Hilfe Opa Pflegeheim was passiert mit der Wohnung?

8 Antworten

Wurde diese Übertragung innerhalb der letzten 10 Jahren vorgenommen? Wurde das Wohnrecht eingetragen? Wenn ja, können Sie ihm das Wohnrecht entschädigen, dieses Geld kann für die Heimunterbringung mit aufgewendet werden. Danach wären sie ggf. mit Leistungen dran. Erfolgte die Schenkung in den letzten 10 Jahren, hat das Sozialamt, falls es einspringt, einen Rückforderungsanspruch gegen Sie, nach dem Ableben des Großvaters. Warum verständigen sie sich nicht mit ihm, dass, wenn er ins Heim gehen muss, sie die Wohnung vermieten. Dann können sie davon die Hausnnebenkosten teilweise decken und der Rest geht für die Pflege des Großvaters. Außerdem sind sie die Schuldnerin gegenüber der Hausgemeinschaft und nicht der Opa. Wenn er die Kosten bisher getragen hat, dann war das so, Gläubigerin sind sie als Eingentümerin.

Sofern die Wohnung bereits vor 10 Jahren notariell auf Sie übertragen wurde, bestehen keine Ansprüche gegen Sie. Sofern der "Opa" seinen Zahlungsverpflictugnen gegenüber der WEG-Verwaltung nicht nachkommt, wird man Sie als Eigentümer in Anspruch nehmen. Zahlen Sie nicht, kann der Verwalter die Hausgeldvorauszahlungen für das gesamte Jahr von Ihnen im Voraus in einer Summe verlangen. Kommen Sie dem nicht nach, wird der Verwalter den Anspruch z.g. der Gemeinschaft titulieren und eine Zwangssicherungshypothek im Wohnungsgrundbuch eintragen lassen. Solche Sicherungshypotheken für die WEG haben in einem Zwangsversteigerungsverfahren Vorrang gegenüber weiteren im Grundbuch eingetragenen Gläubigern. Der Vorrang beschränkt sich aber in jedem Falle auf 5 % des vom Gericht festgesetzten Verkehrswertes der Wohnung.

Zunächst entscheidet der Soziale Dienst, ob eine häusliche Pflege mit dem Pflegebedarf überhaupt möglich ist.

Dann hätte dein Opa die Pflegekosten aus eigenen Mitteln aufzubringen. Reichen die Leistungen der SPV (Pflegestufe) und Renten, Zinserträge usw. nicht aus, muss er sein gesamtes Vermögen einsetzen.

Fehlt es immer noch an Geld, wärt ihr unterhaltsverpflichtet. Kann eine hartzende Tochter nicht zahlen, wärst du als Enkel oberhalb eines Selbstbedarfs zum Unterhalt verpflichtbar :-(

Innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung würde das Sozialamt die Schenkung zurückfordern, bevor es leistet.

Danach kann und wird es gewährte Sozialhilfe von den Erben zurückfordern.

Bei einer Pflegeheimunterbringung wäre seine ETW entweder zu vermieten oder, falls die Einahmen nicht reichen, auch zu verkaufen.

G imager761

es wäre zu klären wie genau das Wohnrecht aussieht. wenn es eine Art Nießbrauch ist sollte die Wohnung vermietet werden und die Mieteinnahmen werden für die Kosten für das Pflegeheim verwendet.

Wohnung für was suchen ? Ich könnte sie direkt verkaufen wenn er im Pfleheim ist ???<

Aber das sollte doch nicht?

ich bzw wir die Wohnung verkaufen können damit wir auf einmla einen Batzen für das Haus abzahlen können...das ist zwar schön ( natürlich nicht schön wenn der Opa deswegen stirbt)<

Vermieten wäre sicher die bessere Alternative. Nach Abzug der Hauskosten sollte noch was übrig bleiben die Pflegekosten zu tragen?