Kann ich eine Pflegschaft zurück ziehen?
Hallo.
Ich hatte mich vor kurzen entschieden mein Kind in die Pflegschaft zu geben und es wurde alles in die Wege geleitet. Aber jetzt möchte ich es doch nicht mehr . Kann man es noch zurück ziehen?
Für mein Kind wurde noch nix gefunden.
3 Antworten
Sicher kannst Du das zurückziehen, wenn Dir die Erzehungsberechtigung nicht aberkannt wurde.
Eine Pflegschaft ist ja keine Adoption.
Die Frage ist, ob Du das Kind wieder bekommen wirst und ob Deine Entscheidung (noch) eine Bedeutung hat oder ob bereits ein Gericht schon entschieden hat.
Du bist doch der Kindsvater.
Wie steht denn die Kindsmutter zu dieser Entscheidung?
ein kind ist doch kein spielzeug, dass du weg schieben kannst wenn du keinen bock hast und als spielzeug wieder aus dem schrank holst, wenn du gerade lust hast.
besprich das mit dem jugendmat. die werden das bestimmt genauso witzig finden wie du selbst.
Ich finde es nicht witzig sondern ernst