Krankmeldung ab oder nach 3 Tagen?
Hallo liebe Mitmenschen,
ich habe aktuell auf der Arbeit einen Riesen Streit losgetreten. Ich war letzte Woche von Mittwoch bis Freitag auf der Arbeit krank und hatte keinen Arzt aufgesucht, weil ich noch Medikamente zu Hause hatte. Meine Chefin meinte das geht so nicht, ich müsste am dritten Tag eine AU vom Arzt bringen. Im Arbeitsvertrag steht drin, dass ich nach 3 Tagen eine AU bringen muss. Was stimmt denn jetzt und was kann mir im schlimmsten Fall drohen?
6 Antworten
Wenn nach dem dritten Tag steht, ist der vierte Tag gemeint.
Ich habe genügend Mitarbeiter gehabt, die einfach nicht zur Arbeit kamen, nachdem sie sich krankmeldeten und die Zeit um war. Denen musste ich hinterherschreiben, wo sie denn verflucht heute nochmal bleiben.
Es gilt immer der Vertrag zuerst, wenn da nichts geregelt ist, greift man auf das Gesetz zurück.
Da wird die Standard Regel erklärt. So wie du es schreibst würde ich davon ausgehen das du die in deinem Vertrag hast.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen hat. Jeder Arbeitnehmer ist insoweit verpflichtet, im Falle der Erkrankung spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorzulegen.
Normalerweise ab dem dritten Tag. In dem Falle hätte deine Chefin Recht.
Bei einer Krankmeldung zählt auch das Wochenende als Tage. Das vergessen manche Arbeitnehmer (gerne). Du hättest also auf jeden Fall eine Krankmeldung machen müssen
So wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist.