Die Tochter, 13 Jahre wollte in die Inobhutnahme. Nun will sie i.e. Pflegefamilie. Muss ich zahlen?

6 Antworten

Er muß Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen - so als ob er Kindesunterhalt an eine geschiedene Frau bezahlen würde.

Er mußte doch für die Heimunterbringung auch nicht mehr bezahlen.

Arnoldschen 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:09

Sie wollten für die Inobhutnahme monatlich, je nachdem wie viele Tage sie anwesend war, zwischen 5000,00 und 7500,00 Euro. Jedesmal musste mein Partner sich offenlegen. Ihn zu heiraten war bisher, auch mit seiner Tochter , kein Problem. Wir wollten dies erknüpfen mit ihrer Jugendweihe. Jetzt hat sich das erledigt.

Die Düsseldorfer Tabelle ist uns nicht fremd. Aber mein Partner ist selbstständig und verdient immer anders Geld. 

Danke für den Hinweis mit der Tabelle. Auch wenn sie uns bekannt ist, so war sie uns entfallen

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washilfts  26.04.2015, 14:21
@Arnoldschen

Jugendämter versuchen immer, soviel Geld als möglich aus den Eltern zu holen. Da der Vater selbständig ist, würde ich generell einen Anwalt zuziehen, wenn euch der Betrag zu hoch vorkommt. Ihr könnt als Hauptargument vorbringen, daß die Tochter jederzeit wieder bei euch wohnen kann.

Die genannte Summe für die Heimunterbringung ist der volle Betrag für eine Therapeutische Wohngruppe und nicht nur anteilig. Auch dagegen sollte man sich per Anwalt wehren.

Wenn es vorher keinerlei Probleme gab, würde mich interessieren, was die Tochter als Grund angab, daß sie tatsächlich vom Jugendamt in Obhut genommen wurde. So einfach ist das sonst nicht.

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Arnoldschen 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:32
@washilfts

Der Grund? Sie will nicht mehr gegängelt werden. sie hasst ihren Vater und sie will weg. Es kotzt sie an, dass sie im Winter 18.30 Uhr und immer Sommer 19 Uhr zu Hause sein muss ( das war sie 13 Jahre alt) und sie nur aller 4 Wochen länger in die Freizeit des Jugendheimes darf. Das hat gereicht...ach nein..nicht wirklich. Sie zerlegte noch das Jugendamt und beleidigte die Mitarbeiter. Sie wollte einfach ihren Vater erpressen. Nur hat sie nicht damit gerechnet, dass das Jugendamt sich nicht beleidigen lässt.

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Arnoldschen 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:34
@Arnoldschen

Einen Anwalt haben wir. Sie versucht, seit 5!!! Wochen, Unterlagen vom Jugendamt und vom Gericht zu erhalten.

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Arnoldschen 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:39
@Arnoldschen

Was übrigens faszinierend ist, ist, dass 13 jährige Kinder ohne Vorankündigung beim Jugendamt und beim Gericht anrufen, rummotzen dürfen und bekommen Recht. Sie will das Jahr nicht nach Finnland, sie will nach England...okay...sie will aber in der Inobhutnahme nicht warten bis zum Beschluss. sie haut sowieso wieder ab...sie braucht nicht.... Sie will nicht in ein Heim mit psychologischer Hilfe...sie haut sowieso wieder ab...sie braucht nicht...Abhauen-einfangen- abhauen- einfangen- Nachts aufgegriffen werden mit Alkohol oder Drogen im Blut. Ab ins Klinikum..mit ständiger Überwachung....sie haut ab

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Menuett  26.04.2015, 14:25

Doch, wenn er entsprechend verdient, muß er mehr zahlen als in der DDT angegeben.

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Menuett  26.04.2015, 15:11
@washilfts

Nein, dazu ist es ausreichend, dass er nach Abzug des Unterhalts immer noch mehr verdient als den Selbstbehalt.

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Ich habe ein einer Bereitschaftspflege gelebt und musste pro Tag 14, xx€ Zahlen (70% meines Gehalts weil ich in der Ausbildung war). Meine Eltern mussten nichts zahlen weil ich ja zahlen musste. Hätte ich nicht gearbeitet hätten meine Eltern zahlen müssen.

Arnoldschen 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:10

Ich finde es einfach mal wunderschön, dass jemand schreibt, dass er in Ausbildung war. Obwohl ich aus eigener Lehrzeit weiß, wie knapp das Geld immer war. Hut Ab.

