Recht – die neusten Beiträge

Nachbarn parken Garageneinfahrt zu, ist das erlaubt?

Guten Abend/Tag. Ich wohne jetzt seit fast 17 Jahren mit meinen Eltern in einem Mehrfamilienhaus mit Garage und dazugehörender Garageneinfahrt. Seit ca 1 1/2 wohnen nebenan neue Nachbarn, die anfangs nur ab und zu, ihr Fahrzeug auf unserer Einfahrt gepackt haben um die Einkäufe hochtragen zukönnen. Aber seit etwas längerem parken sie schon fast jeden Tag durchgehend da, sie warten bis wir in der Garage sind und stellen sich direkt hin, so das wir nichtmal Besuch empfangen kann der sich dort hinstellt. Um es noch genauer zu beschreiben, die Hofeinfahrt samt Garage gehört zu unserem Mehrfamilienhaus und die Nachbarn wohnen neben dran im Haus. Es war seit jeher so geregelt das die Hofeinfahrt auch wirklich nur für unser Haus (also unsere Wohnung, und die Nachbarn über uns) gedacht ist. Dies steht auch im Mietvertrag, jetzt sagen besagte Nachbarn aber das sie das Fahrzeug nur noch entfernen wenn wir in die Garage müssen sonst nicht mehr. Wir hätten kein Anrecht auf den Hof, da der für alle wäre, dies hätte ihr Vermieter ihnen gesagt und das wir Quatsch(!) erzählen und NUR die Garage hätten. Aber ich kenne so das eine Garageneinfahrt freigehalten werden muss, allein wenn man Nachts schon mal dringend weg muss. Wir haben noch ein kleines Kind da. Die Garageneinfahrt ist laut unseren Nachbarn auch kein Mietsrecht. Weiß eventuell einer wie die Sachlage da aussieht? Man kann meiner Ansicht nach, nicht dauernd eine Garageneinfahrt zuparken. Vorallem ist das ein anderes Haus, wir sind Hausnummer 13 und die 15. Das Haus in dem die Wohnen hat keinen direkten Hof. Ist dies rechtens von den Nachbarn?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachbarn, Auto und Motorrad

Müssen wir für einen Schaden aufkommen?

Als wir vor sechs Jahren unser Grundstück gekauft haben, war die hintere Hälfte komplett verwildert und mittig durch einen Maschendraht geteilt. Als wir diesen beseitigten und den Rest des Grundstücks ebneten, haben wir festgestellt, dass unsere Nachbarn den hinteren Teil, durch eine Tür begehen konnten. Die Nachbarn haben dort ihre Hühner gehalten. Durch andere Nachbarn haben wir erfahren, dass sämtlicher Unrat ( Glas, Drähte, Bekleidung, Bauschutt...) dort durch die Nachbarn, vergraben wurde. Was auch stimmen muss, da wir nach sechs Jahren, bei Neupflanzung noch Folien, Konserven, oder oben genannte Gegenstände rausholen. Wir haben schon einige Schnittwunden in den Jahren ertragen. Die Nebengebäude sind auf der Grundstücksgrenze ( zwei Schuppen, eine Mauer und vom vorderen Nachbarn( Sohn der Nachbarn) noch ein Schuppen. Die Gesamtlänge beträgt insgesamt 15 Meter. Davon 2,50 m der Schuppen vom Sohn. Da sich die Nebengebäude auf der Grundstücksgrenze befinden, befinden sich die Dachrinnen logischerweise auf unserem Grundstück. Da es sich um die rechte Seite unseres Grundstücks handelt, wäre es eigentlich unsere Zaunseite, aber die Nachbarn haben damals sofort, ihren alten Zaun mit Tür, durch drei große Trennwände ersetzt. Vor fünf Jahren haben wir mit der Bepflanzung der Seite begonnen und Säulenobst und verschiedene Stauden gesetzt. Alles vor die Wände der Nebengebäude und Trennwände. Da es sich um Säulenobst handelte, pflanzten wir die Bäume im Abstand von 1m zur Wand. Der Säulenpfirsisch entpuppte sich als Pfirsichbaum und nicht als Säule. Von fünf Bäumen sind noch zwei am Leben. Apfel, Birne und Pflaume haben nicht überlebt. Im Frühjahr letzten Jahres wurde der Pfirsichbaum von den Nachbarn 30cm über den Zaun beschnitten, nicht in Form, nein , einfach nur gerade runter geschnitten. Wir wissen, das ist nicht zulässig, aber wir wollen ja keinen Streit. Unser Rasensprenger sprengt parallel zur Grundstücksgrenze und ist so eingestellt, das er die Grundstücksgrenze nicht erreicht, es sei denn es geht etwas Wind, dann kann es schon sein, dass etwas Wasser über die Grenze gelangt. Jetzt eigentlich zum Problem. Wir haben jetzt ein Schreiben von den Nachbarn per Einschreiben erhalten, in dem wir aufgefordert werden, den durch unseren rasensprenger verursachten Wasserschaden im Nebengebäude, durch unsere Versicherung, begleichen zu lassen. Angeblich bitten Sie uns schon seit Jahren den Sprenger nicht auf das Gebäude zu richten. Das Dach ist marode und hat erhebliche flicken. Das können wir von unserer Seite sehen, da es zu unserer Seite abfällig ist. Im Netz haben wir nichts gefunden, vielleicht kann uns ja jemand eine Tip geben, wie wir uns verhalten sollten. Achso, eine Frist für die Rückantwort von 14 Tagen wurde uns von den Nachbarn auch gesetzt. Die Weiße Hauswand hat keinerlei Spuren vom eisenhaltigen Wasser.

