Gehaltszahlung zwei Wochen zu spät? Zumutbar?
Ich hab ne neue Arbeitsstelle angefangen und bekomme statt am Monatsende nun zur Monatsmitte am 15. mein Gehalt. Habe zu Beginn nachgefragt, ob ich bereits am 15.09 ne Abschlagszahlung für zwei Wochen bekommen kann (Zur Info; ich habe die Stelle am 01.09 angetreten). Mir wurde daraufhin gesagt, dass sie das nicht machen und ich erst am 15.10 (also darauffolgender Monat) mein erstes Gehalt bekomme... aaaaber dafür dann ein anderthalbes Gehalt! Heute kam dann
die Gehaltsabrechnung per Post und ich bin etwas verwirrt. Bekomme nur ein Gehalt, obwohl ich bereits sechs Wochen gearbeitet habe... quasi zwei Wochen Verzug... das bringt mich finanziell ziemlich durcheinander und bereit mir große Probleme, da ich keine Rücklagen habe (der Jobwechsel kam spontan und ungeplant, hätte ich das jedoch gewusst hätte ich die Stelle wohl nicht angenommen). Hab gelesen sowas wäre nur zumutbar wenn der Arbeitnehmer zumindest nen Abschlag bezahlt bekommt für die zwei Wochen die man bereits geleistet hat, so wie ich das in meinem Fall auch dachte. Bevor ich da bei meinem Arbeitgeber auflaufe, wollte ich einen von euch um Rat fragen. Is das erlaubt und zumutbar ? Mir ist klar, dass ich als Arbeitnehmer in Vorlage treten muss was die Arbeitsleistung betrifft und erst am Ende des Monats mein Geld bekomme, aber sechs Wochen lang arbeiten und dann nur für vier Wochen bezahlt werden, das fortlaufend immer mit zwei Wochen Verzug ? Habe extra nochmal im Arbeitsvertrag nachgelesen, da steht unter dem Punkt Vergütung nur folgendes „Die Vergütung wird jeweils zum betriebsüblichen Termin gezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers.“ sonst is darüber nichts geschrieben....
Danke Schonmal im Voraus
3 Antworten
Du hast jetzt Deinen Lohn für September bekommen und im November bekommst Du Deinen Lohn für Oktober. Das mit den anderthalb Gehältern war wohl ein Irrtum.
Übrigens ich bekomme mein Geld auch erst zu Fünfzehnten.
Wenn Du am 15. angefangen wärst hättest Du wohl nur einen halben Lohn bekommen.
Jeder Monat wird separat abgerechnet, alleine deswegen ist das mit den 6 Wochen unlogisch.
Man kann ja auch fragen und ja die Fälligkeit müsste drin stehen. Zumindest ist das bei normalen Arbeitsverträgen Pflicht.
Das ist normal.
habe am 06.05.19 angefangen und meinen ersten richtiges Lohn am 15.06.19 erhalten. zum 31.05.19 hatte ich jedoch eine Abschlagszahlung erhalten.
berechnet wurde dabei aber nur die Zeit vom 06.05.19 - 31.05.19
Bekommst Du denn ein Festgehalt ? Oder variiert das zb durch Anzahl Arbeitsstunden oder Provision ?
Beim Festgehalt ist es, soweit ich weiss, Pflicht, es vorm ersten des Folgemonats auszuzahlen.
Bei Provisionsabrechnung muss das natürlich erst berechnet werden, was eben dazu führt, das es oftmals erst zum 15. Gezahlt wird.
Das gleichen einige mit Abschlagszahlung aus...
...Andere nicht, da man dann aber stets am 15. sein Gehalt bekommt, klemmt es dann nur im ersten Gehaltseingang.
Ich bekomm ein gewisses Grundgehalt und dann noch Zuschläge für die verschiedenen Schichten die ich mache... durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 std laut Vertrag.
Müsste man sowas dann aber nicht im Arbeitsvertrag erwähnen? Oder dem Mitarbeiter wenigstens sagen? Weil da steht diesbezüglich gar nix drin...