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Bekomme ich meine Tochter wieder? Familienrecht . Pflegschaft - Obhut - Anwalt

Gugen Tag,

meine Freundin hat eine 4 Jahre alte Tochter, die seid knapp einem Jahr bei Ihrer Mutter in Pflegschaft ist. Der Grund dafür ist, dass K (meine Freundin) dummerweise harte Drogen ausprobiert und sich dabei mit Hepatitis C angesteckt hat. So unglaubwürdig es sich auch anhört, es war einfach nur Pech. Das hat sie jedoch nicht getan, als ihre Tochter anwesend war oder sie wusste, dass sie es mitbekommen würde.

Kontakt zu harten Drogen bekam sie durch ihren Exfreund und dessen Bekannten, mit denen sie aber schon seid knapp 9 Monaten überhaupt keinen Kontakt mehr hat und dieses Milieu meidet. K trinkt weder Alkohol und ist wegen ihrer Krankheit sehr sehr Achtsam beim Kontakt mit ihren Mitmenschen.

Als sich K dann getrennt hat, hat ihr Exfreund versucht sie einzuschüchtern und mehrere Male in der Nacht im Treppenhaus bei Ihr randaliert. Dadurch erhielt sie die Kündigung ihrer Wohnung, wegen mehrfacher Ruhestörung.

Als dann bei K vor ca. einem Jahr auch noch die Krankheit festgestellt wurde und der Wohnungsverlust vor der Türe stand, haben ihre Mutter und das Jugendamt Druck gemacht, sie sollte ihre Tochter in Obhut ihrer Mutter geben und ebenfalls die Pflegschaft beantragen, bevor dass Jugendgericht eingeschaltet werden muss. Das hat K getan und dazu eine Vollmacht für ärztliche Angelegenheiten abgegeben.

Nun ist die Situation total beschissen. Das Verhältnis von K und ihrer Mutter ist schon seid der Kindheit sehr angespannt. Es gibt regelmäßig Ärger und Streit und sehr häufig ist K auch total fertig und weint jedesmal wenn sie Ihre Tochter wieder bei der Mutter abgibt. Wir holen sie immer Montags und Freitags.

Meine Freundin möchte Ihre Tochter seid einem halben Jahr zurück, aber ihre Mutter erzählt Lügengeschichten bei den Hilfeplangesprächen beim Jugendamt. Wir vermuten dass Ks Mutter die Kleine behalten möchte, wahrscheinlich aus finanziellen Gründen und um das Besser zu machen, was sie bei meiner Freundin versäumt hat. Außerdem kann und möchte ihre Mutter nicht alleine sein.

Ein Beispiel um die Situation zu veranschaulichen:

Vor Kurzem, als wir die Kleine vom KIGA abgeholt haben um mit ihr zusammen ein Bett für Ihr neues Zimmer in der neuen Wohnung einkaufen zu gehen, hat sie uns sogar die Polizei vorbeigeschickt, weil wir eine Stunde zu spät dran waren und beide unser Handy aushatten. Solche Aktionen zerstören K innerlich.

Meine Freundin ist ein ganz normaler Mensch. Ich auch! Wir konsumieren keine harten Drogen, trinken keinen Alkohol - ausser ich mal ein Feierabendbier und ja,wir rauchen gelegentlich mal eine zwei Joints am späten Abend wenn nichts mehr ansteht, mehr aber nicht.

Gibt es nun die Möglichkeit die Tochter wiederzuholen? Welche Gesetzte sprechen dagegen die Pflegschaft zu beenden und die Vollmachten zu entziehen? Es gibt keine gerichtlichen Urteile. Bitte helfen sie uns wir sind am verzweifeln.

Kinder, Familie, Familienrecht, Jugendamt, pflegschaft, Tochter
Hilfe Opa Pflegeheim was passiert mit der Wohnung?