Recht, Nachbarschaft, Schaden

Abmahnung - LKW Fahrer, aufgrund unsorgfältiger Abfahrtkontrolle?

Hallo,

kann mir jemand helfen für meine Schulaufgabe eine Abmahnung zu schreiben:

  • Fahrer ist verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen
  • Fahrer ist v. 04.02.-25.02. mit einem defekten Mautgerät gefahren
  • Es wurde ein mautpflichtiges FZG benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entrichtet worden ist
  • Es kam ein Schreiben von Toll Collect mit einer nachträglichen Erhebung von Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • MA hat uns darüber nicht informiert, dass er einen technischen Defekt hatte
  • Es sind diverse Strafzettel gekommen
  • Nun kriegt der Mitarbeiter eine Abmahnung

Kann mir bitte jemand helfen?

Abmahnung

 

 

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

ihr Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wir müssen Sie leider wegen des folgenden Vorfalls abmahnen:

 

In dem Zeitraum vom 04.02.-25.02.2019, hatte das Ihnen zugeordnete Fahrzeug einen technischen Defekt am Mautgerät. Trotz eines defekten Mautgeräts, haben Sie mit dem mautpflichtigen Fahrzeug, die gebührenpflichtigen Bundesfernstraßen benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entricht werden konnte.

Als Berufskraftfahrer sind Sie dazu verpflichtet, täglich eine sorgfältige Abfahrtskontrolle durchzuführen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.

Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Ausfertigung dieser Abmahnung werden wir Ihrer Personalakte beifügen und an den Betriebsrat zur Kenntnisnahme weiterleiten ."

Bitte korrigieren, verbessern

Deutsch, Schule, Schreiben, Recht, Anwalt, Abmahnung, Buerokauffrau, Grammatik, Personal, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Beruf und Büro

Pfandtausch und Zwischenfinanzierung bei Immobilien?

Hallo zusammen,

vielleicht kann jemand meine "denkblockade" aufheben :-)
Vorab: Es handelt sich hier nur rein informativ und soll nur "grob" erstinformationen sein, im Falle ich würde sowas irgendwann in erwägung ziehen.

Folgendes Szenario (Sind nur beispiel zahlen, bonität usw. mal außen vor):

Offener Immobilienkredit: 200.000€
Möglicher Verkauferlös der aktuellen Immobilie: 350.000€
Kaufwert der neuen Immobilie: 450.000€

Nun habe ich mal mit ein Finanzberater am telefon gesprochen er meinte, in solche Fälle um die Vorfälligkeitsentschädigung zu verhindern, kann man ein Pfandtausch machen sprich die Sicherheit der Bank auf die neue Immobilie übertragen und zur Überbrückung zwischen Verkauf und Kauf eine Zwischenfinanzierung einrichten, die beim verkauf der Immobilie wieder aufgelöst wird.

Soweit so gut....Was ich mich jedoch jetzt frage, nehmen wir mal an ich verkaufe die aktuelle Immobilie für 350.000€ dann hätte ich im Prinzip 150.000€ als "Gewinn". Was passiert denn aber mit den 200.000€ die noch offen sind? Die werden ja nicht aufgelöst, da ja sonst Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommen würden.
Muss ich grob davon ausgehen, dass die 350.000€ die ich erhalte vom Verkauf, die Bank da 100.000€ hinzufügt und ich die neue Immobilie kaufe und ich im Prinzip den alten Kredit über 200.000€ einfach weiter bezahle + die neuen 100.000€ die hinzugekommen sind oder wie genau läuft das dann ab?

