Darf ich mein Arbeitgeber beim EuGH verklagen?
Angenommen ich stelle fest mein Arbeitgeber verlangt gesetzeswidrige Leistungen von mir und ich will ihn verklagen.
Normalerweise gehe ich zum Anwalt, mache eine Klage zum deutsches Arbeitsgericht und die Lage lässt klären.
Kann ich aber direkt zum europäisches Gerichtshof um nach EU Arbeitsrecht die Lage geklärt zu bekommen?
Weil laut europäischen Verträgen steht das EU Recht über das Landesrecht.
14 Stimmen
8 Antworten
Klar darfst Du ... nur wird Deine Klage dort vermutlich nicht angenommen werden.
Denn primär gilt für Dich - wie für jeden anderen - erst einmal die Bundesdeutsche Gesetzgebung und somit die Bundesdeutsche Arbeitsgerichtsbarkeit.
Wenn Du ungerecht behandelt wirst, dann suche Dir bitte einen Rechtsanwalt und lasse Dich beraten. Der wird Dir dann auch Deine Klagemöglichkeiten darlegen. Aber man kann nicht einfach so beim höchsten EU-Gericht anfangen!
Nein, du musst zunächst die einzelnen Instanzen in Deutschland durchlaufen und erst dann kann dein Fall vor dem EuGH landen. Der EuGH entscheidet jedoch keine konkreten Fälle, sondern beantwortet Fragen zur Auslegung. Es findet daher defacto eine gerichtliche Kontrolle der deutschen Gesetzgebung durch den EuGH statt. Es wird also bewertet, ob unsere Gesetzgebung mit den europäischen Vorgaben konform ist. Geregelt ist dies in Art. 267 AEUV. Danach entscheidet der EuGH im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung der Verträge sowie über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der EU. In deinem Fall würde der EuGH also nicht über das Strafmaß für deinen Arbeitgeber entscheiden, sondern nur feststellen, ob das deutsche Recht mit dem europäischen konform ist und Fragen zur Auslegung beantworten.
Wenn du deinen Arbeitgeber verklagen möchtest, empfiehlt sich jedoch in jedem Fall das Aufsuchen eines Anwalts. Du kannst dich auch online unverbindlich beraten lassen, das Erstgespräch ist oftmals kostenlos.
Nein, es gibt einen Instanzenzug, den auch Du bzw. Dein Anwalt einhalten müssen:
- Instanz: das für Dich bzw. den Gerichtsstand Deines AG zuständige Arbeitsgericht
- Instanz: das jeweilige Landesarbeitsgericht in Deinem Bundesland
- das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Wenn Du die drei Instanzen in ein paar Jahren durch hast, kannst Du ja die Frage nochmal stellen.
Ich glaube nicht, dass das geht - Du musst vermutlich erst einmal alle nationalen Instanzen durchlaufen, bevor ein Fall dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden kann…
Würde zuerst zum Arbeitsgericht gehen und mich erkundigen was du für rechtliche Möglichkeiten hast
Aber wenn das deutsche Arbeitsrecht die Lage für den Arbeitgeber favorisiert, aber das EU Arbeitsrecht es anders sieht, kann ich zu EuGH gehen. Oder?