Minusstunden trotz Krankschreibung möglich?

4 Antworten

Durch Krankheit können keine Minusstunden entstehen.

Ich war nur für diese beiden Tage eingeteilt. 

Wenn Du an den beiden Tagen an denen Du hättest arbeiten krank warst und Dein Arzt Dir eine AU-Bescheinigung ausgestellt hat, musst Du für diese beiden Tage so bezahlt werden, wie Du ohne Krankheit hättest arbeiten und bezahlt werden müssen.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

 Nun sagt meine Chefin mir, dass ich trotzdem diese Stunden als Minusstunden bekomme, weil ich nicht durchgängig krank geschrieben bin und an allen anderen Tagen hätte arbeiten können.

Das ist Unsinn und Deine Chefin wird das auch wissen. Reines Wunschdenken um die Entgeltfortzahlung zu vermeiden und Dich zusätzlich einsetzen zu können.

Minusstunden: Fragen und Antworten - Arbeitsrecht 2023 / 2024

Nein, ist es nicht. Warst du gemäß Dienstplan eingeteilt, sind dir diese Tage auch zu bezahlen. Urteile dazu findest du bei Google, damit würde ich dem Arbeitgeber aber erst kommen, wenn er sich trotz Hinweis, dass er das rechtlich trotzdem zahlen muss weil du eingeteilt warst, weiter quer stellt.

Das nennt sich Lohnfortzahlung.

Außerdem wenn du krank bist, bekommst du auch keine Minusstunden. Lass dich da nicht verarschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Duale Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert

generell ist das was testwiedasgeht sagt, richtig. Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dennoch kann es Unterschiede zwischen Minijobs, Teilzeit und Vollzeit geben. Bei Krankheitsfällen kann es ähnlich wie bei Urlaubstagen eine anteilige Stundenberechnung geben, soll heißen, wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du x Stunden pro Woche arbeitest, ein Tag Krankheit, bzw ein Tag Urlaub, nur jeweils ein Fünftel der Arbeitswoche ausmacht.

Die einfachste Variante wäre vermutlich eine Rücksprache mit dem Arzt, der dich krankgeschrieben hat und der Bitte die Krankschreibung auf die ganze Woche auszuweiten, insbesondere wenn du Do und fr arbeitsunfähig warst.


Familiengerd  27.12.2023, 15:46
Dennoch kann es Unterschiede zwischen Minijobs, Teilzeit und Vollzeit geben.

Nein!!

In allen Fällen ist der Arbeitnehmer so zu bezahlen, wie er ohne die Erkrankung bezahlt worden wäre

Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Teilzeit- (dazu zählen auch Minijobber) und Vollzeitarbeitnehmern.

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TamraElara  27.12.2023, 16:58
@Familiengerd

Beispiel Urlaub: Wenn sie bei 20/std die Woche, den Mi und Fr Urlaub nimmst, sind auch nicht nur 2 Urlaubstage weg, sondern eine ganze Woche oder sie hat nur 8 Std bezahlten Urlaub genommen und müpsste entsprechend noch 12 Std arbeiten um auf ihre Stunden zu kommen. Sind vertraglich 20 Std/woche festgelegt, zählt ein Tag mit 4 Stunden, egal wieviel sie letztlich wann arbeitet.

Bei vertraglich festgelegten 20/wochenstunden wird es bei Krankheit nicht anders sein. ,Ich weiß allerdings nicht, wie es ist wenn der Mi und Fr vertraglich festgelegt sind.

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TamraElara  27.12.2023, 17:07
@TamraElara

Nachsatz: nochmal nachgelesen und du hast Recht.

bei Urlaub gibt es eine Anpassung der der Anzahl der Tage: 20/Std Vertrag beispielsweise 30 Tage, 1 festgelegter Tag wären dann 6 Tage. Das führt dazu, dass beides gleichgestellte AN sicherstellt. Bei den Krankheitstagen wird es vom Vertrag abhängen.

Hätte gedacht, dass es bei Krankheit ähnlich ist.

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Familiengerd  27.12.2023, 17:12
@TamraElara
Beispiel Urlaub [usw.]

Das kommt darauf an ...

Ist der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen angegeben, dann muss Urlaub nur für die ausfallenden Arbeitstage genommen werden.

Ist er aber in Werktagen (Montag bis Samstag) angegeben, muss für alle Werktage Urlaub genommen werden, auch wenn der Arbeitnehmer z.B. nur an 3 Arbeitstagen in der Woche arbeitet. Im Endergebnis läuft es auf das Gleiche hinaus.

sie hat nur 8 Std bezahlten Urlaub genommen und müsste [usw.]

Urlaub wird nicht nach Stunden genommen, sondern nur nach Tagen! Bezahlt werden die Tage entweder nach dem Durchschnitt eines Arbeitstages der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub oder entsprechend der Stunden, die durch einen Urlaubstag tatsächlich ausfallen - gleichgültig, wie viele vereinbarte Wochenstunden oder arbeitstägliche Durchschnittsstunden es gibt.

Bei vertraglich festgelegten 20/wochenstunden wird es bei Krankheit nicht anders sein.

Wie ich im vorigen Kommentar bereits gesagt habe: Der Arbeitnehmer ist so zu bezahlen, wie er ohne die Erkrankung bezahlt worden wäre!

Wenn er an einem Arbeitstag, an dem er z.B. 8 Stunden hätte arbeiten sollen (oder an dem er üblicherweise 8 Stunden arbeitet), erkrankt, ist er für diese 8 Stunden zu bezahlen, auch wenn vertraglich etwas Anderes vereinbart sein sollte; zur Lohnfortzahlung zählen auch z.B. Überstunden-, Schichtzuschläge usw., die ohne die Erkrankung angefallen wären.

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