Vorallem frage ich mich, üblicherweise kauft man ja zuerst und verkauft danach die bestehende Immobilie, dann müsste teoretisch die Zwischenfinanzierung den gleichen Betrag sein, wie der Kaufpreis der neue Immobilie oder nicht?

Recht, Immobilien, Finanzierung, Wirtschaft und Finanzen

Fitnessstudio Sonderkündigung wegen Umzuges?

Hallo, ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Und zwar haben ich und mein Freund letztes Jahr im November erneut über 2 Jahre einen Fitnessstudio Vertrag abgeschlossen.

Nun mussten wir aber aus beruflichen Gründen nach Österreich ziehen, somit haben wir jetzt eine einfache Wegstrecke von 80km zum Fitnessstudio.

Wir haben uns daher im Fitnessstudio informiert, zwecks Sonderkündigung. Die Mitarbeiterin an der Rezeption meinte, dass es gar kein Problem sei den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wir müssen der Kündigung nur eine Meldebescheinigung hinzufügen. Genau das haben wir dann auch gemacht, nun kam ein Schreiben (siehe Anhang) zurück.

Sehr geehrte Frau ... ,

wir müssen Ihnen mitteilen, dass aufgrund Ihres Umzugs kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Dies besagt auch ein BGH-Urteil vom 04.04.2016 (BGH Urt. v. 4.5.2016 – XII ZR 62/15, BeckRS 2016, 9250).

„Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2012 - BGH Aktenzeichen XIIZR4210 XII ZR 42/10 - NJW 2012, NJW Jahr 2012 Seite 1431)“ (amtlicher Leitsatz).

Zur Erklärung:

Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Leistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Etwas anderes gilt nur, wenn ihm aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, eine weitere Inanspruchnahme der Leistung des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist.

Dennoch verstehen wir Ihre Situation und bieten Ihnen daher an, Ihre Mitgliedschaft von einer anderen Person, die Sie als Ersatz finden, übernehmen zu lassen.

So können Sie persönlich dennoch vorzeitig aus der Mitgliedschaft entlassen werden. Selbstverständlich muss diese Person in der Lage sein, die vereinbarte Mitgliedschaft zu erfüllen, was unsererseits geprüft wird.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute

Mit freundlichen Grüßen

Wir müssten also jedes Mal 160km (Hin u. Zurück) fahren um zu trainieren. Das kann und will keiner von uns beiden auf sich nehmen.

Und einfach pro Person 60€ monatlich weiter zahlen zu müssen für das, dass wir unseren Vertrag nicht mehr nutzen können finde ich echt übertrieben.

Vielleicht war jemand von euch schon mal in einer ähnlichen Situation, und kann uns vielleicht einen Ratschlag geben ob es doch noch eine Möglichkeit gibt frühzeitig aus dem Vertrag zu kommen?

(Noch kurz zur Info: wir kennen niemanden der uns den Fitnessstudio Vertrag abnehmen würde, und ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung.)

Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

Fitnessstudio, Recht, sonderkündigungsrecht

Was würdet ihr bei so einem Katastrophen Lebenslauf raten?

Der Lebenslauf von einem Freund (22) ist eigentlich eine Katastrophe. Er kann nicht mal alles reinschreiben weil er teils fristlos gekündigt wurde und Arbeitgeber gerne bei vorigen Arbeitgebern nachhaken. Jetzt erst mal die Auffassung, wie der Lebenslauf tatsächlich aussieht:

Lebenslauf:

2013 / Hauptschulabschluss; Allerdings druch die Prüfungen gefallen, was auch im Zeugnis vermerkt wurde. Es ist sozusagen ein Abgangszeugnis. Zusätzlich wurde vermekrt, dass Legasthenie vorliegt.

10/2013 bis 12/2013 / FSJ mit fristloser Kündigung zum 01.12 und dazu mit grottenschlechtem Arbeitszeugnis

11/2013 / Praktikum in einem anderen Betrieb. Zu der Zeit war er mitten im FSJ, hat aber krank gemacht bzw. ist einfach nicht erschienen und wurde stattdessen von den Eltern zu diesem Praktikum gedrängt.

Von 01/2014 bis 07/2015 sind keine relevanten Sachen anzugeben. Er war nicht einmal beim Jobcenter gemeldet. Erst als er dann 18 wurde, fing er eine Maßnahme an.

07/2015 bis 03/2016 / Eingliederungsmaßnahme im Jobcenter. Zum 03/2016 wurde die Maßnahme abgebrochen weil er zu viele Fehltage hatte und eine Eingliederung unmöglich erschien.

