Wann ist ein Käufer bei Ebay-Kleinanzeigen dazu verpflichtet zu kaufen?

2 Antworten

Strenggenommen kannst Du auf Erfüllung bestehen. Der Käufer hat bereits seinen Teil getan, indem er bezahlt und somit erfüllt hat, jetzt kannst Du ihm die Ware senden.

Andererseits will er nicht mehr und es ist nicht auszuschließen, daß er Dir Ärger bereitet, z.B. behauptet, daß die Ware nicht dem Angebot entspräche etc.pp. oder die Paypalzahlung zurückruft (falls das für ihn machbar ist; ich kenne mich da nicht so genau aus).

Deine Entscheidung. Wenn Du gute Aussichten hast, die Ware schnell wieder loszuwerden, könntest Du seinem Wunsch nachkommen.

exxo0 
Fragesteller
 23.10.2019, 22:17

Das Problem ist halt der Käufer sagt zwar er hätte bezahlt aber ich kann Ihm das nicht glauben, normalerweise wenn ich Zahlungen per Paypal erhalte dauert das wenige Minuten (je nachdem wann der Käufer das veranlasst), diesen Käufer musste ich aber mehrmals erinnern. Falls das Geld aus irgendeinem Grund doch noch bei mir eingehen sollte sende ich Ihm lieber den Artikel zu als das Geld zurück zu erstatten. Mittlerweile habe ich so vielen Interessenten abgesagt das es jetzt sehr lange dauern könnte bis sich wieder wer meldet. Deswegen frage ich ja ob ich das so machen kann, da ich Angst habe das gar nicht mehr loszuwerden

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artagnan  23.10.2019, 22:23
@exxo0

Wenn der Dir nur Versprechungen macht, wirst Du höchstwahrscheinlich kein Geld sehen, und dann erübrigt sich auch das Warten. Paypal-Zahlungen sind in Minuten deokumentiert (ich seh das zuerst an einer E-Mail von Paypal, weil ich nicht ständig bei meinem Paypal-Konto online bin).

Geh mal davon aus, daß der Klapskalli abgesprungen ist und biete den Artikel halt neu an.

Ist ärgerlich, aber das ist halt das, wir so treffend als "kaufmännisches Risiko" zu bezeichnen pflegen.

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exxo0 
Fragesteller
 23.10.2019, 22:25
@artagnan

Ja, ich muss aber sagen dafür ist mir der Käufer zu aufgebracht. Es ist also nicht komplett ausgeschlossen das er gezahlt hat.

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Der Kaufvertrag besteht dann wenn beide Seiten eine Willenserklärung abgegeben haben das sie mit dem Vertrag einverstanden sind.

exxo0 
Fragesteller
 23.10.2019, 21:59

Was genau ist damit gemeint?

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Fidreliasis  23.10.2019, 21:59
@exxo0

Du sagt willst du XX für 10€ kaufen ich sage ja. Schon haben wir beide einen gültigen mündlichen Vertrag.

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BalZakBarsoom  23.10.2019, 22:51
@exxo0

Das Anbieten weiner Ware ist eine unverbiondliche Absichtserklärung.

#Die Aussage eines Käufers "Ich will das kaufen!" ist die erte Willenserklärung, das ANGEBOT. Der Verkäufer kann dem zustimmen, oder nicht. Tut er das und sagt: "Ja, verkaufe ich dir!" ist das die Zweite Willenserklräung, die Annahme, Damit ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Daten müssen dazu nicht erst ausgetauscht werden.

Beide Parteien müssen ihren Teil erfüllen. Sollte das Geld also kommen, kannst du natürlich die Ware verschicken. und darauf bestehen, dass der Käufer die auch annimmt.

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