Krankmeldung ab oder nach 3 Tagen?

6 Antworten

Wenn nach dem dritten Tag steht, ist der vierte Tag gemeint.

Ich habe genügend Mitarbeiter gehabt, die einfach nicht zur Arbeit kamen, nachdem sie sich krankmeldeten und die Zeit um war. Denen musste ich hinterherschreiben, wo sie denn verflucht heute nochmal bleiben.

Es gilt immer der Vertrag zuerst, wenn da nichts geregelt ist, greift man auf das Gesetz zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://www.hwk-potsdam.de/artikel/krankheitsanzeige-arbeitgeber-darf-3-tage-frist-verkuerzen-9,0,746.html#:~:text=Jeder%20Arbeitnehmer%20ist%20insoweit%20verpflichtet,l%C3%A4nger%20als%20drei%20Tage%20dauert.

Da wird die Standard Regel erklärt. So wie du es schreibst würde ich davon ausgehen das du die in deinem Vertrag hast.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen hat. Jeder Arbeitnehmer ist insoweit verpflichtet, im Falle der Erkrankung spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorzulegen.

Normalerweise ab dem dritten Tag. In dem Falle hätte deine Chefin Recht.

Bei einer Krankmeldung zählt auch das Wochenende als Tage. Das vergessen manche Arbeitnehmer (gerne). Du hättest also auf jeden Fall eine Krankmeldung machen müssen

So wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung