Muss ich zu viel gezahltes Gehalt in jedem Fall zurück bezahlen?

4 Antworten

Grundsätzlich gilt, dass Du Geld, auf das Du keinen rechtlichen Anspruch hast, zurückzahlen musst - Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 812 "Herausgabeanspruch" Abs. 1 Satz 1:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Das ist - ebenfalls grundsätzlich - auch dann so, wenn das Geld bereits ausgegeben wurde - BGB § 818 "Umfang des Bereicherungsanspruchs" Abs. 2:

Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen.

Aber:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Arbeitnehmer jedoch nicht zur Rückzahlung von zu viel erhaltenem Entgelt verpflichtet!

Das kann dann der Fall sein, wenn Du das zu viel erhaltene Entgelt in dem guten Glauben angenommen hat, dass es Dir zustehe. Hier kann die Tatsache, dass Du keine monatlichen Abrechnungen über Dein Monatsentgelt erhalten hast (wozu der Arbeitgeber nach der Gewerbeordnung GewO § 108 "Abrechnung des Arbeitsentgelts" Abs. 1 verpflichtet gewesen wäre), dafür sprechen, dass Du von einem berechtigten Anspruch ausgehen durftest.

Wenn Du dann - unter der Voraussetzung des berechtigten "guten Glaubens", dass es Dir zustehe - dieses Geld ausgegeben hast und es Dir auch nicht mehr zur Rückzahlung zur Verfügung steht, dann musst Du es auch nicht mehr zurückzahlen!

Ob das im Deinem konkreten Fall auch tatsächlich zu zu beurteilen ist, kann von hier aus selbstverständlich nicht mit Sicherheit gesagt werden. Du kannst aber natürlich Deinen Arbeitgeber auf diese Umstände - die auch befördert wurden durch seine pflichtwidrige verspätete Aushändigung der Abrechnungen - hinweisen und seine Rückzahlungsforderungen darum mit der "Einrede der Entreicherung" abwehren! Ob das dann erfolgreich ist, ist noch eine andere Frage.

Nachtrag:

Hast Du den Dir zustehenden anteiligen Urlaub von 1/12 des gesetzlichen Urlaubs für jeden vollen Monat (nicht zwingend Kalendermonat) des Beschäftigungsverhältnisses erhalten, oder ist er Dir (wenn Du ihn wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konntest) ausgezahlt worden??

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Hi,

was steht denn in der Gehaltsabrechnung wofür die 120 € waren? Das muss ja aufgeführt sein? Wenn die Abrechnung richtig ist und nur das Geld zu viel überwiesen wurde, dann musst du das wohl zurück zahlen...

Und, natürlich hast du Anspruch auf Urlaub, und wenn Du den nicht genommen hast, dann hast du Anspruch auf Auszahlung dessen (Hab in einem Kommi gelesen das du glaubst keinen Urlaubsanspruch zu haben).

Du brauchst wohl einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schau mal ob du die Voraussetzung für einen Berstungsschein erfüllst; dann wäre der Anwalt kostenlos.

Gruß

Ob du das Geld bereits ausgegeben hast, spielt keine Rolle.

Wenn nachvollziehbar ist, dass du zuviel erhalten hast, musst du es erstatten.

Hast du denn deinen gesetzlichen Urlaub auch bekommen? Wenn nicht, hast du sogar noch eine Forderung

Lastside 
Fragesteller
 24.08.2019, 12:53

Hab ich denn bei einem Job auf 450€ Basis auch Anspruch auf Urlaub? Habe meines wissen nach keinen erhalten. Mein Hauptpunkt ist ja dass ich es nicht nachvollziehen konnte da ich bis 1 Monat nach Kündigung keine Gehaltsabrechnungen bekommen habe und dann alle Abrechnungen auf einmal (Zu dem Zeitpunkt war das Geld bereits ausgegeben). Als ich das Gehalt bekommen habe bin ich davon ausgegangen dass Überstunden ausgezahlt wurden.

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Lastside 
Fragesteller
 24.08.2019, 12:56
@Lastside

Ich habe auch mehrfach nach Abrechnungen gefragt, allerdings nur mündlich und nicht schriftlich.

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Familiengerd  24.08.2019, 13:51
Ob du das Geld bereits ausgegeben hast, spielt keine Rolle.

Das ist so allgemein nicht richtig!

Das Geld muss wegen "Entreicherung" (siehe das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 818 "Umfang des Bereicherungsanspruchs" Abs. 3" nicht zurückgezahlt werden, wenn es im guten Glauben auf einen berechtigten Anspruch angenommen und für Gegenwerte ausgegeben wurde, die unmittelbar materiell nicht zu erfassen sind

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Im von #Kirschkerze angegebenen Beitrag steht vor allem ein Satz, der wichtig ist.: "Grundsätzlich muss das Geld zurückgezahlt werden."

Das lässt zwar Ausnahmen zu, aber die sehe ich hier nicht. Dass das Geld ausgegeben ist, reicht da nicht. Und für 120 Euro würde es sich nicht lohnen, um zB. einen Anwalt einzuschalten.

Familiengerd  24.08.2019, 13:54

Dann hast du den Artikel wohl nicht ganz gelesen!

Das Geld muss wegen "Entreicherung" (siehe das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 818 "Umfang des Bereicherungsanspruchs" Abs. 3" nicht zurückgezahlt werden, wenn es im guten Glauben auf einen berechtigten Anspruch angenommen und für Gegenwerte ausgegeben wurde, die unmittelbar materiell nicht zu erfassen sind

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