04/2016 bis 11/2016 sind keine Sachen anzugeben. Nur 12/2016 half er bei einer Firma aus aber er hat davon kein Zeugnis.

03/2016 bis 04/2017 hat er keinerlei Dinge nachzuweisen. Er war auch nicht mal beim Jobcenter gemeldet.

04/2017 bis 07/2017 arbeitete er in einer Firma, wurde dann aber wiedermal fristlos gekündigt.

Von 07/2017 bis jetzt hat er keinerlei Sachen zum Nachweisen. Er ist sozusagen in keiner sozialversicherungsflichtigen Beschäftigung und ist somit offiziell arbeitslos.

Das Einzige was er wirklich in den Lebenslauf schreibt, ist sein Schulabschluss 2013. Ihm wurde geraten alles andere wegzulassen. Er hat auch schon gewisse Straftaten begangen, wurde verklagt und ist mehrfach vorbestraft, das muss er auch mit in die Bewerbung schreiben und es würde im Führungszeugnis sowieso auffallen. Dazu ist er hoch verschuldet/insolvent und falls er eine Arbeit bekommen würde, müsste er es melden, damit das Gehalt direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird. Er darf dann nur 1100 Euro behalten und alles was darüber ist, wird gepfändet.

Er war schon beim Jobcenter aber die Berater waren bisher einfach nur sprachlos und wussten auch nicht weiter. Zur Zeit ist er nicht mal beim Jobcenter gemeldet.

Arbeit, Insolvenz, Schule, Bewerbung, Geld, Recht, Amt, Lebenslauf, vorbestraft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

DVAG Provisionsrückzahlungen?

Hallo zusammen, ich brauche dringende Hilfe von wirklich fachkundigen Leuten und weiß mir auf die Schnelle nicht zu helfen.

Ich war von Februar 2018 bis Dezember 2018 als selbstständige Vermögensberaterin bei der DVAG tätig unter dem Vermögensberatervertrag. Aufgrund eines Umzugs habe ich die Tätigkeit mittels Aufhebungsvertrag beendet, dies hat das Unternehmen bewilligt. Ich war außerdem nie wirklich erfolgreich, da mir der Beruf schlussendlich nicht lag und ich demnach kaum verdient hatte. Lediglich wenige persönliche Kontakte haben bei mir Verträge abgeschlossen.

Trotz der Beendigung erhalte ich weiterhin monatliche Provisionsabrechnungen der DVAG, auf denen Kündigungen und Saldos meines Diskont-Kontos vermerkt sind. Nun kam eine seperate Zahlungsaufforderung von über 800,00 € und dass ich diese binnen zwei Wochen überweisen soll. Dazu jedoch keine weitere Info. Auf der Provisionsabrechnung lese ich heraus, dass gewisse Versicherungen gekündigt worden waren und daher die Zahlen stammen. Die Kunden wurden mir damals zugewiesen, persönlichen Kontakt hatte ich in der Zeit nie zu jenen Kunden. Auch die genannten Versicherungen habe ich nicht abgeschlossen, trotzdem verlangt die DVAG nun von mir, die Provision "zurückzuzahlen", welche doch gar nicht ich abgeschlossen und erhalten habe?! Schon länger wurden etliche gekündigte Versicherungen und die dazugehörigen Provisionseinbehalte über mein Diskont-Konto abgezogen, allesamt jedoch Verträge, welche nicht ich abgeschlossen hatte, sondern vorherige Berater. Da diese Kunden meiner Agentur erst später zugewiesen wurden, werden sie nun bei mir aufgelistet. Da mein Diskont-Konto (Provisionseinbehalt von mir früher) nun ausgereizt ist, verlangen sie alles darüber aus meiner eigenen Tasche, sprich Prov zurückzahlen.

Ich bin ratlos, da mir jetzt monatliche Forderungen drohen und ich das Geld niemals aufbringen kann. Mein Diskont-Konto ist bereits leer, da ich nie wirklich viel abgeschlossen und verdient hatte. Demnach kann das Konto Storno und Vertragskündigungen nicht mehr auffangen. Es sind nicht mal Versicherungen, welche ich verkauft habe, sondern welche, die einfach über meine Nummer liefen. Ich habe davor auch keine Info über Kündigung der Kunden erhalten, da ich ja nicht mehr für dieses Unternehmen tätig bin. Ich bin einfach nur noch verzweifelt und weiß mir nicht weiter zu helfen.

Finanzen, Versicherung, Recht, dvag, Vermögensberatung, deutsche-vermoegensberatung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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