Hallo,Ich habe mal eine Frage - vielleicht könntet ihr mir weiter helfen....mein Opa hat eine Eigentumswohnung die auf mich überschrieben wurde schon vor langer Zeit. Er hat bis zum ableben Wohnrecht. Jetzt ist es aber so, daß er 86 ist und öfters was vergisst oder einfach hier und da etwas passiert...oder hinfällt...jetzt hatte er diese Woche einen Herzinfarkt und liegt im Krankenhaus. Nun haben wir schon länger an ein Pflegeheim gedacht, ...eigentlich ist er kein Pflegefall..aber halt alt und alleine zuhause, muss bestimmte Medikamente nehmen ect. Aber da nun dies passierte müssen wir früher oder später daran denken. Meine Mutter hat sich in einem Pflegeheim mal nach den kosten erkundigt...1600 Euro bei Pflegestufe 1 muss er noch selber tragen...lange rede kurzer sinn...da würde er jeden Monat 400 euro minus machen wenn er die kosten der Wohnung noch tragen muss. Gibt es noch andere alternativen zum Pflegeheim? Ich glaube Altenheim in dem Sinn ist 1. auch nicht billiger und 2. ist man da glaube ich mehr alleine als im Pflegeheim. Also er kann halt weder selbst kochen noch macht er seine Wohnung sauber ect...aber die kosten für ein Pfleheim ist ja immense. Und was uns auch im Magen liegt..das passiert mit der Wohnung...laut Sparkasse ( Verwalter der Eigentumswohnungen) müssen die Nebenkosten ja weiter gezahlt werden...aber er kann doch nicht sein Pflegehim PLUS die Wohnung zahlen ??? Und meine Mutter lebt ( leider) seit kurzem von der Sozialhilfe und wir selbst haben ein Haus abzuzahlen plus dieses jahr ging so viel schief, wir brauchten eine neue Küche und bei der gelegenheit hat man fest gestellt das das Haus noch total alte Stoffstromleitungen hat die teils schon gebrennt haben...es MUSSTE ALLES neu gemacht werden....die Küche kam somit 3mal so teuer PLUS das Auto meines Mannes ging kaputt und er brauchte ein neues....Schulden über Schulden....was sollen wir jetzt tun? Eigentlich war mal geplant-als alles noch in Ordnung war, das meine Eltern ( meine Mutter ist allerdings jetzt geschieden) ihre Sachen haben und ich bzw wir die Wohnung verkaufen können damit wir auf einmla einen Batzen für das Haus abzahlen können...das ist zwar schön ( natürlich nicht schön wenn der Opa deswegen stirbt) aber nun kommt das mit dem Pflegeheim dazwischen...was machen wir denn jetzt :( ????????

Familie, Geld, Schulden, Altersheim, Erbrecht, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Pflegeheim, pflegschaft, Sozialhilfe, wohnrecht auf lebenszeit, Überschreibung
Gibt es eine eindeutige Definition wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt?

Ein junges Mädchen in meiner Nachbarschaft hat Ärger mit dem Jugendamt. Sie ist 25 und hat innerhalb von kurzer Zeit 2 Kinder bekommen. Jemand aus der Nachbarschaft hat Meldung beim Jugendamt gemacht, weil es bei ihr natürlich nicht immer leise ist, was ich verständlich finde, wenn man 2 Kinder hat die nichtmal 2 Jahre auseinander sind. Bis auf diese verständliche Tatsache bekommt sie aber alles gut hin, meines Erachtens. Eigentlich war wohl auch alles in Ordnung, als das JA dann kam, und sie war erstmal beruhigt. Nun hat sie aber ein Schreiben vom Gericht bekommen, da wohl eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt bei ihrer älteren Tochter, was damit begründet wurde, dass in dem Vorsorgeheft der Kleinen eine Untersuchung fehlt. Meine Nachbarin hat mir das Schreiben gezeigt, dem der Bericht des JA's angeheftet war und ich habe mich selbst davon überzeugen können. Das JA will dem Mädel nun eine Familinhilfe zur Seite stellen, die mit ihr zu den Vorsorgeuntesuchungen geht, nimmt sie diese nicht an, will das JA eine Pflegschaft für das Kind einrichten, damit die Gesundheitsfürsorge gewährleistet ist (soll heissen, das Kind wird aus der Famlie genommen). Das Mädchen hat mir auch die Vorsorgehefte ihrer Kinder gezeigt, die alle Tip Top sind bis auf eine!!! Untersuchung bei der (wie gesagt) älteren (fast 5) der beiden. Was ist nur los in unserem Land?

Jugendamt, Kindeswohlgefährdung, pflegschaft

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