Arbeitsverweigerung: Folgen?
Ich bin Sozialarbeiterin. Ich arbeite bis Ende September in einer Wohngruppe, die geschlossen wird. ich hatte mit dem Chef ein Gespräch, und habe gesagt bekommen, dass wir etwas für mich finden, mit dem ich gut leben kann aber eine inobhutnahme kommt nicht in Frage, sagte ich. Im Vertrauen, dass man was für mich findet, habe ich mich nicht beworben. Jetzt bekomme ich mitgeteilt, dass die Inobhutnahme die einzige Möglichkeit ist und ich dieser zugeteilt werde. die mitarbeitervertretung sagt, ich habe keine Chance, als mich woanders zu bewerben, oder die Stelle anzutreten. Meine Frage ist kann ich die Arbeit in der Inobhutnahme einfach verweigern und mir nicht die Mühe machen, einen Auflösungsvertrag aufzusetzen? Und wenn ja, was passiert dann außer einer Kündigung?
11 Antworten
Wenn Du die Arbeit verweigerst, wird Dich der Arbeitgeber kündigen
Bei der Agentur für Arbeit bekommst Du dann eine 3-Monatige Sperrzeit (das heißt 3 Monate kein Geld), weil für die Arbeitsaufgabe kein wichtiger Grund besteht
wäre es nicht besser die andere Tätigkeit erstmal aufzunehmen und von dort heraus (aus ungekündigter Stellung) eine neue Stelle zu suchen?
Grundsätzlich muss ein Aufhebungsvertrag sowohl von dir als auch vom AG gewollt sein. Beide Parteien müssen dem Vertrag zustimmen, andernfalls kann das Arbeitsverhältnis nicht aufgehoben werden >Gemäß § 623 BGB
Aus dem Begriff "Mitarbeitervertretung" schließe ich, dass du bei der Kirche oder einem kirchlichen Wohlfahrtsträger angestellt bist, für den die entsprechenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) gelten.
Wenn aus betrieblichen Gründen die Wohngruppen geschlossen werden, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir eine deiner Ausbildung angemessene Stelle anzubieten. Das hat er getan und deine MAV sieht das ebenso.
Auch wenn in deinem Arbeitsvertrag drin steht "als Sozialarbeiterin in einer Wohngruppe", hat das keine Geltung bis zur Rente, sondern letztlich bist du bei deinem Arbeitgeber in einer bestimmten Qualifikation angestellt.
Eine Weigerung, die dir zugewiesene Arbeit anzutreten, würde den Arbeitgeber zu einer Kündigung berechtigen, unter Umständen sogar fristlos.
Eventuell kannst du mit ihm noch aushandeln, dass du eine betriebsbedingte Kündigung (wegen Auflösung der Wohngruppe) erhältst, aber das wäre auch schon das Ende der Fahnenstange und bei der Arbeitsagentur darf niemand auf die Idee kommen, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob es kein anderes Jobangebot gegeben hat. Denn ein großer Wohnfahrtsverband hat üblicherweise immer einen Bedarf an Sozialarbeitern und -pädagogen.
Mein Rat: Tritt die Stelle an! Schaue, ob sie dir nicht doch zusagt, weil das nicht annähernd so schlimm ist, wie du es dir jetzt vorstellst. Außerdem kannst du von dieser Stelle aus jederzeit nach einem anderen Job schauen - entweder im Haus oder bei einem anderen Arbeitgeber.
Ich würde an deiner Stelle da eher gute Miene zum bösen Spiel machen als auf Krawall zu gehen. Das geht nicht gut für dich aus und es macht sich nicht gut in deinem Arbeitszeugnis.
Eine Arbeit zu verweigern ist immer eine sehr heikle Sache und es gibt im Berufsleben kein "Wünsch-dir-was", sondern manchmal einfach eine Arbeit, die getan werden muss.
Jetzt bekomme ich mitgeteilt,.........
Hat dir dein Chef, mit dem du zuvor ein Gespräch hattest, die neue Entscheidung mitgeteilt - oder jemand anders?
Das Problem ist, dass man Gespräche ohne Zeugen schlecht beweisen kann.
Hinzu kommt, dass der Chef "betriebsbedingt" wahrscheinlich auch jeder Zeit seine Zusagen zurück ziehen kann.
und mir nicht die Mühe machen, einen Auflösungsvertrag aufzusetzen?
Als Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, ist in den meisten Fällen nicht sehr klug.
Solltest du keinen Job finden und vorübergehend Arbeitslosengeld beanspruchen müssen, würde das Jobcenter den Aufhebungsvertrag mit 3 Monate Sperrzeit sanktionieren.
Wenn dein Chef sich nicht an Absprachen hält, wäre es für dich sicher besser dich krankschreiben zu lassen.
Bis zu 6 Wochen bekommst du Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erst danach Krankengeld, was etwas weniger sein würde.
Ich weiß nicht wie schnell du in deinem Job etwas neues findest.
Auf jeden Fall solltest du auf einen Aufhebungsvertrag verzichten.
Danach hast du auch keine Chance mehr Ansprüche geltend zu machen.
Er rechtfertigt es gar nicht. Andere sind mit ihren Versetzungen zufrieden.
Wie rechtfertigt sich dein Chef, dass er sich nicht an seine Versprechen gebunden fühlt?
Gibt es Kollegen in ähnlicher Situation wie du?
Was genau ist denn an der Arbeit in einer Inobhutnahmestelle denn so furchtbar, dass du es nicht für eine kurze Zeit machen könntest. Du kannst heute die Kündigung aufsetzen und neu suchen. Du hast also, je nach Kündigungsfristen, maximal ein paar Monate dort. Nimm es als neue Erfahrung doch mit.
Ich hätte mir auch nie vorstellen können mit psychisch erkrankten Erwachsenen zu arbeiten. Kam dann aber doch in die Situation dass mich mein Arbeitgeber für 1/2 mit einem Teil meiner Stelle dort hin versetzen musste. Für diese begrenzte Zeit fand ich es spannend und kann nun auch von einer Erfahrung in diesem Bereich profitieren. Und ich habe entdeckt, dass es so schlecht gar nicht war.
Und bei dem Gespräch war auch jemand dabei.