Darf ein Lehrer bei nicht erledigtem Arbeitsauftrag die Note 6 geben?
Also ganz kurz und knapp:
- ich gehe in die Berufsschule und die Lehrerin konnte wegen einer Lehrerkonferenz die letzten 2 Stunden nicht halten
- es gab einen Arbeitsauftrag (den wir in Teams stellen sollten)
- den Arbeitsauftrag haben nur 3 Leute aus der Klasse gemacht
- die Lehrerin meinte sie trägt allen anderen eine 6 ein
jedoch hat sie einen Test vorbereitet
!!mit den Antworten von den 3 Schülern von Teams!!
diesen Test hat sie als „zur Freiwilligen Teilnahme“ deklariert,
jedoch wortwörtlich gesagt: „wer den test nicht mitschreibt kriegt eine 6 eingetragen, ansonsten die Note von dem Test, so könnt ihr die 6 verhindern“
Meine Frage ist jetzt: darf sie das?
Finde ihr Verhalten nicht korrekt, klar bin ich selber schuld das ich den Arbeitsauftrag nicht gemacht habe, finde es jedoch unmöglich mit der 6 zu drohen und den Test dann zur freiwilligen Teilnahme zu deklarieren
zu mir: ich mache immer die Hausaufgaben und Arbeitsaufträge (wenn es welche gibt), habe eigentlich nur gute Noten und konnte aus persönlichen Gründen (die ich ihr sicher nicht mitteilen werde) den Arbeitsauftrag jetzt nicht machen, und will jetzt eigentlich nur wissen ob ihr handeln Gerechtfertigt ist oder ob sie einfach schlechte Laune hatte und uns was reindrücken wollte,
gibt es Fakten die ihr handeln rechtfertigen oder anfechten?
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4 Antworten
Hi,
kurzum, auch wenn es Dir nicht passt. Ein Arbeitsauftrag Deiner Lehrerin ist nicht von Dir erledigt worden. Also ist es eine ungenügende Leistung.
Der Grund für die Nichtausführung, außer es liegt eine Krankschreibung mit Attest vor, ist unerheblich.
Ja, das darf sie. Und ja, das ist fair. Und ja, es ist korrekt.
Ja. Ist korrekt. Nicht erledigt ist eine 6
Du solltest mal lieber froh sein, dass sie euch aus nackter Gnade diese Möglichkeit einräumt, eure Leistungsverweigerung auszubügeln, statt dafür ansatzlos Sechsen ohne diese Möglichkeit zu verteilen.
So wie ich das gemacht hätte.