polizeiliches Führungszeugnis - wann Eintrag?
Hallo, mich interessiert, wann man einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bekommt. Wenn man vor Gericht war oder sobald die Personalien aufgenommen wurden, auch wenn man nur Zeuge war und es nie zu einer Anzeige kam?
3 Antworten
Hallo,
einen Eintrag gibt es nur, wenn Du als Straftäter rechtskräftig verurteilt wurdest. Ist ja auch klar, denn es werden im Bundeszentralregister ja "nur" Strafen verwaltet. Schau doch einfach mal beim Bundesjustizamt rein, das ja das Register verwaltet und für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständig ist.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/BZR_node.html
Dort heißt es:
"In das Register werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden sowie - nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung - ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen."
Also erst Urteil, dann Eintrag.
Du musst in einem Strafprozess verurteilt worden sein und dabei mindestens drei monate freiheitsstrafe oder 90 tagessätze geldstrafe kassiert haben. Nur dann erfolgt der eintrag in das normale führungszeignis, dass man z.b. bei bewerbungen abgeben muss. Es gibt da noch ein anderes (erweitertes führungszeugnis heisst das glaub ich) - dort werden auch geringere straf(tat)en eingetragen. Hat aber glaub ich nur die justiz und bestimmte ämter zugriff drauf.
ich glaube wenn du vor gericht warst und mindestens zu Tagessätzen verurteilt worden bist. ich hab mal eine bei einer Tankstelle vergessen mein benzin zu bezahlen, musste 100 Euro strafe zahlen und das verfahren wurde eingestellt. hab aber keinen eintrag ins Führungszeugnis bekommen