Hallo.
Ich war Montag und Dienstag krankgeschrieben. Am Dienstag haben meine Klassenkameraden eine angekündigte Stegreifaufgabe geschrieben. Obwohl ich am Mittwoch regulär keinen Unterricht in dem Fach (BGWP) gehabt hätte, erfuhr ich am Mittwoch Morgen, dass die erste Stunde eine Vertretungsstunde für genau dieses Fach war. Ich hätte sie auch in der zweiten Stunde in einem anderen Fach (PUG) gehabt.
Die Lehrerin bestand darauf, dass ich die Stegreifaufgabe bereits in der ersten Stunde schreibe, was ich verweigerte. Es kam zu einer Diskussion, die uns zum Direktor führte, und sie rief sogar meinen Betrieb an (da es sich um eine Berufsschule handelt). Letztendlich einigten wir uns mit dem Direktor darauf, dass ich die Stegreifaufgabe am Freitag nachschreibe und anstelle eines Verweises nur eine Mitteilung erhalte. Ich habe recherchiert und es gibt kein passendes Gesetz das sowas bedeckt. Außer im BFSO §19 Absatz 3 Nachholung von Leistungsnachweisen: "... Der Termin der Ersatzprüfung und der Prüfungsstoff sind der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten spätestens 1 Woche vorher bekanntzugeben"(Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel und Tourismusmanagement, Informatik (Mein Fachgebiet)...) Da es sich um eine angekündigte Stegreifaufgabe handelt weiß ich nicht ob das hier überhaupt gültig ist.
Wichtig zu wissen ist auch das am Freitag Notenschluss ist und ich hab ja auch am Anfang vorgeschlagen kurz nachdem der Streit angefangen hat, am Freitag nachzuschreiben. Sie hat als ich beim Direktor war behauptet, das sie es nicht gehört hatte.
Abgesehen davon wäre am Mittwoch zu schreiben, egal was die Gesetze sagen, komplett unmoralisch und pädagogisch nicht vertretbar.
Ebenfalls wichtig hierbei zu erwähnen ist, dass die Stegreifaufgabe eine Kollektivstrafe gewesen ist. Zwei Mitschüler aus der letzten Reihe haben die Lehrkraft in der Blockwoche zuvor durch Störung des Unterrichts derart provoziert, dass sie folgendes sagte: "so, und ich habe mich jetzt entschieden wir schreiben nächste Blockwoche doch eine Ex, könnt euch bei euren beiden Mitschülern aus der letzten Reihe bedanken" und "eigentlich muss ich keine ex mehr schreiben aber wenn Ihr nicht aufpasst bin ich gezwungen zu prüfen ob ihr das Thema kennt". Sie hat in dieser Stunde mehrmals klargestellt dass nur die beiden den Unterricht gestört haben aber im gleichen atemzug behauptet die Klasse müsste nun gestraft bzw geprüft werden. Es handelt sich nicht 1 zu 1 um ihren Wortlaut aber es ist sehr nah dran da ein Mitschüler es an dem Tag notiert hat.
Wie nicht anders zu erwarten hat die Lehrkraft alles abgestritten und gesagt wenn sie entscheidet eine Ex zu schreiben darf sie das jederzeit tun. Vor der ganzen Klasse zu sagen "könnt euch bei den beiden in der letzten Reihe bedanken" halte ich aber für sehr bedenklich. Zum einen lehrt es dass korrektes Verhalten (welches von allen Schülern außer den beiden definitiv gegeben war) trotzdem bestraft wird. Zum anderen kann es zu Anspannungen zwischen den Schülern kommen was auch spürbar war.
Lustigerweise hat die Lehrerin an dem Tag des Geschehens also Mittwoch nachdem ich ungünstiger Weise erwähnte, dass die Bekanntgabe von Stegreifaufgaben eigentlich so nicht vorgesehen ist erneut bewiesen dass sie bei einer Eskalation zwischen ihr und einem oder wenige Schüler zu kollektivstrafen neigt. So sagte sie "in Zukunft werde ich keine stehgreifaufgaben mehr ansagen", "merkst du eigentlich was du hier gerade machst?" und "sagt ihm mal was er euch gerade verbaut" damit hat sie sich darauf bezogen dass ich der Klasse die Ankündigung der stehgreifaufgaben "verbaut" habe.
Der letzte Punkt ist, dass sie ankündigte das wir eine Ex schreiben am Dienstag aber sie hat sich nur an der ersten und zweiten Reihe gewendet. Die meisten hatten nur die Info dass wir im Verlauf der Woche schreiben.