Wann ist ein Käufer bei Ebay-Kleinanzeigen dazu verpflichtet zu kaufen?
Hey,
keine Ahnung ob die Frage verständlich gestellt ist, hier zur Sicherheit nochmal eine kurze Erklärung:
Ich habe mal gelesen wenn zwischen dem Käufer und dem Verkäufer die Zahl und Adressdaten ausgetauscht wurden, besteht ein Kaufvertrag und der Käufer ist verpflichtet den Artikel zu kaufen, stimmt das?
Ich hab jetzt den Fall das mich ein Käufer eine Woche hingehalten hat, immer sagte er zahlt etc. aber ich glaube eher das der Käufer nicht gezahlt hat und mich nur reinlegen wollte. Jedenfalls habe ich in dieser Woche mehreren Interessenten abgesagt weil ich dachte der würde den Artikel kaufen. Jetzt hat sich der Käufer dazu entschieden das er den Artikel doch nicht kaufen möchte und falls das Geld (welches er angeblich an mich per Paypal überwiesen hat) bei mir ankommt soll ich Ihm das zurücksenden.
Bin ich dazu verpflichtet Ihm das Geld zu senden oder kann ich Ihm auch einfach den eigentlich gewollten Artikel schicken?
2 Antworten
Strenggenommen kannst Du auf Erfüllung bestehen. Der Käufer hat bereits seinen Teil getan, indem er bezahlt und somit erfüllt hat, jetzt kannst Du ihm die Ware senden.
Andererseits will er nicht mehr und es ist nicht auszuschließen, daß er Dir Ärger bereitet, z.B. behauptet, daß die Ware nicht dem Angebot entspräche etc.pp. oder die Paypalzahlung zurückruft (falls das für ihn machbar ist; ich kenne mich da nicht so genau aus).
Deine Entscheidung. Wenn Du gute Aussichten hast, die Ware schnell wieder loszuwerden, könntest Du seinem Wunsch nachkommen.
Wenn der Dir nur Versprechungen macht, wirst Du höchstwahrscheinlich kein Geld sehen, und dann erübrigt sich auch das Warten. Paypal-Zahlungen sind in Minuten deokumentiert (ich seh das zuerst an einer E-Mail von Paypal, weil ich nicht ständig bei meinem Paypal-Konto online bin).
Geh mal davon aus, daß der Klapskalli abgesprungen ist und biete den Artikel halt neu an.
Ist ärgerlich, aber das ist halt das, wir so treffend als "kaufmännisches Risiko" zu bezeichnen pflegen.
Der Kaufvertrag besteht dann wenn beide Seiten eine Willenserklärung abgegeben haben das sie mit dem Vertrag einverstanden sind.
Du sagt willst du XX für 10€ kaufen ich sage ja. Schon haben wir beide einen gültigen mündlichen Vertrag.
Das Anbieten weiner Ware ist eine unverbiondliche Absichtserklärung.
#Die Aussage eines Käufers "Ich will das kaufen!" ist die erte Willenserklärung, das ANGEBOT. Der Verkäufer kann dem zustimmen, oder nicht. Tut er das und sagt: "Ja, verkaufe ich dir!" ist das die Zweite Willenserklräung, die Annahme, Damit ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Daten müssen dazu nicht erst ausgetauscht werden.
Beide Parteien müssen ihren Teil erfüllen. Sollte das Geld also kommen, kannst du natürlich die Ware verschicken. und darauf bestehen, dass der Käufer die auch annimmt.
Das Problem ist halt der Käufer sagt zwar er hätte bezahlt aber ich kann Ihm das nicht glauben, normalerweise wenn ich Zahlungen per Paypal erhalte dauert das wenige Minuten (je nachdem wann der Käufer das veranlasst), diesen Käufer musste ich aber mehrmals erinnern. Falls das Geld aus irgendeinem Grund doch noch bei mir eingehen sollte sende ich Ihm lieber den Artikel zu als das Geld zurück zu erstatten. Mittlerweile habe ich so vielen Interessenten abgesagt das es jetzt sehr lange dauern könnte bis sich wieder wer meldet. Deswegen frage ich ja ob ich das so machen kann, da ich Angst habe das gar nicht mehr loszuwerden