Großes Problem! Chefin verlangt Geld zurück?

5 Antworten

Du hast das Geld angenommen, aber nicht dafür gearbeitet. Es gehört Dir also nicht in der vollen Menge; Du musst zurückzahlen oder abarbeiten.

Ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder nicht, ist in dem Fall nicht wichtig. Auch mündlich vereinbarte Verträge sind einzuhalten. Der Vorteil ist nur, dass beide Seiten eindeutig nachweisen können, welche Rechte und Pflichten vereinbart wurden.


Venus345  12.11.2024, 15:17

die Chefin hat freiwillig die 520€ bezahlt, warum hat sie das getan?

sumpfbub  12.11.2024, 19:09
@Venus345

Das weiß nur sie alleine. Der Grund ist aber unerheblich, da sie es ja zurückfordert. Es passiert schon manchmal, dass Lohnzahlungen nicht auf den Cent genau stimmen und dass mal zu viel, aber auch zu wenig gezahlt wird.

Wenn zu wenig gezahlt wird, schreit jeder sofort. Wenn aber zu viel ankommt, meinen die Leute, dass sie auf die Überzahlung ein Recht hätten. Haben sie nicht. Auch ein Unternehmer kann Fehler machen und darf sein zu viel gezahltes Geld wieder einfordern. Wenn er so einen Fehler erst nach 5 Jahren bemerkt, hat er allerdings Pech gehabt.

Venus345  12.11.2024, 19:15
@sumpfbub

Fehler machen ja, aber in diesem Fall sieht es nach Vorsatz aus, sie hat freiwillig 43Std. Monatlich bezahlt, aber es wurden nur 20 Std. gearbeitet, so ein Fehler kann man nicht machen.

sumpfbub  16.11.2024, 11:48
@Venus345

Es ist unerheblich. Du musst nicht die Motivation hinterfragen, denn es geht nur um den Stand. Ob Vorsatz oder nicht, ändert ja nichts an der Tatsache, dass Du zu viel Geld erhalten hast, ohne dass Dir zuvor der Grund mitgeteilt wurde.

Es wäre denkbar, dass dieser Mehrbetrag eine Gratifikation darstellen soll. Ich kenne das Unternehmen nicht und weiß nichts von den Abläufen; es könnte ja sein, dass eine diesbezügliche Vorabinformation via Email an Dich gesandt wurde und Du hättest diese Email übersehen.

Wenn dem nicht so war, ist es nicht Dein Geld und damit hat die Firma das befristete Recht, den Betrag zurückzufordern.

Venus345  16.11.2024, 16:04
@sumpfbub

keine Firma zahlt mehr als nötig, schon gar nicht wer Teilzeit arbeitet, da muss was dahinter stecken,

sumpfbub  16.11.2024, 19:49
@Venus345

Was auch immer es wäre: Es bringt Dir nichts.

Willst Du eine Anzeige machen, weil Dir zu viel überwiesen wurde? Wen willst Du anzeigen? Die Firma, den Lohnbuchhalter, Deinen Vorgesetzten oder den Inhaber?

Und was gibst Du als Grund an? "Das ist eine Verschwörung; die planen etwas Schlimmes."

Du hast zunächst keinen Schaden. Du solltest lediglich im Kopf haben, dass Dir das Geld nicht gehört. Wenn Du also Dein Konto bis zum Anschlag ins Minus bringst, ist es Dein Problem, wenn zu dem Zeitpunkt auch das Geld wieder eingefordert wird. Du solltest den Betrag einfach nicht ausgeben. Mehr ist da nicht zu beachten.

Venus345  16.11.2024, 19:58
@sumpfbub

ist für mich total unlogisch, zuerst zu viel bezahlen und dann wieder zurückfordern, die Firma ist doch selbst schuld, warum zahlt sie mehr aus als er gearbeitet hat, das er das Geld ausgibt, mit dem musste sie oder er rechnen,

Du hast das Recht das Geld zu behalten, wenn deine Chefin dich nicht vernünftig einsetzt, dann mußt du diese Minusstunden natürlich nicht nacharbeiten, sie hätte dich vernünftig einsetzen sollen, und nur mal so Nebenbei, wenn du Ü 18 bist dann ist der Mindestlohn 12,41€ pro Stunde und den hat sie zu zahlen und nicht 10 €.


Im Grunde genommen kann sie es jetzt so hindrehen wie als ob du zu viel Geld bekommen hättest und einfach nichts gesagt hast. Dementsprechend kann sie es zurückfordern.

Rechte hast du aber die Frage ist ob du dir einen Anwalt leisten kannst bzw. eine Rechtsschutz hast.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo nein musst nicht zurückzahlen, sie hat ja freiwillig bezahlt,, 10€ Stundenlohn ist eh zu wenig, der Mindestlohn beträgt, 12,41€ 20Std. = 248,20€ bei 43 Std. wären es 533,63€ gewesen, ein Arbeitsvertrag hast auch nicht, Differenz kannst selber berechnen, warum wurdest Du gekündigt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wende dich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, das ist die sicherste Lösung.


Venus345  12.11.2024, 15:28

stimmt, wann der FS das nötige Kleingeld hat,

ArniD  12.11.2024, 15:29
@Venus345

Oder die eine Rechtsschutzversicherung. Auch kann sie als Studentin ggf. Dozenten befragen usw.

Venus345  12.11.2024, 15:32
@ArniD

ja wann sie jemand kennt, da braucht man eine Arbeitsrechtsschutz Versicherung, Rechtschutz ist nur ein Überbegriff, hab die Erfahrung gemacht, das man alles extra versichern muss,

ArniD  12.11.2024, 15:33
@Venus345

Die Eltern sind ggf. versichert, dann ist oftmals nur ein Anruf bei der Versicherung nötig, dort kann man sich mit einem passenden Anwalt verbinden lassen. Es gibt so viele Möglichkeiten.

Venus345  12.11.2024, 15:36
@ArniD

ob die Vers. der Eltern greifen, bin mir nicht sicher,

ArniD  12.11.2024, 15:39
@Venus345

Wenn die Eltern anrufen und eine Frage stellen?