Entgeltfortzahlung nach Kündigung aufgrund Krankheit?

Hallo, vor kurzem bin ich nach Frankfurt gezogen und zum 01.05.17 eine Stelle als Verkäufer angenommen. Davor war ich knapp 10 Jahre im Einzelhandel tätig und bis jetzt nie arbeitslos. Der letzte Job und mein Umfeld trieben mich aber fast in den Burn Out weshalb ich einen Wechsel wollte. Nach etwa drei Wochen Tätigkeit im neuen Job in FFM wurde ich in der vierten Woche leider sehr krank. Ich war eine Woche arbeitsunfähig und hoffte danach wieder arbeiten gehen zu können. Als es nach einer Woche nicht besser wurde suchte ich erneut einen Arzt auf der meine Beschwerden auf psychische Ursachen zurückführte. Der Psychologe zu dem ich dann überwiesen worden bin stellte an mir fest, dass ich aufgrund vieler Ereignisse vor einem Burn Out stehe und hat mich bis Ende Juni weiterhin krank geschrieben.Ich wollte das alles nicht und hatte wirklich Angst davor meinen frischen Job zu verlieren was dann leider auch geschah. Ich erhielt die Kündigung zum 30.06.17 etwa Mitte Juni. Laut meinen Recherchen bin ich dann davon ausgegangen, dass die Krankenkasse nun für die Zahlung meines restlichen Gehaltes zuständig ist. Diese aber sieht sich nicht in der Pflicht und verweist auf den §3 im EFZG Absatz 3. Demnach bestand ein vier wöchiges Arbeitsverhältnis bevor die Kündigung eintraf, die Krankheit sei per Definition keine Unterbrechung in dem Sinne, sondern ein unverschuldetes Ausbleiben bei bestehendem Arbeitsverhältnis. Mein ehemaliger Arbeitgeber allerdings behauptet, meine Krankmeldung sei eine Unterbrechung der Arbeit und demnach hätte ich nur 3 Wochen lang gearbeitet und habe somit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Stattdessen kam eine Aufrolldifferenz - im Mai wäre mir zu viel Gehalt überwiesen und ich solle die letzte Woche die ich nicht auf der Arbeit war zurückzahlen. Wer hat denn jetzt recht? Ich würde mir gerne einen Anwalt nehmen aber stehe jetzt leider finanziell erstmal sehr schlecht da :(Danke für eure Antworten!

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In den ersten 4 Wochen besteht seitens AN grundsätzlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach hast du einen Anspruch ab dem 28.05.2017

D.h. dir stehen nur die ersten 3 Wochen normales Gehalt zu, die 4 Woche bleibt unbezahlt.

Da du in der Probezeit kann er dich natürlich mit einer Frist v. 2 Wochen kündigen, trotzdem steht dir ab dem 28.05. Lohnfortzahlung zu.

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Falls sie dich kündigen, reich innerhalb v. 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.

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