Kann ich die die Akte von ein Verkehrskontrolle im Hand haben?

1 Antwort

Du darfst auf Antrag deine (Straf-) Akte einsehen. Zitat:

“Akteneinsicht beantragen – So geht es!

Die Einsichtnahme in Ihre Ermittlungsakte müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen, in der Regel bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht. Dies können Sie formlos mit einem einfachen Brief tun. Sofern der Antrag genehmigt und die Einsicht gewährt wurde, können Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt die Ermittlungsakte ganz oder teilweise einsehen.“ Zitat Ende.

Wird die Einsicht verweigert, ist Beschwerde dagegen zulässig.