Abmahnung - LKW Fahrer, aufgrund unsorgfältiger Abfahrtkontrolle?

Hallo,

kann mir jemand helfen für meine Schulaufgabe eine Abmahnung zu schreiben:

  • Fahrer ist verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen
  • Fahrer ist v. 04.02.-25.02. mit einem defekten Mautgerät gefahren
  • Es wurde ein mautpflichtiges FZG benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entrichtet worden ist
  • Es kam ein Schreiben von Toll Collect mit einer nachträglichen Erhebung von Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • MA hat uns darüber nicht informiert, dass er einen technischen Defekt hatte
  • Es sind diverse Strafzettel gekommen
  • Nun kriegt der Mitarbeiter eine Abmahnung

Kann mir bitte jemand helfen?

Abmahnung

 

 

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

ihr Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wir müssen Sie leider wegen des folgenden Vorfalls abmahnen:

 

In dem Zeitraum vom 04.02.-25.02.2019, hatte das Ihnen zugeordnete Fahrzeug einen technischen Defekt am Mautgerät. Trotz eines defekten Mautgeräts, haben Sie mit dem mautpflichtigen Fahrzeug, die gebührenpflichtigen Bundesfernstraßen benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entricht werden konnte.

Als Berufskraftfahrer sind Sie dazu verpflichtet, täglich eine sorgfältige Abfahrtskontrolle durchzuführen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.

Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Ausfertigung dieser Abmahnung werden wir Ihrer Personalakte beifügen und an den Betriebsrat zur Kenntnisnahme weiterleiten ."

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Deutsch, Schule, Schreiben, Recht, Anwalt, Abmahnung, Buerokauffrau, Grammatik, Personal, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Beruf und Büro

Weiterbildung "Geprüfte Personalfachkauffrau" Zulassungsvoraussetzungen?

Guten Morgen,

ich habe dieses Jahr im Juli meine Ausbildung zur Industriekauffrau abgeschlossen und einen befristeten Vertrag für 1 Jahr bekommen. Während meiner Ausbildung habe ich gemerkt, dass ich in Richtung Personalwesen gehen möchte.

Leider konnte mein Betrieb mich nicht in der Personalabteilung übernehmen, da momentan kein Bedarf besteht. Also wurde meine Alternative angeboten: Finanzbuchhaltung! Hier bearbeite ich Reisekosten und Kreditoren.

Ich habe heute den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen an die IHK geschickt, trotzdem bin ich neugierig ob es genehmigt wird und frage deshalb hier:

  • Kann ich diese Weiterbildung machen, auch wenn ich nicht in der Personalabteilung arbeite sondern in der Finanzbuchhaltung? (Ich möchte unbedingt in die Perso, leider habe ich momentan keine andere Möglichkeit und es ist so schwer etwas in Richtung Personal zu finden)

  • Brauch ich einen unbefristeten Vertrag um diese Weiterbildung zu machen? Da sie um die 2 Jahre dauert..

  • Bis die schule nächstes Jahr ca. im Sommer 2017 anfängt, habe ich bereits ein Jahr Berufserfahrung (ich benötige 2 Jahre, da ich eine kaufm. Ausbildung gemacht habe) langt das?

  • Hat jemand eine Weiterbildung zur Geprüften Personalfachkauffrau gemacht? Was könnt ihr mir dazu erzählen?

Vielen Lieben Dank an alle die mir weiterhelfen.. :-)

Wünsche euch noch einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Schule, Ausbildung, IHK, Personalwesen, Voraussetzungen, Weiterbildung
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