Führungszeugnis und Anzeige?

4 Antworten

In das Bundeszentralregister werden alle Straftaten aufgenommen, für die man auch rechtskräftig verurteilt wurde - egal, wie geringfügig das Vergehen ist......in das Führungszeugnis kommen nur Geldstrafen, die über 90 Tagessätzen liegen und/oder Haftstrafen, die länger als drei Monate sind.

Wenn es zu keiner Anzeige kam, kein Gerichtstermin o.ä. stattfand und dementsprechend auch keine Verurteilung stattfand, ist das Verfahren eingestellt worden und du musst nicht befürchten, dass das deinem Berufswunsch im Weg steht

wiki01  16.08.2021, 15:10
in das Führungszeugnis kommen nur Geldstrafen, die über 90 Tagessätzen liegen und/oder Haftstrafen, die länger als drei Monate sind....

.... oder wenn es sich um eine zweite Verurteilung handelt. Dann ist die Höhe der Strafe wurscht, und alle Verurteilungen* werden im Führungszeugnis sichtbar

*) auch wenn es sich um geringfügige Strafen handelt, die unterhalb der Eintragungsgrenze liegen.

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Im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen.

Man wird darin also nichts dazu finden. Erst wenn man vor Gericht gelandet ist, und das Urteil eine bestimmte Höhe hat, oder man Widerholungstäter ist, gibt es einen Eintrag.

Die Polizei hat aber ganz andere Möglichkeiten dich auszuforschen. Die Polizei hat ja eigene Register in der Straftaten, Anzeigen etc. erfasst werden. Ob man dich darin findet, und wenn ja, ob man das in deinem Fall bei einer Bewerbung findet, kann dir hier keiner beantworten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, alles gut. So geringfügige Dinge werden die wahrscheinlich nicht wirklich interessieren. Schadet aber mit Sicherheit nicht es anzugeben (mit Erklärung).

Selbst wenn du etwas auf dem Kerbholz hast, bist du nicht sofort ausgeschlossen. Es kommt nur darauf an was.