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Du sagst ..Drogen, Alkohol- Kind wird gesucht

aktuell steht jetzt wohl an die Kleine in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie unterzubringen, damit sie von den Drogen +X  los kommt .. was danach ansteht wird sich dann ergeben..

 oder wollt ihr sie auf den Straßenstrich, als Drogentote auf eine Toilette in einem sexklassigen Hotel; Bar oder sonstwo gern wissen :'( 

die Drogen müssen doch langfristig bezahlt werden .. ohne Schule bleibt ihr nicht viel anderes als sich zu verkaufen. oder zu dealen bis sie 14zehn ist , ist sie nur als Drogenkurier interessant .. 

 und was der Vater , die Mutter an  Zuschüssen leisten müssen, sollte doch nicht nicht vorrangig sein ..das Kind braucht verantwortungsvolle Hilfen !

 alles Gute

Arnoldschen 
Fragesteller
 26.04.2015, 20:03

Du hast den Finger genau auf der Wunde. Sie war bereits auf dem Kinderstrich. Sie hatte nicht begriffen, dass ihr "Freund" ihr die Drogen nicht wirklich umsonst gab. Es sollten nun Zahlungen erfolgen. Erklär diese Situation mal einem Mädchen, das derzeitig alles allein schaffen will. Unser Ziel ist ja auch nicht das Abschieben, sondern die Hilfe, die wir von staatlicher Seite so wenig bekommen. Sie muss aus dem Freundeskreis raus, weg aus der Umgebung. Mit professioneller Hilfe clean werden. Ihr Zuhause ist ja bei uns sicher. Ihr Vater fängt sie auch auf genau wie ich. Aber nicht so und nicht mit diesem Wirrwarr an Beschlüssen. Danke nochmals für deine wichtigen Worte!!

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himako333  26.04.2015, 23:32
@Arnoldschen

Liebe Arnoldschen , erstmal danke für Deine Rückmeldung .. habt bitte keine Scheu das Mädchen einweisen zu lassen..

Ihr seit doch die Eltern und egal wie evtl. das /Euer Umfeld drauf reagiert, eine intensive Hilfe benötigt das kleine Mädchen es übersieht, versteht nicht die komplexen Gefahren in denen sie steckt .. nur ihr könnt ihr helfen ..ich wünsche Dir ganz viel Stärke Deinen Freund/Mann zu überzeugen das nur eine professionelle Hilfe Eurer Kleinen auch wirklich helfen wird..ihr konntet und das kann auch sonst niemand verhindern, das die eigenen Kinder mal an falsche Freunde geraten...völlig ausgenutzt , mißbraucht werden .. oft sind das leider die besonders lieben Kinder

wünsche Dir / Euch und der Kleinen das ihr das packt .. Dir sende ich ganz besonders liebe Grüße .. ;)himako

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Selbstverständlich muß der Vater zahlen.

U.U. mehr als den Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle.

Arnoldschen 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:27

Ja, okay, der Vater muss zahlen. Aber so wie Sie es schreiben klingt es nach" der Vater soll bluten" Ich bin jetzt seit vielen Jahren hier in der Familie. So einen Vater hätte ich mir gewünscht.

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Wen sie in eine Pflegefamilie oder auch in einen Heim kommt müss dein Partner sein Einkommen offen legen gegenüber dem Jugendamt. Wen ihr verheiratet seit musst du auch dein Gehalt offen legen. Ich glaub bis zu einen Gehalt von 1400 können die kein Geld von deinem Partner verlangen, aber alles was höher ist als ein Gehalt von 1400 muss zahlen. Ich kenne einen der muss 700€ in Monat zahlen, weil sein Kind im Heim ist, aber er verdient auch gut.

Arnoldschen 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:17

Das Offenlegen ist das eine Problem. Mein Partner verdient jeden Monat anders, da er selbstständig ist. Die andere Seite ist das emotionale Problem. Wir wollten sie nicht loswerden. Das war nie unser Ansinnen. In Monaten, in denen mein Partner nichts verdient habe, ging es eben von meinem Geld. Ich war immer der Meinung, dass sie es emotional und finanziell gut hat. Auch Anzeigen, Strafversetzungen, Fahrgeld, Schulgeld haben wir gestemmt und waren für sie da.....

naja......das sieht man wohl erst später.....aber man fühlt sich einfach hilflos, weil das Jugendamt und auch das Gericht sich widersprechende Beschlüsse vorschlagen und anders durchsetzen. Da hat dieses Mädchen eben einfach das Recht zu sagen, " nein , das will ich nicht" und dann passiert ..." nein, das braucht sie nicht".

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Menuett  26.04.2015, 14:23

Nein, das Gehalt vom Partner der nicht Elternteil ist, wird nicht angerechnet.

Nur wenn es sich um einen Mangelfall handelt, wird nach dessen Gehalt gefragt. Aber nicht, weil der Partner dann zahlen muß, sondern weil geschaut wird, ob man den Selbstbehalt des Vaters senken kann.

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washilfts  26.04.2015, 14:23

Sorry, aber das stimmt so nicht. Sie ist nicht die Mutter des Mädchens und ihr Verdienst geht das Jugendamt einen feuchten Kehricht an.

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washilfts  27.04.2015, 10:24
@Menuett

Hier handelt es sich ganz offensichtlich nicht um einen Mangelfall.

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