In den ersten 4 Wochen besteht seitens AN grundsätzlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach hast du einen Anspruch ab dem 28.05.2017
D.h. dir stehen nur die ersten 3 Wochen normales Gehalt zu, die 4 Woche bleibt unbezahlt.
Da du in der Probezeit kann er dich natürlich mit einer Frist v. 2 Wochen kündigen, trotzdem steht dir ab dem 28.05. Lohnfortzahlung zu.