Bekomme ich meine Tochter wieder? Familienrecht . Pflegschaft - Obhut - Anwalt

Gugen Tag,

meine Freundin hat eine 4 Jahre alte Tochter, die seid knapp einem Jahr bei Ihrer Mutter in Pflegschaft ist. Der Grund dafür ist, dass K (meine Freundin) dummerweise harte Drogen ausprobiert und sich dabei mit Hepatitis C angesteckt hat. So unglaubwürdig es sich auch anhört, es war einfach nur Pech. Das hat sie jedoch nicht getan, als ihre Tochter anwesend war oder sie wusste, dass sie es mitbekommen würde.

Kontakt zu harten Drogen bekam sie durch ihren Exfreund und dessen Bekannten, mit denen sie aber schon seid knapp 9 Monaten überhaupt keinen Kontakt mehr hat und dieses Milieu meidet. K trinkt weder Alkohol und ist wegen ihrer Krankheit sehr sehr Achtsam beim Kontakt mit ihren Mitmenschen.

Als sich K dann getrennt hat, hat ihr Exfreund versucht sie einzuschüchtern und mehrere Male in der Nacht im Treppenhaus bei Ihr randaliert. Dadurch erhielt sie die Kündigung ihrer Wohnung, wegen mehrfacher Ruhestörung.

Als dann bei K vor ca. einem Jahr auch noch die Krankheit festgestellt wurde und der Wohnungsverlust vor der Türe stand, haben ihre Mutter und das Jugendamt Druck gemacht, sie sollte ihre Tochter in Obhut ihrer Mutter geben und ebenfalls die Pflegschaft beantragen, bevor dass Jugendgericht eingeschaltet werden muss. Das hat K getan und dazu eine Vollmacht für ärztliche Angelegenheiten abgegeben.

Nun ist die Situation total beschissen. Das Verhältnis von K und ihrer Mutter ist schon seid der Kindheit sehr angespannt. Es gibt regelmäßig Ärger und Streit und sehr häufig ist K auch total fertig und weint jedesmal wenn sie Ihre Tochter wieder bei der Mutter abgibt. Wir holen sie immer Montags und Freitags.

Meine Freundin möchte Ihre Tochter seid einem halben Jahr zurück, aber ihre Mutter erzählt Lügengeschichten bei den Hilfeplangesprächen beim Jugendamt. Wir vermuten dass Ks Mutter die Kleine behalten möchte, wahrscheinlich aus finanziellen Gründen und um das Besser zu machen, was sie bei meiner Freundin versäumt hat. Außerdem kann und möchte ihre Mutter nicht alleine sein.

Ein Beispiel um die Situation zu veranschaulichen:

Vor Kurzem, als wir die Kleine vom KIGA abgeholt haben um mit ihr zusammen ein Bett für Ihr neues Zimmer in der neuen Wohnung einkaufen zu gehen, hat sie uns sogar die Polizei vorbeigeschickt, weil wir eine Stunde zu spät dran waren und beide unser Handy aushatten. Solche Aktionen zerstören K innerlich.

Meine Freundin ist ein ganz normaler Mensch. Ich auch! Wir konsumieren keine harten Drogen, trinken keinen Alkohol - ausser ich mal ein Feierabendbier und ja,wir rauchen gelegentlich mal eine zwei Joints am späten Abend wenn nichts mehr ansteht, mehr aber nicht.

Gibt es nun die Möglichkeit die Tochter wiederzuholen? Welche Gesetzte sprechen dagegen die Pflegschaft zu beenden und die Vollmachten zu entziehen? Es gibt keine gerichtlichen Urteile. Bitte helfen sie uns wir sind am verzweifeln.

Kinder, Familie, Familienrecht, Jugendamt, pflegschaft, Tochter

Regelung für ein Erbe mit Schulden undvorhandener Vorsorge- und Generalvollmacht über den Tod hinaus

Hallo liebe Community.

Meine Mutter ist am 8. Februar an Lungenkrebs verstorben. Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.

Diese Vollmacht haben wir eingerichtet, weil ihre Hausärztin sie gegen ihren Willen ins Hospiz bringen wollte und meine Mutter aber zu Hause sterben wollte.

Weil alles vom einen auf den anderen Tag geschehen musste, hatte ich keine Zeit um mich ausreichend darüber zu informieren, was das eigentlich bedeutet.

Meine Mutter hat von nun ihrem verstorbenen Mann 8.000 Euro Schulden geerbt, von denen sie erst 3 Wochen vor Ihrem Tod erfahren hatte. Die Krankenkasse, der Stromanbieter und die Nebenkosten für Ihre Wohnung müssen nun auch noch gezahlt werden. Auf dem Bankkonto sind 90,99 Euro Minus. Insgesamt sind das etwas 10.000 Euro schulden. Zuhause hat sie 2 neue Flatscreen-Tv die ca 500 Euro wert sind und ein paar schöne aber nicht hochwertige Möbel. Alles in allem wenn es hochkommt 2500 Euro. Wertsachen sind sonst nicht vorhanden.

Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben. Vor ihrem Tod und bevor sie wusste das sie Schulden geerbt hatte, hat sie in meinem Beisein und mit vollem Bewusstsein die Gegenstände auf uns drei aufgeteilt.

Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg? Das wäre sehr sehr traurig. Oder bleibe ich nun eventuell auf den Schulden sitzen? Bitte helft mir weiter. Danke

Schulden, Erbrecht, Erbe, Nachlass, Vorsorgevollmacht, generalvollmacht
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