Aufnahme bei der Polizei. Reicht nur eine weiße Akte?

4 Antworten

Selbst, wenn du keinen Eintrag im Führungszeugnis hast, kannst du vorbestraft sein, wenn du wegen eines "kleinen" Deliktes verurteilt wurdest. Die Polizei prüft das BZR. Und daneben noch andere Polizeidateien.

aber müsste es nicht theoretisch wie ein normaler Ausbildungsbetrieb gehandhabt werden ohne zusätzlich nachforschungen anzustellen?

Die Polizei ist kein normaler Ausbildungsbetrieb, zumindest nicht, wenn du Polizist werden willst. Hast du mehrere "kleine" Delikte, ist deine charakterliche Eignung zumindest zweifelhaft.

Im Regelfall wird man vom Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt sowie ggf. über die Dienststelle an seinem aktuellen/alten Wohnort überprüft.

Es kommt natürlich drauf an ob das Verfahren eingestellt wurde oder nicht, ABER: Auch da gibt es noch mal Unterschiede, z.B ob das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde oder laut Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung vorliegt.

Man muss aber in der Regel JEDES Ermittlungsverfahren angeben.

Außerdem, nein es muss nicht normal gehandhabt werden wie in jedem anderen Betrieb. Wenn du PVB bist hast du gewisse Rechte und Pflichten welche so kein "normaler" Bürger hat. Dieses Vertrauen kann nicht jedem entgegengebracht werden.

Das Führungszeugnis wird nicht geprüft sondern das Bundeszentralregister. In diesem sind auch Straftaten aufgeführt welche nicht zur einer Vorstrafe geführt haben.

Bei der Polizei kommt es darauf an ob du Straftaten begangen hast und welche. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten und werden dementsprechend auch nicht im BZR aufgeführt.

Das Führungszeugnis wird zusätzlich auch noch vor Einstellung verlangt :)

1
@peti12314

Ja, macht Sinn zum direktem aussortieren ungeeigneter Bewerber.

0
@jfgonzo83

Das wird nach der Überprüfung durch den VS und das BKA gemacht, frag mich nicht warum :D

0
@peti12314

Dann wiederum sehe ich da keinen Sinn. Normal werden erstmal grob die Bewerber aussortiert welche ohnehin ungeeignet sind. Dafür bedarf es auch keiner näheren Prüfung sondern diese ist erst erforderlich bei der "engeren Auswahl". Bei diesen macht die Prüfung durch den VS und BKA auch erst Sinn wenn das BZR leer ist.
Also Führungszeugnis bei Bewerbung, dann Einsicht in das BZR und dann die Prüfung des VS.
Wenn das anders ist würden mich die Gründe auch interessieren.

0
@jfgonzo83

Die Gründe dafür kenne ich leider nicht, hab mich damals auch gewundert.

0
In diesem sind auch Straftaten aufgeführt welche nicht zur einer Vorstrafe geführt haben.

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, ein Straftäter wäre nicht vorbestraft, nur weil das Führungszeugnis leer ist. Vorbestraft ist man in dem Moment, in dem man verurteilt wird, völlig wurscht, wie hoch die Strafe war. Und in dem Moment hat man auch einen Eintrag im BZR. Deshalb schauen Richter und die Polizei in den BZR-Auszug, neben anderen Dateien.

1

Da wirst Du keine Chance haben. Die prüfen alles nach. Und kleinere Delikte sind ein Ausschlusskriterium.

Dann wird ja praktisch kaum jemand Polizist werden können. Ich kenne kaum einen Menschen der noch nicht in irgendeiner Art und Weise wenigstens 1x wegen einer Kleinigkeit negativ bei der Polizei aufgefallen ist.

0
@peti12314

Du kennst die falschen Leute. Ich kenne niemanden aus meinem Umfeld, der negativ bei der Polizei aufgefallen ist. Und auch Kleinkriminelle sind nicht für die Polizei geeignet.

0