere wäre eben die, dass du die Ware verschickst und hoffen darfst, dass du dein Geld bekommst.

Zur Polizei zu gehen bringt nichts, weil die Polizei damit nichts zu tun hat. Das wird man dir bei der Polizei auch sagen. ( Zivilrecht).

Einen Anwalt einschalten lohnt sich erst dann, wenn es um eine größere Summe geht. Bei kleineren Beträgen sind die Kosten für einen Anwalt oft höher als der Wert der Ware.

Was soll die Polizei ausrichten? Hinfahren und ihm das Geld aus der Tasche ziehen? Ansonsten ist doch noch nichts passiert, du hast deine Ware noch und fertig.

"Er ist durch den Kauf des Artikels ein Vertragsverhältnis eingegangen und erfüllt nicht die Bedingungen."

Stimmt, aber je nach Wert sollte man die Sache einfach auf sich beruhen lassen. Du darfst gerne einen Anwalt einschalten, aber der kostet zunächst dein Geld.

"Ich würde gerne deshalb eine Anzeige bei der Polizei schreiben"

Bei zivilrechtlichen Angelegenheiten ist die Polizei außen vor, also was soll eine Anzeige bewirken?

"Was könnt ihr mir da empfehlen?"

Dem Käufer eine letzte Frist zur Bezahlung und Abnahme setzen und wenn diese fruchtlos verstrichen ist, sich in Ruhe einen neuen Käufer suchen.

Alles andere kostet wahrscheinlich nur unnötig Nerven und Geld.

Auf Ebay nachlesen, was du tun kannst,wenn ein Käufer was ersteigert hat und nicht bezahlt.

Für das sind diese Seiten gedacht.

Zivilrecht, du wirst den Käufer per Anwalt auffordern müssen zu zahlen; du legst die Kosten vor